Tabelle zur objektiven Bewertung des aktuellen Sicherheitsniveaus von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen hinsichtlich krimineller und terroristischer Bedrohungen anhand von 64 formalen Kriterien
Einheitlicher Ansatz zur Bewertung des Sicherheitsniveaus von Bildungseinrichtungen
Hinweis: Es muss berücksichtigt werden, dass der Autor in Russland lebt und arbeitet, daher betrachtet er in diesem Artikel die Situation am Beispiel seines Landes. Die von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Schulen, anderen Bildungseinrichtungen und Orten mit Massenaufenthalt von Kindern werden von ihm unter Berücksichtigung des bestehenden Strafverfolgungssystems und der dortigen Situation für den Einsatz in Russland entwickelt.
In Fachdiskussionen über die Sicherheit von Bildungseinrichtungen wird oft nach einer anderen Tragödie der Begriff «Sicherheitsniveau» mit verschiedenen Adjektiven verwendet, wie z. B. hoch, niedrig, zufriedenstellend, unbefriedigend, angemessen, minimal usw. Es stellt sich jedoch die Frage, was genau sie mit diesem Konzept meinen. Es stellt sich jedoch die Frage, was genau sie mit diesem Begriff meinen, was dieses Niveau ist, wie es bestimmt wird und welche Faktoren es beeinflussen.
Nachdem ich begonnen hatte, die in offenen Quellen verfügbaren Informationen zu diesen Fragen eingehend zu studieren, kam ich zu dem Schluss, dass es derzeit kein einheitliches (oder zumindest weit verbreitetes) System zur Bewertung des Sicherheitsniveaus von Bildungseinrichtungen aus formalen Gründen gibt. Die meisten Schlussfolgerungen mit solchen Einschätzungen und Schlussfolgerungen beruhen auf der persönlichen Meinung der Fachleute, die diese vorgenommen haben, basierend auf der Einhaltung der Anforderungen normativer Dokumente sowie einer großen Anzahl verschiedener methodischer Handbücher, Empfehlungen, Rundschreiben usw. des Bildungsministeriums, des Innenministeriums, des Föderalen Sicherheitsdienstes, des Föderalen Dienstes zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sowie anderer Exekutivbehörden und lokaler Selbstverwaltungsorgane. Diese Dokumente enthalten meist allgemeine und oft vage Formulierungen, so dass es schwierig ist, zu beurteilen, wie genau und objektiv die auf ihrer Grundlage gezogenen Schlussfolgerungen sind. Nach dem Studium der in offenen Quellen verfügbaren ausländischen Erfahrungen habe ich ebenfalls nichts Konkretes gefunden, die Situation scheint dort ähnlich zu sein, obwohl auch dort ein Bedarf für ein solches Instrument besteht.
Ich bin kein Verfechter einer totalen Standardisierung in Sicherheitsfragen, aber ich halte diesen Bereich für eine Ausnahme. Da es kein Bewertungssystem gibt, mit dessen Hilfe man das Sicherheitsniveau einer Bildungseinrichtung objektiv, nach formalen Merkmalen und mit minimalem Einfluss des «menschlichen Faktors» berechnen kann, und ich ein solches Instrument für meine Arbeit benötige, habe ich beschlossen, zu versuchen, es selbst zu erstellen. Die in diesem Artikel vorgestellte Tabelle dient der Bewertung des Sicherheitsniveaus einer Bildungseinrichtung vor kriminellen und terroristischen Bedrohungen. Die Bewertung erfolgt anhand von 64 Kriterien, einschließlich der Merkmale des Geländes der Bildungseinrichtung, ihres Standorts, der Gebäude und Strukturen, des Vorhandenseins von physischer Sicherheit und ihrer Merkmale, der technischen Sicherheitsausrüstung und ihrer Fähigkeiten sowie zusätzlicher Mittel des aktiven und passiven Schutzes.
Jede Position wird, wenn sie vorhanden und voll funktionsfähig ist, mit der in der Tabelle angegebenen Punktzahl bewertet; ist sie nicht vorhanden oder nicht funktionsfähig (ganz oder teilweise), beträgt die Punktzahl 0 (null) Punkte, und so weiter für alle Positionen. Danach wird die Anzahl der Punkte zusammengezählt und eine Endnote vergeben. Zusätzlich zur Gesamtsumme gibt es Faktoren, die sich negativ auf die Endnote auswirken und die alle im Abschnitt «Formel zur Berechnung der Endnote» aufgeführt sind. Nach Abschluss der Bewertung zeigt die Tabelle deutlich das Niveau des Schutzes der Bildungseinrichtung vor kriminellen und terroristischen Bedrohungen, ihre Fähigkeiten und vor allem die offensichtlichen Schwachstellen und Anfälligkeiten des Sicherheitssystems. Auf der Grundlage der erhaltenen Bewertung ist es möglich, Maßnahmen und Kosten zur Verbesserung des Schutzniveaus der Einrichtung zu planen.
Darüber hinaus lassen sich anhand der jährlichen Daten über die Bewertung eines oder mehrerer Objekte leicht vergleichende und dynamische Analysen durchführen, bei denen die Situation in diesem Bereich in einer bestimmten Schule oder in einer Stadt, einer Region oder sogar einem Land in einem bestimmten Zeitraum visuell bewertet wird, wobei sowohl allgemeine Bewertungen als auch einzelne Indikatoren oder Abschnitte verglichen werden. Dies ist ein praktisches und vor allem objektives Instrument zur Kontrolle der Situation; eine Verschlechterung der Note, auch nur um einen Punkt im Vergleich zum vorherigen Zeitraum, zeigt sofort, dass sich die Situation verschlechtert und Maßnahmen ergriffen werden sollten. Anmerkung des Verfassers: Ich bin der Meinung, dass diese Tabelle nach ihrer Fertigstellung als «For Official Use»-Dokument (oder besser noch geschlossener) gekennzeichnet werden sollte, mit einer sehr begrenzten Liste von Personen, die Zugang zu ihrem Inhalt haben. Diese Informationen sind zu wichtig, und wenn sie in die Hände von jemandem fallen, der einen Massenmord oder einen terroristischen Akt plant, könnten sie zu einer «tödlichen Waffe» werden und die Zahl der potenziellen Opfer vervielfachen.
Tabelle zur Bewertung des Sicherheitsniveaus der Bildungseinrichtung gegen kriminelle und terroristische Bedrohungen
№
Vorhandensein eines Elements im System zur Gewährleistung der Sicherheit einer Bildungseinrichtung:
Anzahl der Punkte
1. Äußerer Umfang und angrenzendes Gebiet des Schutzobjekts:
1.1.
Vorhandensein einer ununterbrochenen Umzäunung des Außengeländes, die das ungehinderte Eindringen von Unbefugten in das Gebiet des geschützten Objekts verhindert.
5
1.1.1.
- Verwendung von Schutzelementen bei der Konstruktion des äußeren Zauns, um die Wahrscheinlichkeit des Eindringens eines Fahrzeugs zu verringern
4
1.2.
Verfügbarkeit von künstlicher Beleuchtung des Geländes und der angrenzenden Gebiete.
5
1.2.1.
- mit der Möglichkeit, externe Beleuchtungskörper fernzusteuern, um sie während einer Evakuierung als Signal- und Navigationslichter zu verwenden.
4
1.3.
Verfügbarkeit eines Videoüberwachungssystems entlang der gesamten äußeren Begrenzungslinie
5
1.3.1.
- Verwendung hochauflösender Kameras (Full HD und höher)
3
1.3.2.
- mit Fernsteuerungsmöglichkeit
4
1.3.3.
- mit dem Vorhandensein von Markern für den Schutz vor kontrollierten Eingriffen (1)**
3
1.4.
Vorhandensein eines Alarmsystems am Außenzaun gegen unbefugtes Betreten, das den gesamten Außenbereich abdeckt.
4
1.5.
Vorhandensein eines technischen Verbindungssystems zwischen den Elementen 1.3. und 1.4., bei dem bei Auslösung eines Alarms die nächstgelegenen CCTV-Kameras automatisch auf den Ort gerichtet werden, an dem das Signal empfangen wurde.
3
1.5.1.
- Einsatz eines Hightech-Kontrollsystems (einschließlich künstlicher Intelligenz), das es ermöglicht, ein Objekt oder mehrere Eindringlinge zu identifizieren und dann mit Hilfe anderer Elemente des Videoüberwachungs- und Zugangskontrollsystems das Objekt «in Geleitschutz»“ zu nehmen.
3
1.6.
Vorhandensein regelmäßiger Stellen in der Umzäunung (Tore, Pforten usw.) für den Durchgang von Personen und separater regelmäßiger Stellen für den Durchgang von Kraftfahrzeugen, die mit Zugangskontrollelementen ausgestattet sind.
5
1.6.1.
- Anzahl: mindestens 3 für den Durchgang von Personen, mindestens 2 für den Durchgang von Kraftfahrzeugen
3
1.6.2.
- regelmäßige Stellen, an denen Personen und Fahrzeuge passieren dürfen, mehr als 50 Meter (in gerader Linie) voneinander entfernt sind
3
1.6.3.
- Vorhandensein von Zäunen (Vorrichtungen), die den Zugang von Kraftfahrzeugen zu den regulären Stellen, an denen Menschen vorbeikommen können, auf der Außenseite der Umzäunung beschränken
3
1.6.4.
- mit Fernsteuerung des Zugangs (Kontrolle des Schlosses vom Wachposten aus)
4
1.6.5.
- Einsatz zusätzlicher Videoüberwachungskameras mit Fernsteuerungsfunktion und Überwachung des Raums in einem Radius von mindestens 10 Metern um den Kontrollpunkt, außerhalb der geschützten Begrenzungslinie
4
1.6.6.
- Einsatz zusätzlicher Systeme zur Kontrolle der Zufahrt von Kraftfahrzeugen in das geschützte Gebiet (Anti-Taran-Vorrichtungen, Absperrungen, Schranken usw.).
4
1.6.7.
- Verwendung eines Systems zur Erkennung der staatlichen Kennzeichen der einfahrenden Fahrzeuge mit automatischer Überprüfung der Übereinstimmung nach dem Algorithmus: staatliche Nummer + Fahrzeugmarke + Fahrzeugbesitz + Identität des Fahrers, mit Daten über die Fahrzeuge der Vertragspartner und ausgestellte Ausweise.
3
1.6.8.
- unter Verwendung des in Abschnitt 1.6.7 genannten Systems, das zusätzlich mit polizeilichen Informationsquellen verbunden ist, mit automatischer Authentifizierung von: staatlichen Nummernschildern, Fahrzeugpapieren, der Identität des Fahrers.(2)*
4
1.7.
Verfügbarkeit zusätzlicher, rammbarer Zäune in der Nähe gefährdeter Bereiche von Verwaltungsgebäuden in einem Abstand von mindestens 10 Metern zu den Wänden.
4
1.8.
Vorhandensein von Sicherheitsleuchten entlang des Fluchtweges, mit Winkeländerung und Fernsteuerung.
4
2. Verwaltungsgebäude, Bauten, Räumlichkeiten mit Massenaufenthalt von Menschen
2.1.
Die Gesamtzahl der Stockwerke des Gebäudes beträgt weniger als 4 Stockwerke
5
2.1.1.
- weniger als 3 Stockwerke
3
2.2.
Fehlen von Klassenzimmern und anderen Räumen, die für den Massenaufenthalt von Schülern bestimmt sind, in Keller-, Halbkeller- oder Dachgeschossräumen.
3
2.3.
Vorhandensein eines Videoüberwachungssystems (einfach, in Gemeinschaftsbereichen: Eingangsgruppen, Flure, Gänge, Treppen):
5
2.3.1.
- auch auf die Räumlichkeiten der allgemeinen Nutzung, Bildungsprozess, sowie Verwaltungs-und häusliche Zwecke: Klassenzimmer, Bibliotheken, Turnhallen, Kantine, Aula, Museum und Verwaltungsräume;
4
2.3.2.
- mit hochauflösenden Kameras (Full HD und höher);
3
2.3.3.
- mit Fernsteuerungsmöglichkeit;
3
2.3.4.
- mit dem Vorhandensein von Markern der Verteidigung gegen kontrollierte Eingriffe; (1)*
4
2.3.5.
- mit der Möglichkeit einer korrekten Beobachtung bei Verdunkelung oder Rauch im Beobachtungssektor.
4
2.4.
Verfügbarkeit von Fenster- und Außentüralarmen gegen unbefugtes Eindringen.
4
2.5.
Vorhandensein eines technischen Verbindungssystems zwischen den Elementen 2.3. und 2.4., wenn bei Auslösung des Alarms die nächstgelegenen CCTV-Kameras automatisch auf den Ort gerichtet werden, an dem das Signal empfangen wird:
4
2.5.1.
- Einsatz eines High-Tech-Kontrollsystems (einschließlich künstlicher Intelligenz), das es ermöglicht, das Objekt des Eindringens zu identifizieren und dann andere Elemente des Videoüberwachungs- und Zugangskontrollsystems zu nutzen, um das Objekt «in Begleitung» zu nehmen.
4
2.6.
Verfügbarkeit eines Systems zur berührungslosen Kontrolle von Personen und mitgeführten Gegenständen auf das Vorhandensein von Waffen, Munition und Sprengstoff mit Hilfe spezieller technischer Mittel:
1
2.6.1.
- handgehaltene (tragbare) Detektoren;
1
2.6.2.
- von Geräten mit festem Rahmen;
2
2.6.3.
- stationäre Röntgenfernsehanlagen (Introskope);
3
2.6.4.
- stationäre hochtechnologische (einschließlich künstlicher Intelligenz) Röntgenfernsehsysteme (Introskope), die in der Lage sind, die äußeren Konturen von verbotenen Gegenständen, ihren inneren Inhalt und einzelne Fragmente in zerlegter Form zu erkennen.
5
2.7.
Das Vorhandensein von Detektoren für chemische Gefahren in der Luft.
4
2.8.
Verfügbarkeit von Detektoren für bakteriologische Bedrohungen in der Luft.
4
2.9.
Verfügbarkeit eines automatischen Luftreinigungssystems im Falle einer Bedrohungserkennung.
4
2.10.
Verfügbarkeit eines hochtechnologischen (einschließlich künstlicher Intelligenz) Belüftungskontrollsystems, das im Falle einer Bedrohungserkennung die automatische Unterbrechung und Sperrung der Außenluftzufuhr an den Stellen, an denen eine Bedrohung festgestellt wurde, sowie die Erstellung eines Berichts über die Art der festgestellten Bedrohung mit sofortiger automatischer Weiterleitung an die zuständigen Notfallbehörden ermöglicht.
5
2.11.
Verwendung von nicht brennbaren Materialien für Boden- und Wandbeläge entlang der Evakuierungswege.
4
2.12.
Verwendung von kugelsicherem Material in Boden- und Wandverkleidungen entlang der Fluchtwege.
3
2.13.
Verfügbarkeit eines aktiven und sicheren (keine giftigen Stoffe oder Gase) Feuerlöschsystems.
5
2.14.
Verfügbarkeit einer Splitterschutzbeschichtung für Fensterscheiben (Glastürscheiben und andere Glasstrukturen).
3
2.15.
Zusätzliche Schiebegittertüren zu Klassenräumen und Verwaltungsbüros.
5
2.16.
Verfügbarkeit von speziell ausgestatteten «Sicherheitszonen» in Bildungs- und Verwaltungsgebäuden. (3)*
5
2.17.
Verfügbarkeit von «Emergency Special Kits» in Klassenräumen und Verwaltungsbüros. (4)*
5
2.18.
Verfügbarkeit eines internen, sicheren Kommunikationssystems in Klassenräumen und Verwaltungsbüros. (5)*
5
2.19.
Verfügbarkeit von Notausstiegsmöglichkeiten durch Fenster in den Klassenräumen und Verwaltungsbüros im 2. und folgenden Stockwerk. (6)*
5
3. Physische Sicherheit und ihre Merkmale:
3.1.
Vorhandensein eines physischen Sicherheitskontrollpunkts am Eingang des Verwaltungs- und Bildungsgebäudes der Bildungseinrichtung (wenn es mehrere Gebäude gibt, in jedem von ihnen) mit dem Einsatz von physischer Sicherheit:
1
3.1.1.
- «Standard № 3»; (7)*
1
3.1.2.
- «Standard № 2»; (7)*
2
3.1.3.
- «Standard № 1»; (7)*
5
3.1.4.
bestehend aus 2 (oder mehr) Sicherheitskräften pro 1 Posten;
2
3.1.5.
Vorhandensein eines zusätzlichen externen physischen Sicherheitskontrollpunkts, der die Durchfahrt und den Durchgang von Fahrzeugen auf das Gelände der Bildungseinrichtung durch die äußere Begrenzung des geschützten Bereichs (äußerer Zaun) kontrolliert.
4
3.2.
Verfügbarkeit eines isolierten Wachpostens, der mit einem Fernüberwachungs- und -kontrollsystem mit Videoüberwachung, Feueralarm, Bedrohungsdetektoren usw. ausgestattet ist, mit mindestens zwei Arten der Zweiwege-Kommunikation mit den Notdiensten und mindestens zwei Arten der Einwege-Notfallmeldung (Alarmknopf und Polizeiruf).
4
3.3.
Verfügbarkeit einer eigenen schnellen Eingreiftruppe mit einer Eintreffzeit von weniger als 5 Minuten auf das Signal «Alarm».
5
3.4.
Verfügbarkeit der technischen Möglichkeit einer einseitigen Notrufbenachrichtigung der Polizei über eine Notsituation (Alarm- und Polizeiruftaste).
3
4. Zusätzliche Sicherheitsmerkmale:
4.1.
Verfügbarkeit eines Systems zur Warnung vor dem Auftauchen von unbemannten Luftfahrzeugen innerhalb der Grenzen des Schutzgebiets
3
4.1.1.
- mit einem Videoüberwachungssystem für die visuelle Verfolgung und Kontrolle von UAVs mit Echtzeit-Übertragung von Informationen an autorisierte Regierungsstellen
3
4.2.
Verfügbarkeit einer vorbereiteten Evakuierungsunterkunft im Umkreis von 400 Metern um die geschützte Einrichtung, in der 100 % der Schüler und des Personals der Bildungseinrichtung für mindestens 3 Stunden untergebracht werden können. (8)**
5
Formel zur Berechnung der Punktzahl:
Die Endpunktzahl wird durch Addition der Punktzahlen für alle Abschnitte berechnet.
Im Falle einer Nullbewertung der Aufgaben:
1.1 - Verringerung der Gesamtnote um 10 Punkte;
1.2 - eine Verringerung der Gesamtnote um 5 Punkte;
1.3 - Verringerung der Gesamtnote um 10 Punkte;
1.6 - Verringerung der Gesamtnote um 5 Punkte;
2.1 - Verminderung der Gesamtnote um 5 Punkte;
2.2 - Verringerung der Gesamtnote um 5 Punkte;
2.3 - Herabsetzung der Gesamtnote um 10 Punkte;
2.4 - Herabsetzung der Gesamtnote um 10 Punkte;
2.6 - Herabsetzung der Gesamtnote um 10 Punkte;
2.13. - Verminderung der Gesamtnote um 10 Punkte;
2.16. - Verringerung der Gesamtnote um 5 Punkte;
3.1. - Verminderung der Gesamtnote um 10 Punkte;
3.4. - Verminderung der Gesamtnote um 10 Punkte.
Abschließende Bewertung:
Die maximal mögliche Punktzahl ist 230 Punkte, Sicherheitsklasse «Optimal».
190 bis 229 Punkte, Sicherheitsklasse «Hoch»;
150 bis 189 Punkte, Sicherheitsklasse «Mittel»;
100 bis 149 Punkte, Sicherheitsklasse «Minimal»;
70 bis 99 Punkte, Sicherheitsklasse «Ungenügend»;
weniger als 70 Punkte, Sicherheitsklasse «Keine».
(1) Markierungen zum Schutz des Videoüberwachungssystems vor kontrollierten Manipulationen:
Videoüberwachungssysteme weisen zwei Hauptschwachstellen auf, die von Kriminellen ausgenutzt werden:
1. Deaktivierung oder Störung des Signals auf verschiedene Weise, indem sowohl die Kameras selbst als auch die Kommunikation zwischen den Kameras und den Steuer- und Übertragungsgeräten deaktiviert werden;
2. Abfangen der Steuerung sowohl der Kameras selbst als auch der Kommunikation zwischen den Kameras und den Steuer- und Übertragungsgeräten, einschließlich der künstlichen Änderung des ausgestrahlten Signals vom tatsächlichen Signal zu einer von den Angreifern erstellten Aufnahme.
Das Vorhandensein von Sicherheits-Tokens ermöglicht es, das Problem der Schwachstelle Nr. 2 zu lösen, d. h. das einfachste Signalgerät, das ferngesteuert werden kann, aber nicht mit der Steuerung oder Übertragung des Videoüberwachungssystems verbunden ist. Zum Beispiel eine kleine Glühbirne an der Wand oder der Zugang zu einer der Lampen der normalen Beleuchtung des Raumes. Die Hauptsache ist, dass der Betreiber des Videoüberwachungssystems dieses Gerät (Marker) von seinem Arbeitsplatz aus steuern muss. Dank des Vorhandenseins eines solchen Markers kann der Bediener, wenn er den Verdacht hat, dass auf dem Monitor nicht das tatsächliche Bild des geschützten Bereichs und der Aufzeichnung übertragen wird, dies durch Aktivieren des Markers überprüfen. Wenn der Marker aktiv ist, bedeutet dies, dass alles in Ordnung ist und der Bediener die Übertragung der realen Situation sieht. Wenn nicht, bedeutet dies, dass entweder der Marker defekt ist (um solche Fälle auszuschließen, ist es möglich, einen doppelten Marker zu verwenden) oder das Videoüberwachungssystem von Eindringlingen gehackt wurde und er die Übertragung der Aufnahme sieht.
(2) In diesem Fall funktioniert das Informationsaustauschsystem in einem einseitigen, vereinfachten Verfahren, bei dem Informationen über Marke, Modell, Farbe, amtliche Kennzeichen, Eigentümer und Fahrer des Fahrzeugs an die Polizei übermittelt werden, die die Einhaltung der Vorschriften prüft; bei positiver Antwort (und Vorhandensein eines Ausweises) erlaubt das System dem Fahrzeug die Einfahrt in den geschützten Bereich, bei Nichteinhaltung der Vorschriften wird die Zufahrt gesperrt und die nächste Polizeistreife zum Ort geschickt.
(3) «Sicherheitszone» in Klassenräumen und Verwaltungsbüros:
der Teil des Raums, der am wenigsten anfällig für Angriffe von außen durch Schusswaffen oder Sprengkörper ist, sei es durch gezielte Schüsse oder durch zufällige Einschläge von Kugeln und Splittern. Die «Sicherheitszone» in jedem einzelnen Raum wird von kompetenten Fachleuten festgelegt, die auch zusätzliche Empfehlungen für die technische Ausstattung geben.
(4) «Spezial-Notfallkoffer» (basierend auf einer durchschnittlichen Klassengröße von 30 Schülern):
ein Set mit den für Notsituationen notwendigen Gegenständen, zusammengestellt in einem einzigen Stapel, Zusammensetzung des Sets:
- gereinigtes Trinkwasser in 1-Liter-Behältern (4 Behälter);
- Atemschutzmasken (Halbmasken) mit Schutz gegen feste Partikel, Gase und Dämpfe (30 Stück);
- individuelle Verbandspäckchen (10 Stück);
- antiseptisches Spray (2 Packungen);
- ein Satz Schienen zur Ruhigstellung (2 Sätze);
- Tourniquet (5 Stück);
- LED-Taschenlampe mit verschiedenen Lichtfarben und Betriebsmodi (2 Stück);
- eine zusätzliche Energiezelle für die Taschenlampe (2 Stück);
- ein Satz verschiedenfarbiger reflektierender Bänder zur schnellen Befestigung an der Kleidung (60 Stück je Farbe);
- Thermodecke für die Rettung (10 Stück);
- Notfall-Multitool (1 Stück);
- Klebeband (Breite 50 mm, Länge 50 m - 1 Stück);
- verstärktes Klebeband (Breite 50 mm, Länge 50 m - 1 Stück);
- Mobilfunkgerät, das auf die Notfrequenz eingestellt ist (+ Ersatzbatterie);
- Mobiltelefon ohne SIM-Karte (+ Ersatzbatterie).
Das Paket sollte in einer taktischen Tragetasche zusammengestellt werden, die als rahmenlose Trage verwendet wird.
(5) Ein internes, sicheres Kommunikationssystem:
ein internes Zwei-Wege-Kommunikationssystem mit jedem Zimmer (Telefon) über eine Drahtleitung, das mit technischen Mitteln zum Schutz vor unbefugtem Zugriff und einem festgelegten Verfahren zur Identifizierung der Anrufer (persönliche Passwörter, Codewörter usw.) ausgestattet ist, wobei der Zugang zum System durch eine autorisierte Polizeieinheit erfolgt.
(6) Notausstiegsmöglichkeiten durch Fenster:
Diese Rettungsgeräte sollten nicht personalisiert sein und keine besonderen Fähigkeiten und Kenntnisse oder externe Hilfe von den Personen erfordern, die sie benutzen. Optimal ist die Verwendung von Vorrichtungen wie z. B. einer klappbaren Feuerleiter.
(7) Standards für die physische Sicherheit von Bildungseinrichtungen: «Standard № 3»:
wird von privaten Sicherheitsorganisationen erbracht, die ein breites Spektrum an Sicherheitsdienstleistungen anbieten und deren Mitarbeiter eine allgemeine Berufsausbildung in der Fachrichtung «Private Security Guard» abgeschlossen haben. «Standard № 2»:
wird von privaten Sicherheitsorganisationen erbracht, die sich ausschließlich auf den Schutz von Bildungseinrichtungen (Schulen, Kindergärten, Hochschulen, Universitäten) spezialisiert haben und deren Mitarbeiter neben der allgemeinen Berufsausbildung in der Fachrichtung «Privater Wachmann» eine Zusatzausbildung und Fortbildung in der Fachrichtung «Wachmann einer Bildungseinrichtung» absolviert haben. «Standard № 1»:
werden von staatlichen (regionalen, kommunalen), spezialisierten Sicherheitsdiensten (oder Polizeidiensten) bereitgestellt, die ausschließlich auf den Schutz von Bildungseinrichtungen (Schulen, Kindergärten, Hochschulen, Universitäten) spezialisiert sind und deren Mitarbeiter eine spezielle Berufsausbildung absolviert und die Qualifikation «Spezialist für die Gewährleistung der Sicherheit von Bildungs- und Kindereinrichtungen» erworben haben. In Russland gibt es keine derartigen Einheiten, aber in einigen anderen Ländern existieren sie. Die bekanntesten sind die School Safety Division des New York City Police Department und das Los Angeles School Police Department.
Obwohl sich die meisten Massenmorde in Bildungseinrichtungen in den Vereinigten Staaten ereignen (100 Vorfälle zwischen 2000 und 2024, was einem Anteil von 33,6 % an der Gesamtzahl entspricht), sind New York und Los Angeles in dieser Statistik nicht enthalten, obwohl sie die beiden größten Metropolen der Vereinigten Staaten sind.
(8) In diesem Fall sollte der Begriff «Schutzraum» nicht als befestigter Schutzraum verstanden werden, sondern als ein öffentliches Gebäude oder eine Struktur, die in der Lage ist, Schüler und Personal, die aus einer Bildungseinrichtung evakuiert wurden, vorübergehend aufzunehmen und unterzubringen, wenn ein Notfall eingetreten ist. Dies ist insbesondere in Regionen mit kaltem Klima erforderlich. Während der Evakuierung bleibt den Schülern und dem Personal keine Zeit, warme Oberbekleidung und Schuhe an der Garderobe abzugeben, und die provisorischen mobilen Heizstellen sind nicht in der Lage, die erforderliche Anzahl von Personen aufzunehmen, die je nach Art der Bildungseinrichtung zwischen einigen Dutzend und mehreren hundert Personen liegen kann. Dies kann nur so schnell und sicher wie möglich in einem nahe gelegenen Gebäude geschehen, das diese Anzahl von Personen aufnehmen kann und nicht weiter als 300-400 Meter entfernt liegt.
Autor Roman Grishin Datum der Aktualisierung: 02 Juli 2025
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Die Website wurde mit technischen Mitteln ins Deutsche übersetzt. Ich bin sowohl der Autor als auch der Herausgeber dieses Projekts. Ich habe diese Website selbst entwickelt und betreue sie selbst. Deutsch ist nicht meine Muttersprache (obwohl ich sie aktiv studiere), daher entschuldige ich mich im Voraus, wenn in einigen Sätzen und Redewendungen die Bedeutung verzerrt wird. Ich versuche, ständig an der Verbesserung der Qualität der Übersetzung zu arbeiten. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.