Zusammenarbeit mit anderen Gemeinschaften und Projekten



Grundprinzipien der Interaktion, Informationsförderung und gemeinsamen Aktivitäten, mit anderen, thematisch nahestehenden, Projekten und Verbänden, aus verschiedenen Ländern

 Zusammenarbeit mit anderen Gemeinschaften und Projekten

Das Projekt «Öffentliche Ordnung und Sicherheit» wurde ursprünglich mit dem Ziel gegründet, eine offene, internationale, professionelle, elektronische Diskussionsplattform für Strafverfolgungsfachleute, Polizeibeamte, Journalisten, Kriminologen, Studenten sowie diejenigen zu schaffen, die sich nur für Fragen der Vorhersage, Prävention und Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus interessieren.
Angesichts der Offenheit und internationalen Ausrichtung sind wir bereit, mit ähnlichen, themennahen Gemeinschaften, Projekten, sozialen Organisationen, professionellen Vereinen, Verbänden und anderen Verbänden aus verschiedenen Ländern in verschiedenen Tätigkeitsbereichen zusammenzuarbeiten. Wie: Organisation gemeinsamer Projekte und Programme, Aufbau internationaler Verbindungen, Teilnahme an Konferenzen, Tagungen, Seminaren, Unterstützung bei der Verbreitung von Informationen über Publikationen, Autoren, geplante und durchgeführte Veranstaltungen usw.
Nach dem Konzept unseres Projekts arbeiten wir nicht zusammen und unterstützen (nicht in welcher Form) Organisationen und Gemeinschaften, die Tätigkeiten wie:
- politisch;
- kommerziell (wenn es das Hauptziel der Organisation ist);
- religiös;
- Unterstützung oder Rechtfertigung des Terrorismus und/oder Extremismus;
- Unterstützung oder Rechtfertigung von Hass oder Intoleranz gegenüber Einzelpersonen oder sozialen Gruppen auf nationaler, religiöser, politischer, rassischer, territorialer, beruflicher oder sonstiger Ebene;
- Unterstützung oder Rechtfertigung von Straftaten, Personen, die sie begangen haben, oder Kriminalität als soziales Phänomen.
Mit Organisationen, die im Bereich des Schutzes der Arbeits-, Berufs- und Sozialrechte von Mitarbeitern der Polizeidienste und -einheiten (Gewerkschaften) tätig sind, sowie der staatlichen Strafverfolgungsbehörden * wird die Zusammenarbeit in begrenzter Form, vorwiegend im Rahmen der gegenseitigen Informationsunterstützung und des Austausches, durchgeführt.

* deren Zuständigkeit nach Maßgabe der Rechtsetzungs- und Regelungsinstrumente auf die Bekämpfung der Straftat und des Terrorismus beschränkt ist, auf die sie sich innerhalb der Grenzen des Hoheitsgebiets des Staates beziehen.



Bei Fragen zur Zusammenarbeit können Sie den Redakteur der Website in jeder für Sie bequemen Weise kontaktieren:



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Sehr geehrte Besucher der Website.

Die Website wurde mit technischen Mitteln ins Deutsche übersetzt. Ich bin sowohl der Autor als auch der Herausgeber dieses Projekts. Ich habe diese Website selbst entwickelt und betreue sie selbst. Deutsch ist nicht meine Muttersprache (obwohl ich sie aktiv studiere), daher entschuldige ich mich im Voraus, wenn in einigen Sätzen und Redewendungen die Bedeutung verzerrt wird. Ich versuche, ständig an der Verbesserung der Qualität der Übersetzung zu arbeiten. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

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