Entwurf eines Systems zur umfassenden Sicherung von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen vor kriminellen, terroristischen und sonstigen Bedrohungen
Sicherheit in Bildungseinrichtungen
Note: it should be borne in mind that the author lives and works in Russia, so in this article, he considers the situation on the example of his country. Measures to ensure the safety of schools, other educational institutions and places with a mass stay of children that he proposes are developed by him for use in Russia, taking into account the existing law enforcement system and the situation there.
Zusammenfassung:
I. Einleitung.
II. Beschreibung der Problemsituation.
III. Lösungsvorschlag:
1. Verwaltungsrechtliche Maßnahmen;
2. Technische Absicherung und Schutz der Einrichtungen;
3. Prävention und Abwehr direkter Sicherheitsbedrohungen;
4. Allgemeine Merkmale der Änderungen;
IV. Hypothetisches Experiment zur Anwendung des vorgeschlagenen Sicherheitssystems am Beispiel eines realen Angriffs auf eine Bildungseinrichtung.
V. Schlussfolgerungen.
VI. Fazit.
I. Einleitung
Dieser Artikel hat einen anwendungsorientierten Charakter. Es interessiert mich nicht, das Problem zu diskutieren und die Stimmung rund um dieses Thema anzuheizen – die Kriminalitätsstatistiken in Schulen, Kindergärten, Hochschulen und Universitäten tun dies wesentlich besser. Auch die Motive der Täter interessieren mich nicht. Ich glaube nicht und lasse nicht einmal den Gedanken zu, dass der Massenmord an unschuldigen Menschen irgendeine Rechtfertigung haben könnte.
Mein Interesse gilt der Suche nach Antworten auf andere Fragen: Kann man das stoppen? Und wenn ja, wie genau?
Mit der Suche nach Antworten auf diese Fragen habe ich mich bereits 2018 beschäftigt, als ich an meinem ersten Artikel über die Sicherheit von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen arbeitete. Diese Arbeit begann ich praktisch unmittelbar nach der Tragödie am Polytechnischen College in Kertsch, bei der 20 Menschen ums Leben kamen und weitere 67 verletzt wurden.
Damals versuchte ich, beim Studium des zeitlichen Ablaufs dieser Tragödie zu verstehen: Warum war es für den Täter so einfach, ein solch abscheuliches Verbrechen zu begehen?
Das habe ich gesehen: Ein Mann mit einer Waffe, einer großen Menge Munition und selbstgebauten Sprengkörpern verlässt das Haus, geht zur Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, steigt in den Bus, fährt bis zur gewünschten Haltestelle, geht zum Gebäude der Hochschule, betritt es, findet einen offenen, abgelegenen Raum, bereitet die Waffe vor, verteilt die Munition, um schnell nachladen zu können, und stellt die Zeitzünder an den Bomben ein. Dann geht er hinaus, begibt sich zum Notausgang, versucht, diesen zu blockieren, geht in Richtung Mensa, bringt einen Sprengsatz an, kehrt zurück, nimmt seine Waffe und beginnt zu töten.
Explosion, Panik. Der Mörder bewegt sich kaltblütig und vor allem ungehindert durch die Flure des Colleges und schießt auf jeden, der ihm in den Weg kommt oder in sein Blickfeld gerät. Er wirft selbstgebaute Granaten. Dann geht er in die Bibliothek, wo er Selbstmord begeht. Alles war bereits vorbei, noch bevor der erste Polizeiwagen am Tatort eintraf. Niemand hat den Täter aufgehalten. Niemand hat ihn gestoppt. Er hat sich selbst getötet, als er seine blutige Mission als erfüllt betrachtete. Von Anfang bis Ende hatte er die Situation vollständig unter Kontrolle. Es wäre ja noch zu verschmerzen, wenn eine solche Tragödie für Russland die erste wäre. Davor gab es bereits Beslan, Moskau, Iwantejewka, Perm, Ulan-Ude, Schadrinsk, Sterlitamak und Barabinsk. Reichte das denn nicht aus, um zu begreifen: Die Bedrohung ist real, und eine Tragödie vom Ausmaß des Kerchener Colleges ist nur eine Frage der Zeit?
Doch auch dieses Verbrechen führte nicht dazu, dass man sich der Bedrohungslage bewusst wurde und das gesamte Sicherheitssystem überdachte. Wie immer beschränkte sich alles auf Gespräche und formale Maßnahmen, die keinerlei wirklichen Einfluss auf die Situation hatten. Es folgten Kasan, Perm, Ischewsk, Brjansk – und das sind nur die Verbrechen mit den meisten Opfern. Es gab noch andere, und zwar nicht wenige.
Auch die Lage in anderen Ländern zeigt deutlich, dass es keinen Grund für optimistische Prognosen gibt. Die Statistiken zeigen eindeutig einen Trend zu einer steigenden Zahl ähnlicher Verbrechen weltweit. Das Jahr 2025 stellte in dieser Hinsicht einen regelrechten Negativrekord auf. Die ersten fünf Monate des Jahres 2026 deuten jedoch eindeutig darauf hin, dass dieser Rekord schon in Kürze gebrochen werden wird.
All dies verdeutlicht die völlige Schutzlosigkeit von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen gegenüber Kriminellen und Terroristen. Nach jedem neuen Anschlag beginnen Besprechungen und Diskussionen, es tagen Stäbe und Kommissionen, es werden Pläne und Beschlüsse ausgearbeitet und lautstarke Erklärungen für die Medien abgegeben. Doch schon nach kurzer Zeit kommt es zu neuen Angriffen, es gibt neue Opfer.
Dabei zeigt schon die einfachste Analyse der Chronologie dieser Ereignisse, dass die Kriminellen in den meisten Fällen dieselben Schwachstellen ausnutzten, die seit langem allen bekannt sind.
Es gelang mir nicht, sofort mit der Arbeit zu beginnen. Es traten Schwierigkeiten auf, aufgrund derer ich sie um fast zwei Jahre verschieben musste.
Im ersten Forschungsbereich (die Sicherheitslage an Bildungseinrichtungen in Russland und weltweit) stieß ich auf das Fehlen statistischer Daten zu Straftaten dieser Art, die in einer einzigen Quelle gesammelt und systematisiert waren. Ich musste enorm viel Zeit und Mühe darauf verwenden, Informationen aus Dutzenden verschiedener Quellen zu sammeln und zu überprüfen.
Ohne diese Statistiken ist es unmöglich:
- sich ein objektives Bild der Lage zu verschaffen;
- eine qualitative (vergleichende und kreuzweise) Datenanalyse durchzuführen;
- die Entwicklung der Ereignisse im Zeitverlauf zu verfolgen;
- das tatsächliche Ausmaß der Bedrohung einzuschätzen;
- die ablaufenden kriminologischen Prozesse zu erklären und die Faktoren zu identifizieren, die sie beeinflussen;
- die Entwicklung der Ereignisse vorherzusagen.
Zudem fehlt das Verständnis für die Richtung und die Besonderheiten der Entwicklung der Bedrohung, was die Ausarbeitung wirksamer Gegenmaßnahmen extrem erschwert. Das Ergebnis sehen wir jetzt, wenn sich nach einem weiteren Massenmord oder Terroranschlag in einer Bildungseinrichtung Experten, Politologen, Vertreter der Strafverfolgungsbehörden, Bildungsfachleute und Journalisten fragen: Warum haben die im Rahmen der Sicherheitsstrategie entwickelten und umgesetzten Maßnahmen nicht funktioniert? Die Antwort ist einfach: Sie wurden auf der Grundlage unvollständiger Daten entwickelt. Und in vielen Fällen waren diese Daten nicht nur unvollständig, sondern auch unzuverlässig.
Ich selbst bin in Medienberichten oft auf Statistiken gestoßen, die weit von der Realität entfernt sind. Wenn beispielsweise ein Autor einen weiteren Amoklauf an einer Schule oder Universität kommentierte, untermauerte er seinen Artikel mit Zahlen aus der allgemeinen Statistik von Vorfällen an Bildungseinrichtungen – obwohl die meisten dieser Vorfälle nicht einmal im Entferntesten mit Amokläufen oder Terrorismus zu tun hatten. Zum größten Teil handelt es sich dabei um Straftaten allgemeiner Art: begangen aus persönlichen Feindseligkeiten oder aus materiellen Motiven (Raub, Überfälle, Erpressung), nicht selten aus Rowdytum oder gar unbeabsichtigt.
Daher ist es äußerst wichtig, nicht nur die statistischen Zahlen zu kennen, sondern auch zu verstehen, was hinter diesen Zahlen steckt. Die korrekte Sortierung der Daten ist ebenso wichtig.
Welche Prinzipien habe ich bei der Datenerhebung angewendet:
Alle gesammelten Fälle wurden einer Kreuzanalyse unterzogen und Informationen aus verschiedenen Quellen wurden miteinander verglichen.
Den Vorzug erhielten Polizeipressemitteilungen, Berichte und Gerichtsprotokolle – denn genau diese enthalten mehr Fakten als Spekulationen.
Alle Vorfälle wurden nach verschiedenen kriminologischen Merkmalen in Gruppen und Untergruppen unterteilt. Diese Einteilung ermöglicht es, die Entwicklung der Situation in einem bestimmten Zeitraum sowohl im Vergleich als auch in ihrer Dynamik anschaulich zu erkennen.
Auf der Grundlage qualitativ hochwertiger, gesammelter und systematisch aufbereiteter statistischer Daten lassen sich präzisere (als derzeit) kriminologische Modelle und Prognosen erstellen. Und vor allem lassen sich dank dieser Modelle wirklich wirksame Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gefahren entwickeln.
Dafür sind zuverlässige Ausgangsdaten erforderlich, die geprüft und systematisiert sowie in einer einzigen Quelle zusammengefasst sind. Eine solche Quelle gab es jedoch nicht.
Es wurde klar: Es bedarf einer einheitlichen Informations- und Nachschlagequelle, die Angaben zu Straftaten dieser Kategorie sowie zumindest einen kurzen (minimalen) Satz an Fakten zu deren Tätern und Umständen enthält. Da mir dies bewusst war, begann ich mit der Erstellung einer solchen Ressource. Als Darstellungsform wählte ich ein Format, das dem polizeilichen Bericht über einen Vorfall ähnelt: eine kurze Darstellung der Umstände, die Angaben wie Datum, Uhrzeit, Ort, Art und Weise, Gegenstand, Täter, Opfer, Folgen, Ergebnis und andere zuverlässig festgestellte Fakten enthält.
Im Februar 2024 wurde auf der Website des Portals «Öffentliche Ordnung und Sicherheit» die erste Ausgabe des «Leitfadens zu Straftaten und terroristischen Anschlägen in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen» veröffentlicht, der statistische Daten aus 24 Jahren (von 2000 bis einschließlich 2023) enthält.
In der Folge wurden die Informationen aktualisiert und ergänzt. Derzeit steht bereits die fünfte Ausgabe zum Download bereit, die Daten aus 26 Jahren enthält. Eine der Hauptaufgaben wurde erfüllt: Es wurde ein informatives, benutzerfreundliches und vor allem allgemein zugängliches Nachschlage- und Analyseinstrument für Forscher und Fachleute im Bereich der Sicherheit von Bildungseinrichtungen geschaffen.
Für mich bestand das wichtigste Ergebnis der Arbeit an diesem Nachschlagewerk darin, dass es endlich gelang, ein hinreichend objektives Bild hinsichtlich des ersten Forschungsschwerpunkts zu gewinnen. Und wie sich herausstellte, ist dieses Bild alles andere als optimistisch. Ich werde nicht allzu sehr ins Detail gehen – die Statistiken und Analysen können Sie selbst einsehen. Das Wichtigste ist: Die anderthalb Jahre, die ich dafür aufgewendet habe, waren nicht umsonst.
Beim Studium der Materialien zu Straftaten in Bildungseinrichtungen fiel mir auf, dass Experten in ihren Einschätzungen häufig den Begriff «Sicherheitsniveau» verwenden und ihn mit verschiedenen Adjektiven ergänzen: hoch, niedrig, zufriedenstellend, unbefriedigend, angemessen, minimal usw. Da stellte sich mir die Frage: Was genau verstehen sie unter diesem Begriff und wie definieren sie ihn?
Nach Durchsicht der in öffentlich zugänglichen Quellen verfügbaren Informationen bin ich zu dem Schluss gekommen, dass es derzeit in unserem Land kein einheitliches (oder zumindest weit verbreitetes) System zur Bewertung des Sicherheitsniveaus von Bildungseinrichtungen anhand formaler Kriterien gibt. Die meisten Gutachten mit solchen Bewertungen stützen sich auf die persönliche Meinung der Experten, die sie verfasst haben.
Auch die Analyse ausländischer Erfahrungen ergab nichts Konkretes – die Situation dort ist offenbar ähnlich.
Diese Situation erschien mir, gelinde gesagt, seltsam. Es ist offensichtlich, dass ein Bedarf an einem solchen Instrument besteht. Obwohl ich kein Befürworter einer totalen Standardisierung in Sicherheitsfragen bin, betrachte ich diesen Bereich als Ausnahme. Da es kein Bewertungssystem gab, mit dessen Hilfe man anhand formaler Merkmale objektiv (mit minimalem Einfluss des menschlichen Faktors) das Sicherheitsniveau einer Bildungseinrichtung berechnen konnte, und ich ein solches Instrument für meine Arbeit benötigte, beschloss ich, es selbst zu entwickeln. Das Ergebnis ist eine Tabelle, in der die Bewertung anhand von 64 Kriterien erfolgt, die folgende Aspekte abdecken:
- Merkmale des Geländes der Bildungseinrichtung und ihrer Lage;
- Merkmale der Gebäude und Anlagen;
- Vorhandensein von physischem Sicherheitspersonal und dessen Besonderheiten;
- technische Sicherheitsvorrichtungen und deren Möglichkeiten;
- zusätzliche Mittel des aktiven und passiven Schutzes.
Jeder Punkt wird, sofern vorhanden und funktionsfähig, mit einer Punktzahl bewertet, die anschließend addiert wird. Es wird eine Gesamtbewertung ermittelt. Neben der Gesamtsumme gibt es Faktoren, die sich negativ auf die Gesamtbewertung auswirken.
In ausgefüllter Form zeigt die Tabelle anschaulich:
- den Sicherheitsgrad der Bildungseinrichtung;
- ihre Möglichkeiten;
und vor allem – offensichtliche Mängel und Schwachstellen des Sicherheitssystems.
Auf der Grundlage der erhaltenen Bewertung lassen sich Maßnahmen und Kosten zur Verbesserung des Schutzniveaus der Einrichtung planen. Anhand der jährlichen Daten zu einer solchen Bewertung einer oder mehrerer Einrichtungen lässt sich leicht eine vergleichende und dynamische Analyse durchführen, um die Situation in einer einzelnen Schule, einer Stadt, einer Region oder sogar einem Land über einen bestimmten Zeitraum anschaulich zu bewerten. Verglichen werden können sowohl Gesamtbewertungen als auch einzelne Indikatoren oder Abschnitte.
Das Ergebnis ist ein praktisches und vor allem objektives Instrument zur Lagebeurteilung, bei dem bereits eine Verschlechterung der Bewertung um nur einen Punkt im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum sofort zeigt, dass sich die Situation verschlechtert und Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Bereits während der Datenerhebung für das Nachschlagewerk und der Erstellung der Bewertungstabelle kam ich immer mehr zu dem Schluss, dass das von mir zuvor entwickelte und im ersten Artikel dargelegte Modell eines umfassenden Sicherheitssystems für Bildungseinrichtungen ineffektiv und aussichtslos ist.
Die Lösung des Problems erfordert einen völlig anderen Ansatz.
Ende 2023 begann ich mit der Arbeit. Im Mai 2026 gelang es mir schließlich, sie abzuschließen (wenn auch vermutlich nicht endgültig).
Bei meiner neuen Entwicklung habe ich mich an der gesellschaftlichen Forderung orientiert, und diese lautet: Schulen, andere Bildungseinrichtungen (einschließlich Vorschulen) sowie Einrichtungen, in denen sich viele Kinder aufhalten, müssen zuverlässig vor kriminellen, terroristischen und anderen Bedrohungen geschützt werden, dürfen dabei aber nicht zu einer Art Gefängnis oder Militärstützpunkt werden.
Ist das realistisch? Ich glaube, ja.
II. Beschreibung der Problemsituation.
Die weltweite Lage zeigt: Das Ausmaß dieser Bedrohung bleibt unverändert hoch, mit einer Tendenz zu weiterem Anstieg. Dies gilt sowohl für die allgemeine Liste schwerer und besonders schwerer Straftaten als auch speziell für Massenmorde und Terroranschläge.
Ein leichter Rückgang in den Jahren 2020–2021 ist auf die Einschränkungen zurückzuführen, die in den meisten Bildungseinrichtungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie eingeführt wurden. Ab 2022 ist wieder ein aktiver Anstieg zu verzeichnen. Das Jahr 2025 stellte einen Negativrekord für den gesamten 26-jährigen Beobachtungszeitraum auf. Der Dynamik nach zu urteilen, wird dieser jedoch im Jahr 2026 gebrochen werden.
Maßnahmen zur Einschränkung des Umlaufs von Schusswaffen, in die Politiker und Strafverfolgungsbehörden große Hoffnungen gesetzt hatten, führten vorhersehbar nicht zu positiven Ergebnissen. Zwar ist der Anteil der Straftaten mit Schusswaffen zurückgegangen, doch wurde dieser Rückgang durch einen deutlichen Anstieg des Anteils an Straftaten mit Blankwaffen und anderen Waffenarten ausgeglichen.
Die erschwerte Beschaffung von Schusswaffen hat nichts an der Grundsituation geändert: Kriminelle und Terroristen haben ihre Absichten nicht aufgegeben, lediglich ihre Vorgehensweisen haben sich geändert. Anstelle von Kugeln töteten und verstümmelten sie ihre Opfer nun mit Messern, Äxten und Hämmern. Bei Angriffen wurden häufiger Fahrzeuge eingesetzt. Nicht selten kam es zum Einsatz von Spreng- und Brandvorrichtungen. Zudem wurde ein stetiger Anstieg der Fälle verzeichnet, in denen Kriminelle chemische Giftstoffe einsetzten.
Ein weiterer besorgniserregender Indikator ist die deutliche Zunahme des Einflusses extremistischer Ideen sowohl in Jugendkreisen als auch in der Gesellschaft insgesamt. Dies ist auf eine Vielzahl von Faktoren zurückzuführen: psychologische, sozioökonomische, politische und andere Probleme, die Aggressionen hervorrufen und in der Folge zu einem Anstieg der Kriminalität führen.
Die Entkriminalisierung und Humanisierung des Strafrechts wird von gesetzestreuen Bürgern negativ wahrgenommen – als Zeichen von Straffreiheit und Schwäche der Behörden gegenüber Straftätern. Solche Stimmungen schaffen einen fruchtbaren Boden für die Verbreitung extremistischer Ideen und den Anstieg der Anhängerzahlen terroristischer Organisationen sowohl unter Jugendlichen als auch in der älteren Generation.
Es ist wichtig zu verstehen, dass Bildungseinrichtungen ein ideales Ziel für Extremisten sind: sowohl als Ort zur Verbreitung ihrer Ideen und zur Gewinnung neuer Anhänger als auch als Schauplatz für kriminelle und andere Aktionen.
In Zukunft könnte sich die Lage durch Terroranschläge noch weiter verschlechtern. Derzeit ist ihr Anteil an der Gesamtzahl der Massenmorde in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen gering: 1 Fall (3,4 %) in Russland und 24 Vorfälle (6,9 %) weltweit. Doch wie die Praxis zeigt, ist dies nur eine Frage der Zeit.
Indirekt werden auch Kinder, die aus Syrien, dem Irak und Libyen zurückgekehrt sind, zur Verschlechterung der Lage beitragen. Ihre Eltern waren freiwillige Mitglieder der terroristischen Organisation «Islamischer Staat» (diese Organisation ist in Russland als terroristisch anerkannt, ihre Tätigkeit ist verboten), deren Ideen und Werte sie selbst teilten und auf denen sie die Erziehung ihrer Kinder aufbauten.
Viele dieser Kinder wurden zusammen mit ihren Müttern in ihre Heimatländer zurückgeschickt. Es ist schwierig, ihre tatsächliche Beteiligung an Kampfhandlungen oder terroristischen Anschlägen nachzuweisen, weshalb die meisten nur eine symbolische Strafe erhalten werden und viele gar keine.
Die Rückkehr in eine zivilisierte Gesellschaft bedeutet jedoch keineswegs, dass sie ihre früheren Überzeugungen aufgeben. Es kommt nicht selten vor, dass solche «Rückkehrer» an ihren Aufenthaltsorten neue Zellen terroristischer Organisationen bilden – sie tun dies nur still und unter Einhaltung der Regeln der Verschleierung. Kinder spielen bei diesen Aktivitäten eine nicht unerhebliche Rolle.
Sollte jemand der Meinung sein, dass ich die Gefahr übertreibe, so geht laut einer Erklärung des Sekretärs des russischen Sicherheitsrates, die er am 30. Oktober 2020 auf einer Sitzung zu Fragen der nationalen Sicherheit im Zentralen Föderationskreis abgegeben hat, beläuft sich die Zahl der Anhänger extremistischer Organisationen unter den Jugendlichen in Russland bereits auf Zehntausende, und es gelingt bislang nicht, die Verbreitung radikaler Ideen unter der Jugend zu stoppen. Von einem Anhalten des negativen Trends in dieser Richtung ist auch in Punkt 22 der «Strategie zur Bekämpfung des Extremismus in Russland» (verabschiedet durch den Erlass des russischen Präsidenten Nr. 1124 vom 28. Dezember 2024) die Rede, wo ebenfalls ein Anstieg der Einbindung von Minderjährigen in extremistische Organisationen festgestellt wird. Die Situation in anderen Ländern ist ähnlich; ich gehe davon aus, dass die Prozesse der Popularisierung dieser Ideen und Bewegungen parallel verlaufen.
Was wir heute sowohl in Russland als auch weltweit beobachten, ist das logische Ergebnis einer Politik der Ignoranz gegenüber dieser Bedrohung, an der die Führung der Strafverfolgungsbehörden hartnäckig festhält.
Man könnte meinen, das Jahr 2018 hätte einen Wendepunkt darstellen sollen. Die Tragödie am Polytechnischen College in Kertsch hat in der Praxis gezeigt, wie ernst die Lage ist und wie groß die Gefahr für die Gesellschaft durch diese Bedrohung ist. Doch dazu kam es nicht. Wie üblich führten die Erklärungen der Strafverfolgungsbehörden über eine «Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen» nicht zu systemischen Veränderungen. Die blutige Kette von Tragödien setzte sich fort.
Betrachten wir als Beispiel die Angriffe auf Bildungseinrichtungen in Russland mit den meisten Opfern in den letzten fünf Jahren. Es gab sieben solcher Vorfälle:
- Kasan, Mai 2021 (9 Tote, 22 Verletzte);
- Perm, September 2021 (6 Tote, 47 Verletzte);
- Weschkaima (Region Uljanowsk), April 2022 (4 Tote, 1 Verletzter);
- Ischewsk, September 2022 (18 Tote, 23 Verletzte);
- Brjansk, Dezember 2023 (1 Toter, 5 Verletzte);
- Odintsovo (Region Moskau), Dezember 2025 (1 Toter, 3 Verletzte);
- Anapa, Februar 2026 (1 Toter, 4 Verletzte).
In allen Fällen lässt sich eine deutliche Gemeinsamkeit feststellen. Die Täter bereiten sich lange und akribisch auf die Tat vor. Am Tag der Tat gelangen sie ungehindert, mit Waffen, Munition, Sprengkörpern und Ausrüstung von ihrem Wohnort zum Zielort, dringen in das Objekt ein und führen, ohne auf Widerstand zu stoßen, ihren Plan aus.
Es kommt zu Panik, es beginnt eine spontane, unkontrollierte Evakuierung. Die Folge sind zahlreiche Verletzte, und zwar nicht durch Schuss- oder Splitterverletzungen, sondern durch Sturzverletzungen aus der Höhe.
Betrachtet man die Gesamtzahl solcher Verbrechen in den letzten 10 Jahren – es waren 28 (ohne das Jahr 2026) –, so ergibt sich fast überall ein ähnliches Bild. Fälle, in denen es gelang, die Taten der Täter während der Ausführung ihres Vorhabens zu vereiteln, sind leider entweder auf die Inkompetenz der Täter selbst oder auf den Mut und die Selbstaufopferung von Lehrern, Schulmitarbeitern oder anderen Schülern zurückzuführen. Keineswegs jedoch auf die Effizienz privater Sicherheitsdienste und Strafverfolgungsbehörden.
Eine solche Situation stellt die Existenz eines wirksamen Systems zur Gewährleistung der Sicherheit von Schulen und anderen Einrichtungen mit hohem Kinderandrang in Frage. Doch häufiger stellt sich eine andere Frage: Gibt es dieses System in unserem Land überhaupt?
Nach der derzeitigen Lage zu urteilen – nein. Genauer gesagt, gibt es sie zwar, aber nur rein formal – auf dem Papier, in Form von Plänen, Bescheinigungen und Anweisungen, von denen 99 % lediglich als Altpapier von Wert sind. In der Realität gibt es derzeit jedoch keine, nicht einmal eine minimal wirksame Strategie zur Bekämpfung solcher Bedrohungen – weder in unserem Land noch in den meisten anderen.
Und angesichts der anhaltenden Politik der Unterschätzung und Ignorierung des Problems wird es auch in naher Zukunft keine geben.
Das bedeutet eines: Die Zahl der Straftaten und terroristischen Anschläge, die gegen Bildungseinrichtungen und Orte mit hohem Aufkommen an Kindern und Jugendlichen verübt werden, wird stetig zunehmen.
Zusammenfassung:
1. Derzeit sind Schulen, andere Bildungseinrichtungen (einschließlich Vorschulen) sowie Einrichtungen, in denen sich viele Kinder aufhalten, Orte mit erhöhtem Risiko.
2. Die Bedrohung ist real, sie entwickelt sich weiter und wird immer ernster. Und derzeit gibt es faktisch nichts, womit man ihr entgegenwirken könnte.
Lässt sich das ändern? Ich glaube ja.
III. Lösungsvorschlag:
Bevor man eine Lösung vorschlägt, ist es wichtig zu verstehen, welcher gesellschaftliche Bedarf dafür besteht. Wie sieht die Gesellschaft das Problem und welche Lösung (in welcher Form) würde sie sich wünschen?
Der gesellschaftliche Bedarf lautet wie folgt: Schulen, andere Bildungseinrichtungen (einschließlich Vorschulen) sowie Einrichtungen, in denen sich viele Kinder aufhalten, müssen zuverlässig vor kriminellen, terroristischen und sonstigen Bedrohungen geschützt werden, ohne dabei zu einer Art Gefängnis oder Militärstützpunkt zu werden. Ist das realistisch? Ich glaube ja.
Man sollte damit beginnen, sowohl bestehende als auch potenzielle Bedrohungen für Schüler (Zöglinge) und Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen (einschließlich vorschulischer Einrichtungen) zu definieren und zu bewerten: Kriminelle und terroristische Bedrohungen:
Vermögensdelikte:
- Diebstahl (sowohl von persönlichem Eigentum von Schülern und Mitarbeitern als auch von Eigentum der Bildungseinrichtung);
- Erpressung;
- Raub;
- Raubüberfälle;
- Betrug;
- Vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum (sowohl von persönlichem Eigentum von Schülern und Mitarbeitern als auch von Eigentum der Bildungseinrichtung). Straftaten gegen Personen (sowohl gegen Schüler als auch gegen Mitarbeiter):
- Körperverletzung;
- Körperverletzung unterschiedlichen Schweregrades;
- Beleidigungen;
- Morddrohungen oder Androhung körperlicher Gewalt;
- sexuelle Belästigung, unzüchtige Handlungen;
- Vergewaltigung;
- Verleumdung;
- Stalking;
- Mobbing. Straftaten gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit:
- Gründung und Tätigkeit stabiler krimineller Vereinigungen (Banden);
- Gründung und Tätigkeit stabiler extremistischer Vereinigungen;
- Verbreitung extremistischer Ideologien;
- Anstiftung zu kriminellen Handlungen;
- Anstiftung zu extremistischen Handlungen;
- Einbeziehung in Vereinigungen und Organisationen, deren Tätigkeit verboten ist;
- Rowdytum;
- illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen;
- Terrorismus. Straftaten gegen die Gesundheit:
- illegaler Drogenhandel;
- illegaler Handel mit stark wirkenden oder giftigen Stoffen. Nicht strafrechtliche Bedrohungen:
- Verkehrsunfälle;
- Brände;
- gefährliche Tiere;
- sonstige Notfälle natürlichen oder technogenen Ursprungs, die eine unmittelbare Gefahr für Leben, Gesundheit und Eigentum der Schüler, des Personals oder der Bildungseinrichtung darstellen.
Hier ist eine kurze Auflistung der Gefahren, vor denen Schutz gewährleistet werden muss. Dazu ist ein umfassendes, mehrstufiges und multifunktionales System zur Gewährleistung der Sicherheit von Bildungseinrichtungen und Orten mit hohem Kinderandrang erforderlich. Ein solches System muss von Grund auf neu aufgebaut werden, anstatt das alte (das man nur bedingt als System bezeichnen kann) zu modernisieren. Es muss vollständig neu geschaffen werden, in einem völlig anderen, vom derzeitigen Format abweichenden Format. Im Rahmen eines vernünftigen Kompromisses zwischen den Anforderungen der öffentlichen Nachfrage und der objektiven Notwendigkeit. Unter Einsatz der neuesten Errungenschaften moderner Technologien im Bereich der technischen Kontroll- und Sicherheitsmittel, wobei nicht vergessen werden darf, dass Technik dann effektiv ist, wenn sie den Menschen ergänzt und nicht ersetzt.
1. Verwaltungsrechtliche Maßnahmen.
Zunächst müssen neue Rechtsvorschriften ausgearbeitet und verabschiedet sowie Änderungen an den geltenden Rechtsvorschriften vorgenommen werden. Um welche Änderungen und Ergänzungen handelt es sich dabei und warum sind sie notwendig?
1.1. Ergänzung von Artikel 47 des Dekrets des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 400 vom 02.07.2021 «Über die Nationale Sicherheitsstrategie der Russischen Föderation» mit folgendem Wortlaut:
24) Verbesserung des Schutzes vor kriminellen und terroristischen Bedrohungen für Einrichtungen und Organisationen der Vorschul-, Grundschul-, Sekundar- (allgemeinbildende und berufsbildende) und Hochschulbildung sowie für andere kritische und potenziell gefährliche Orte, an denen sich viele Kinder und Jugendliche aufhalten.
Dies bestimmt den Status der Bedrohung, das Verständnis für ihre Bedeutung und die Ernsthaftigkeit der Absichten, ihr entgegenzutreten.
1.2. Änderungen am Föderationsgesetz «Über das Bildungswesen in der Russischen Föderation» Nr. 273-FZ vom 29.12.2012 sowie an allen geltenden Rechtsvorschriften vorzunehmen, die die Tätigkeit von Einrichtungen und Organisationen der Vorschul-, Grundschul-, Sekundar- (allgemeinbildende und berufsbildende) sowie der Hochschulbildung, um die Verwaltung vollständig von der Verantwortung für die Organisation, Gewährleistung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit auf dem Gelände der Bildungseinrichtung zu entbinde
Dies ist eine zentrale Voraussetzung, von der aus der Aufbau eines Sicherheitssystems beginnen muss. Die Leitung und das Personal der Bildungseinrichtung sollten sich ausschließlich auf den Unterrichtsprozess und die Lösung damit verbundener administrativer und organisatorischer Fragen konzentrieren. Mit Fragen der Sicherheit sollten sich ausschließlich Fachleute befassen, die über die erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen verfügen. Ohne die Erfüllung dieser Voraussetzung macht es keinen Sinn, überhaupt mit Reformen zu beginnen, da diese zu keinem Ergebnis führen werden.
Warum so kategorisch? Leider stellt der Kampf der Bildungseinrichtungen um ihren Ruf und positive statistische Kennzahlen ein enormes Sicherheitsproblem dar und begünstigt die Kriminalität. Dies zwingt die Schulleitung dazu, begangene Verstöße mit allen Mitteln vor der offiziellen Erfassung und einer umfassenden Untersuchung zu verbergen, bis diese Vorfälle schwerwiegende Folgen nach sich ziehen und eine weitere Vertuschung unmöglich wird. Darüber hinaus sind Fälle nicht selten, in denen Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen ihre dienstliche Stellung ausnutzen, um Sicherheitsvorschriften vorsätzlich zu missachten oder in die Arbeit der Sicherheitsdienste einzugreifen und zu verlangen, dass Regeln zugunsten des Lehrbetriebs oder anderer Tätigkeitsbereiche der Einrichtung missachtet werden. Der Versuch, diese Situation durch Appelle an die Vernunft und die Aufklärung über die Folgen zu ändern, ist leider vergeblich. Der einzige wirksame Weg, auf die Situation einzuwirken, besteht darin, der Verwaltung von Bildungseinrichtungen und den Beamten im Bildungsbereich jeglichen Einfluss auf Sicherheitsfragen zu entziehen. Nur so lässt sich ein solides Fundament schaffen, auf dem in Zukunft ein transparentes und effektives System aufgebaut werden kann, in dem die Aufgaben klar voneinander abgegrenzt sind. Die Sicherheit wird von Fachleuten gewährleistet, und die Bildungseinrichtungen können sich auf ihre Hauptaufgabe konzentrieren – die Bildung und Erziehung der heranwachsenden Generation.
1.3. Einen Bundesrechtsakt auszuarbeiten und in Kraft zu setzen, der ein einheitliches Verzeichnis verbindlicher Sicherheitsanforderungen für Bildungseinrichtungen festlegt. Diese Liste muss allgemeine Anforderungen enthalten, wie beispielsweise eine obligatorische Zugangskontrolle, die Feststellung der Identität des Besuchers durch Vorlage eines Ausweises, die obligatorische Kontrolle des Besuchers und der von ihm mitgeführten Gegenstände mittels technischer Sicherheitsvorrichtungen sowie das Verbot, Waffen, Munition, brandgefährlicher, explosiver und giftiger chemischer Stoffe sowie anderer gefährlicher Gegenstände.
Dieses Dokument muss zudem die Befugnisse der für die Sicherheit von Bildungseinrichtungen zuständigen Beamten gegenüber Zuwiderhandelnden festlegen, unter Angabe der zulässigen Zwangsmaßnahmen (einschließlich der Anwendung von Gewalt, Spezialmitteln und Waffen). Das Dokument muss klare und eindeutige Formulierungen enthalten, die eine zweideutige Auslegung seiner Bestimmungen ausschließen. In das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und das Strafgesetzbuch müssen Ergänzungen aufgenommen werden, die die Sanktionen für vorsätzliche Verstöße gegen die in diesem Rechtsakt festgelegten Regeln und Anforderungen festlegen.
Die Notwendigkeit eines solchen Dokuments ergibt sich daraus, dass die meisten Sicherheitsanforderungen für Bildungseinrichtungen derzeit durch deren interne Rechtsakte (Satzung, Vorschriften über den Zutritts- und innerbetrieblichen Sicherheitsdienst, Anordnungen, Weisungen, Regeln, Anleitungen usw.) geregelt werden. Der rechtliche Status dieser Dokumente ist sehr umstritten, und ihre praktische Anwendung ist für einen Mitarbeiter einer privaten Sicherheitsorganisation (dessen rechtlicher Status und Befugnisse ebenfalls ernsthafte Zweifel aufwerfen) äußerst schwierig. Infolgedessen wird ein Sicherheitsmitarbeiter es vorziehen, die festgelegten Regeln zu missachten, nur um keinen Konflikt zu provozieren und nicht der Überschreitung oder des Missbrauchs seiner dienstlichen Befugnisse beschuldigt zu werden..
Die Verabschiedung eines einheitlichen Rechtsakts, der klare Grenzen festlegt, würde es ermöglichen, die meisten strittigen Situationen und rechtlichen Meinungsverschiedenheiten zu beseitigen und den Mitarbeitern der für die Sicherheit der Anlage zuständigen Dienste mehr berufliche Sicherheit und Rechtssicherheit zu geben.
1.4. Alle geltenden Rechtsvorschriften, die die Tätigkeit von Bildungseinrichtungen regeln, dahingehend zu ändern, dass die Aufgaben zur Gewährleistung ihrer Sicherheit vollständig aus dem Zuständigkeitsbereich privater (kommerzieller) Sicherheitsdienste (im Folgenden: PSD) herausgenommen werden. Wie bereits eingangs erwähnt, gibt es eine umfangreiche Liste sowohl bestehender als auch potenzieller Sicherheitsbedrohungen, deren Prävention und Bekämpfung ausdrücklich in den Zuständigkeitsbereich des Sicherheitssystems der Bildungseinrichtungen fallen muss. Die privaten Sicherheitsdienste, die derzeit für diesen Bereich verantwortlich sind, können diese Aufgaben nicht erfüllen.
Dafür gibt es viele Gründe; lassen Sie uns kurz die wichtigsten betrachten: Die Personalsituation weist einige grundlegende Probleme auf:
- Personalmangel – ein aktuelles Problem für die überwiegende Mehrheit der privaten Sicherheitsdienste; sehr oft fehlen an einigen Posten aufgrund des Mangels an Personal überhaupt keine Sicherheitskräfte, oder ein Sicherheitskraft muss zwei Posten abdecken; häufig arbeiten die Mitarbeiter mehrere Tage hintereinander ohne Schichtwechsel oder mit minimalen Pausen; zudem kommt es nicht selten vor, dass aufgrund des Mangels an festangestellten Sicherheitskräften an den Posten Praktikanten oder gar Personen im Dienst stehen, die nicht nur keinen Status als privater Sicherheitsmitarbeiter haben, sondern auch keine (oftmals formale) Berufsausbildung und keine ärztliche Untersuchung absolviert haben;
- berufliche Qualitäten des Personals – der Beruf des privaten Sicherheitsbeamten gehört zur Kategorie der gering qualifizierten und schlecht bezahlten Tätigkeiten, weshalb unter diesen Umständen der Anteil an Fachkräften mit dem erforderlichen Qualifikationsniveau, den entsprechenden beruflichen Fähigkeiten und der nötigen Erfahrung (die für die Erfüllung der gestellten Aufgaben erforderlich sind) unter den Mitarbeitern privater Sicherheitsunternehmen im Fehlerbereich von Null liegt;
- Personalfluktuation – hohe Arbeitsbelastung, niedrige Bezahlung und das geringe Ansehen des Berufs tragen nicht zur beruflichen Weiterentwicklung der Mitarbeiter bei, von denen die meisten zwei- bis dreimal im Jahr den Arbeitsplatz wechseln;
- Allgemeine Qualität des Personals – Unter den Mitarbeitern privater Sicherheitsdienste gibt es einen hohen Anteil an Personen mit körperlichen und psychischen Gesundheitsproblemen, Alkoholmissbrauch sowie Personen, die bereits wegen Verwaltungs- oder Straftaten belangt wurden. Zudem gibt es sehr viele Menschen mit extrem geringer intellektueller Entwicklung, mangelnder moralischer und psychologischer Stabilität sowie unzureichender körperlicher und beruflicher Vorbereitung, ebenso wie Personen der Altersgruppe über 65 Jahre. Rechtsstatus:
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (nicht nur in Russland, sondern auch in den meisten Ländern der Welt, in denen es private Sicherheitsdienste gibt) ist ein privater Sicherheitsbeamter nicht befugt, aktive (einschließlich präventiver) Maßnahmen zur Abwehr aktueller oder wahrscheinlicher Gefahren zu ergreifen. Die Anweisungen eines privaten Sicherheitsbeamten haben eher informativen und empfehlenden Charakter; ihre Nichtbefolgung zieht keine schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen nach sich. Selbst aktiver Widerstand wird, sofern er nicht zu Verletzungen oder sonstigen Gesundheitsschäden geführt hat, in den meisten Fällen als geringfügige (verwaltungsrechtliche) Ordnungswidrigkeit eingestuft. Tatsächliche Möglichkeiten:
Welche Möglichkeiten hat ein Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes im Falle eines bewaffneten Überfalls auf eine Bildungseinrichtung, wenn der Täter seine Absichten nicht verbirgt?
Betrachten wir ein gängiges Beispiel: Ein mit einer Schusswaffe bewaffneter Täter, die er offen sichtbar trägt, nähert sich dem Schulgebäude und begibt sich zum Haupteingang, mit der offensichtlichen Absicht, auf alle zu schießen, die ihm im Weg stehen.
Was kann ein privater Sicherheitsbeamter ihm entgegensetzen? Im besten Fall schafft er es, den Notrufknopf zu drücken und das Protokoll „Aktiver Amokläufer“ zu aktivieren. Und dann? Wie wird er in den nächsten Minuten bis zum Eintreffen der Polizei vorgehen?
Denjenigen, die glauben, dass diese Maßnahmen ausreichen, möchte ich einen realen Fall anführen, der anschaulich zeigt, was ein paar Minuten für einen Amokläufer in einem Gebäude bedeuten: Am 26. September 2022 verübte ein 34-jähriger, mit zwei Pistolen bewaffneter Täter in der Stadt Ischewsk, Russland, einen Angriff auf eine Mittelschule. Als Erster kam ein 73-jähriger Wachmann ums Leben; er opferte sein Leben, um den Täter nur für wenige Sekunden aufzuhalten, die dieser für seine kaltblütige Ermordung nutzte. Der Alarm wurde sofort ausgelöst, die Polizei traf innerhalb von 5 Minuten nach dem ersten Schuss am Tatort ein. Doch in diesen 5 Minuten gelang es dem Täter, 18 Menschen zu töten und weitere 23 zu verletzen. 300 Sekunden – 41 Opfer, weniger als 10 Sekunden pro Person. Status eines privaten Sicherheitsunternehmens:
Schon der Name lässt erkennen, dass es sich bei der privaten Sicherheitsorganisation in erster Linie um ein kommerzielles Unternehmen handelt; ihr Hauptziel, das in ihrer Satzung festgeschrieben ist, ist die Erzielung von Gewinn. Dieses Ziel bestimmt die Prioritäten, und das bedeutet in erster Linie Kostensenkung, Einsparungen bei den Löhnen der Mitarbeiter, ihrer beruflichen Ausbildung sowie bei der Qualität der eingesetzten Ausrüstung (technische Sicherheitsvorrichtungen, Überwachungs- und Kommunikationssysteme).
Die Folge: Mehr als die Hälfte* der (für die Täter) erfolgreichen Überfälle auf bewachte Bildungseinrichtungen und Dutzende Opfer, darunter auch die Sicherheitskräfte selbst, die weder sich selbst noch die Schüler und Mitarbeiter der ihnen anvertrauten Einrichtungen schützen konnten.
Es stellt sich die Frage: Wenn private Sicherheitsdienste von der Bewachung von Bildungseinrichtungen abgezogen werden, wer sorgt dann für deren Sicherheit? Die Antwort auf diese Frage werde ich etwas später im Abschnitt «3. Prävention und Abwehr direkter Sicherheitsbedrohungen» geben.
* Von den Angriffen auf Bildungseinrichtungen in Russland, die Anzeichen von Massenmorden oder Terroranschlägen aufwiesen, wurden die Einrichtungen in 58,3 % der Fälle von Mitarbeitern privater Sicherheitsdienste bewacht.
2. Technische Sicherheit und Schutz der Anlagen.
Nachdem der Großteil des Rechtsrahmens an die Anforderungen angepasst wurde, wenden wir uns der nächsten Aufgabe zu – der Anpassung der Bildungseinrichtungen an die aktuellen Sicherheitsanforderungen im Hinblick auf bestehende und potenzielle Bedrohungen.
Zunächst ist es notwendig, alle im Land vorhandenen Bildungseinrichtungen sorgfältig zu untersuchen. Es gilt, ihren aktuellen Zustand zu ermitteln, vorhandene Schwachstellen zu identifizieren und zu bewerten, konkrete Empfehlungen zur Beseitigung der festgestellten Mängel zu erarbeiten und die Ergebnisse zu überprüfen. Auf der Grundlage dieser Daten muss zudem für jede Einrichtung ein individuelles «Sicherheitsprotokoll» erstellt werden. Es handelt sich dabei nicht um die universellen Musteranweisungen, die derzeit von privaten Sicherheitsdiensten verwendet werden, sondern um ein Dokument, das individuell für jede Einrichtung unter Berücksichtigung ihrer einzigartigen Merkmale und Besonderheiten erstellt wird; es muss konkrete (individuelle) Aufgaben für jeden Beamten im Falle eines Notfalls enthalten. Dieses Dokument muss einem eingeschränkten Zugang unterliegen; sein Inhalt darf nicht außerhalb des Kreises der darin genannten Amtsträger verbreitet werden.
Wer wird dies tun und wie soll dieser Prozess organisiert werden?
Man muss mit einer allgemeinen Lagebeurteilung beginnen, um den Umfang der künftigen Arbeiten, die voraussichtlichen Fristen und das Budget einschätzen zu können. Diese Aufgabe sollte in zwei Phasen durchgeführt werden: 2.1. Vorläufige Bewertung – «Grobfilter».
Es ist erforderlich, alle Einrichtungen und Organisationen der Vorschul-, Grundschul-, Sekundar- (allgemeinbildende und berufsbildende) sowie der Hochschulbildung sowie andere kritische und potenziell gefährliche Orte, an denen sich viele Kinder und Jugendliche aufhalten, anhand der «Sicherheitsskala» zu bewerten. Dies übernimmt eine spezielle Kommission*.
Anschließend sortieren und prüfen Analysten* die bereitgestellten Informationen stichprobenartig. Dabei werden die Daten nach Föderationskreisen, Republiken, Gebieten, Regionen, Bezirken sowie einzelnen kommunalen Bezirken und Gemeinden aufgeschlüsselt. Der Abschlussbericht, eine Art «Sicherheitsatlas», wird einen Überblick über den allgemeinen Sicherheitsstand von Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen im Land vermitteln. Ich gehe davon aus, dass derzeit mehr als 90 % der Bewertungen unzureichend ausfallen werden. Ich möchte gleich vorwegnehmen, dass sowohl das Abschlussdokument als auch die im Rahmen seiner Erstellung gesammelten Informationen den Status «eingeschränkter Zugang» haben müssen; diese Informationen sind nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt, sondern nur für einen engen Kreis von Fachleuten. 2.2. Erstellung eines individuellen Plans («Roadmap») zur Verbesserung der Sicherheit in Bildungseinrichtungen.
Er wird für jede Anlage separat erstellt. Auf der Grundlage der im «Sicherheitsatlas» gesammelten und systematisch aufbereiteten Daten werden die Experten* für jede Anlage individuelle Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit erarbeiten, die auf deren spezifischen Gegebenheiten zugeschnitten sind.
* Wer wird das übernehmen?
Die wichtigsten Fragen in diesem Abschnitt lauten: Wer sind diese Fachleute – also die zuvor erwähnten Analysten und Mitglieder der Sonderkommission –, woher kommen sie und warum kann man gerade ihrer Meinung vertrauen?
Eine der ersten und notwendigen Maßnahmen beim Aufbau eines Sicherheitssystems für Bildungseinrichtungen sollte die Gründung einer staatlichen (oder halbstaatlichen) Organisation zur Bewertung und Abwehr von Bedrohungen sein. Als Beispiel dient hier die Form einer Agentur (im Folgenden: die Agentur) mit folgenden Aufgaben:
- Überwachung, Bewertung und Analyse bestehender und potenzieller Bedrohungen;
- Entwicklung wirksamer Methoden zur Abwehr dieser Bedrohungen, zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit ihrer erfolgreichen Umsetzung und der wahrscheinlichen Folgen, vor allem von Menschenleben;
- ständige Überprüfung und Bewertung der Wirksamkeit von Sicherheitssystemen in bestehenden und künftigen (bei der Planung neuer Einrichtungen oder der umfassenden Sanierung bestehender) Bildungseinrichtungen sowie an Orten, an denen sich viele Kinder aufhalten;
- Erstellung fundierter Gutachten zu festgestellten Schwachstellen der Sicherheitssysteme mit der Ausarbeitung konkreter Empfehlungen zu deren Beseitigung;
- Fortbildung und fachliche Beratung von Mitarbeitern privater Sicherheitsdienste und Strafverfolgungsbehörden hinsichtlich der Gewährleistung der Sicherheit in Bildungseinrichtungen und an Orten, an denen sich viele Kinder aufhalten;
- Entwicklung und Einführung einzigartiger «Sicherheitsprotokolle» für Bildungseinrichtungen und Orte, an denen sich viele Kinder aufhalten, die auf den individuellen Besonderheiten jedes einzelnen Objekts basieren;
- Durchführung von theoretischen und praktischen Schulungen, Trainings und Übungen mit dem pädagogischen und administrativen Personal von Bildungseinrichtungen und Orten mit hohem Kinderandrang zu Maßnahmen in verschiedenen Notfallsituationen. Am Beispiel Russlands betrachtet, handelt es sich um eine vergleichsweise kleine Organisation mit einer ungefähren Personalstärke in der Anfangsphase (3–5 Jahre) von etwa 1.500 Mitarbeitern im ganzen Land, mit einer späteren Reduzierung um 40–45 %. Die Struktur der territorialen Aufteilung und Verwaltung ist einfach:
- Hauptsitz: 1 Abteilung, Standort in Moskau, Personalbestand 36–40 Mitarbeiter;
- Bezirksniederlassung: 8 Abteilungen (jeweils 1 in jedem Föderationskreis), Personalbestand (abhängig von der Anzahl der laufenden Projekte) in der Anfangsphase 120–180 Mitarbeiter, später 60–80 Mitarbeiter;
- Kommunalabteilung: 16 Unterabteilungen (jeweils eine in jeder Stadt mit mehr als 1 Million Einwohnern); Personalbestand (abhängig von der Anzahl der laufenden Projekte) in der Anfangsphase 15–30 Mitarbeiter; diese sollen später aufgelöst und ihre Aufgaben an die Bezirksniederlassung übertragen werden.
Es ist sinnvoller, die Bezirksniederlassungen in den geografischen Zentren ihrer Bezirke anzusiedeln, wo sich große Verkehrsknotenpunkte befinden, da der Großteil der Arbeit der Mitarbeiter, insbesondere in der Anfangsphase, mit intensiven Dienstreisen verbunden sein wird. In der Folge werden die Anzahl und die Dauer der Dienstreisen zwar abnehmen, doch der reisende Charakter der Arbeit bleibt bestehen; dies ist zu berücksichtigen.
Die interne Struktur der Bezirksniederlassungen wird aus zwei Hauptabteilungen bestehen: 1. Abteilung für Information und Analyse
Seine Aufgaben:
- Planung und Organisation der Tätigkeit der Zweigstelle;
- Erhebung, Systematisierung und Analyse von Daten, die sowohl eigenständig erhoben als auch von anderen Zweigstellen, Abteilungen, Dienststellen, Behörden und Bürgern übermittelt wurden;
- Beobachtung der operativen Lage, Erkennung potenzieller Bedrohungen;
- Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden und lokalen Selbstverwaltungsorganen;
- Analyse und Prognose potenzieller Bedrohungen, Entwicklung und Einführung von Methoden zu deren Erkennung, Prävention und Bekämpfung. 2. Abteilung für Expertenanalysen
Seine Aufgaben:
- Fachliche Bewertung der Sicherheit von Bildungseinrichtungen und anderen Einrichtungen, in denen sich viele Kinder aufhalten;
- Aufdeckung von Schwachstellen im Sicherheitssystem;
- Ausarbeitung detaillierter praktischer Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Schwachstellen und zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus der Einrichtungen;
- Erstellung eines individuellen «Sicherheitsprotokolls» für jede Einrichtung auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse.
Arbeitsablauf der Agentur:
Zu den territorialen Einheiten gehören mehrere Experten- und Analysegruppen, deren Hauptaufgabe darin besteht, jede Schule, jeden Kindergarten, jedes College, jede Universität usw. direkt vor Ort als Einrichtung mit erhöhtem Risiko einzustufen. Alle bestehenden und potenziellen Schwachstellen unter Anwendung verschiedener Szenarien für interne, externe und kombinierte Bedrohungen* zu analysieren
* Der Autor unterteilt die Bedrohungen in drei Arten: intern – der Angriff wird von einem Schüler oder Mitarbeiter (oder einer Gruppe von Personen) dieser Bildungseinrichtung verübt; extern – der Angriff wird von einer Person (oder einer Gruppe von Personen) verübt, die in keiner Verbindung zu dieser Bildungseinrichtung steht; gemischt – der Angriff wird von einer Person (oder einer Gruppe von Personen) verübt, die in der Vergangenheit Schüler oder Mitarbeiter dieser Bildungseinrichtung war oder eine andere, indirekte Verbindung zum Angriffsziel hat. Dazu gehören auch Angriffe, die gemeinsam von Akteuren verübt werden, die zu den ersten beiden Typen gehören.
Zusammensetzung der Gruppen:
Experte für Schwachstellenanalyse
Es handelt sich um einen Spezialisten, der über eine entsprechende Ausbildung sowie praktische Erfahrung verfügt, die er im Militärdienst oder in einem anderen Spezialdienst in Einheiten erworben hat, die mit Aufklärungs- und Sabotageaktivitäten befasst sind. Einfacher ausgedrückt handelt es sich um einen Spezialisten für Sabotageakte: Angriffe auf Infrastruktureinrichtungen auf dem Gebiet des Gegners mit dem Ziel, diese unter Einsatz verschiedener Methoden und Mittel zu erobern oder zu zerstören.
Die Aufgabe dieses Experten besteht darin, die Bildungseinrichtung direkt vor Ort zu untersuchen und zu bewerten, wobei er sie als potenzielles Sabotageziel betrachtet.
Sein Ziel ist es, aus der Perspektive eines potenziellen Täters verschiedene Szenarien sowohl für Einzel- als auch für Gruppenangriffe zu planen und zu simulieren, unter Einsatz verschiedener Waffenarten, Spreng- oder Brandvorrichtungen, chemischer Kampfstoffe, Transportmittel und anderer technischer Geräte (einschließlich UAVs).
In seinem Gutachten muss der Sachverständige eine detaillierte Bewertung des Objekts vorlegen und ausführliche Antworten zu folgenden Punkten geben:
1. Aktuelle Bewertung des Objekts, seiner Lage, baulichen Besonderheiten, der Zugänglichkeit und der Möglichkeiten zur Überwachung, der vorhandenen Sicherheitskräfte und -mittel, ihrer Kapazitäten sowie weiterer relevanter Details.
2. Welche wahrscheinlichen Angriffsszenarien würde er unter folgenden Voraussetzungen anwenden:
- Einzelangriff mit dem Ziel, eine möglichst hohe Opferzahl zu erreichen (unter Einsatz verschiedener Arten und Typen von Waffen);
- Einzelangriff mit dem Ziel, Geiseln zu nehmen (unter Einsatz verschiedener Arten und Typen von Waffen);
- Gruppenangriff durch eine Gruppe von Straftätern ohne spezielle Ausbildung und Kommandostruktur, Ziel: möglichst viele Opfer (unter Einsatz verschiedener Waffentypen und -arten);
- Gruppenangriff durch eine Gruppe von Straftätern ohne spezielle Ausbildung und Kommandostruktur, Ziel: Geiselnahme (unter Einsatz verschiedener Waffentypen und -arten);
- Gruppenangriff durch eine Gruppe von Straftätern mit spezieller Ausbildung und Kommandostruktur, Ziel: möglichst viele Opfer (unter Einsatz verschiedener Arten und Typen von Waffen);
- Gruppenangriff durch eine Gruppe von Straftätern mit spezieller Ausbildung und Kommandostruktur, Ziel: Geiselnahme (unter Einsatz verschiedener Arten und Typen von Waffen).
Anwendung der oben genannten Szenarien auf Straftäter (Gruppen), für die die Begehung der genannten Angriffe eine Form des Selbstmords darstellt, sowie auf diejenigen, die nach der Begehung der Straftat fliehen wollen.
3. Welche Schwachstellen des Objekts würde er bei der Ausführung der Aufgabe in jedem der wahrscheinlichen Szenarien ausnutzen und warum?
4. Was könnte ihn daran hindern oder die Ausführung der gestellten Aufgabe maximal erschweren?
Experte für Objektschutz
Es handelt sich um einen Fachmann, der über eine entsprechende Ausbildung sowie über praktische Erfahrung verfügt, die er im Militärdienst oder in einem anderen Spezialdienst in Einheiten erworben hat, die mit der Gewährleistung des spezialisierten (staatlichen, privaten, behördlichen) Schutzes von Objekten von besonderer Bedeutung sowie mit Aktivitäten im Bereich der Spionageabwehr und der Sabotageabwehr befasst sind (in einigen Fällen kann es sich um zwei separate Fachkräfte handeln).
Die Aufgabe dieses Experten besteht darin, die Bildungseinrichtung vor Ort sorgfältig zu untersuchen und als zu schützendes Objekt von besonderer Bedeutung zu bewerten. Ziel ist es, Möglichkeiten zu prüfen, wie die Einrichtung unter verschiedenen Szenarien geschützt werden kann, darunter Einzel- oder Gruppenangriffe, der Einsatz verschiedener Waffenarten, Spreng- oder Brandvorrichtungen, chemischer Kampfstoffe, Transportmittel, technischer Geräte (einschließlich UAVs) usw.
In seinem Abschlussbericht muss der Experte seine Bewertung des Objekts detailliert darlegen und dabei ausführliche Antworten auf zwei Hauptfragen geben:
1. Welche konkreten Umstände und warum verursachen Probleme im Sicherheitssystem des Objekts und machen es verwundbar?
2. Welche wirksamen Maßnahmen könnten seiner Meinung nach die Risiken der festgestellten Schwachstellen auf ein Minimum reduzieren?
Experte für aktive Abwehrmaßnahmen
Es handelt sich um einen Spezialisten, der über eine entsprechende Ausbildung und ausreichende Dienstzeit in speziellen Anti-Terror-Einheiten der Polizei oder anderen Sonderdiensten verfügt.
Die Aufgabe dieses Experten besteht darin, die Bildungseinrichtung direkt vor Ort anschaulich zu untersuchen und zu bewerten, wobei er sie als Ziel für eine potenzielle Operation (einschließlich eines Sturms) zur Befreiung von Geiseln oder zur Neutralisierung eines in das gesicherte Objekt eingedrungenen aktiven Schützen (oder einer Gruppe solcher Personen) betrachtet. Dabei sind verschiedene Szenarien von Einzel- und Gruppenangriffen, der Einsatz verschiedener Waffenarten, Spreng- und Brandvorrichtungen, chemischer Kampfstoffe, Transportmittel usw. zu berücksichtigen. Darüber hinaus müssen die Szenarien auch mögliche negative Entwicklungen berücksichtigen, beispielsweise das Ausbrechen eines Brandes, den vollständigen oder teilweisen Einsturz von Bauwerken, Rauchentwicklung, Gegenmaßnahmen der Täter, sonstige Notfallsituationen, negative Erscheinungen und Faktoren.
In seinem Gutachten muss der Sachverständige seine Bewertung des Objekts detailliert darlegen und ausführliche Antworten zu folgenden Punkten geben:
1. Aktuelle Bewertung der äußeren Parameter des Objekts, seiner Lage, seines Umfangs, seines Geländes, der äußeren baulichen Merkmale der Gebäude sowie der Erreichbarkeit und Zugänglichkeit der Zugänge und Zufahrtswege für Einsatzkräfte. Möglichkeiten alternativer Zugangswege zum Gebäude und Fluchtwege für Verletzte.
2. Aktuelle Bewertung der internen Parameter des Objekts (der Gebäude selbst und der Räumlichkeiten, in denen der Bildungsprozess stattfindet), ihrer Lage, baulichen Merkmale, technischen Anlagen, der Bequemlichkeit und Zugänglichkeit der Zugänge sowie der Möglichkeiten für alternative Zugangswege. Vorhandensein von grundlegenden und zusätzlichen technischen Kontroll- und Sicherheitsvorrichtungen, deren Leistungsfähigkeit und Benutzerfreundlichkeit in verschiedenen Szenarien.
3. Was könnte zur Erfüllung der gestellten Aufgabe, nämlich der Neutralisierung der Täter und der Rettung der Verletzten, beitragen?
4. Was könnte die Erfüllung der gestellten Aufgabe, nämlich der Neutralisierung der Täter und der Rettung der Verletzten, behindern oder maximal erschweren?
Experte für Rettungs- und Katastropheneinsätze
Es handelt sich um einen Fachmann, der über eine entsprechende Ausbildung sowie ausreichende Berufserfahrung in Rettungsdiensten und Einheiten verfügt, die mit der Bewältigung der Folgen von Notfällen natürlicher, technischer, krimineller, terroristischer, militärischer und sonstiger Art befasst sind.
Die Aufgabe dieses Experten besteht darin, die Bildungseinrichtung direkt vor Ort anschaulich zu untersuchen und zu bewerten, wobei er sie als Ort eines potenziellen Notfalls verschiedener Art und mit unterschiedlichen Entwicklungsszenarien betrachtet. In seinem Gutachten muss der Experte seine Bewertung des Objekts detailliert darlegen und ausführliche Antworten zu folgenden Punkten geben:
1. Aktuelle Bewertung der äußeren Parameter des Objekts, seiner Lage, seines Umfangs, seines Geländes, der äußeren baulichen Merkmale der Gebäude sowie der Bequemlichkeit und Zugänglichkeit der Zugänge und Zufahrtswege für die Einsatzkräfte. Möglichkeiten alternativer Zugangswege zum Gebäude und Fluchtwege für die Betroffenen. Vorhandensein von Möglichkeiten zur operativen Erkundung von Triage- und Erste-Hilfe-Stationen.
2. Aktuelle Bewertung der internen Parameter des Objekts (der Gebäude und Räumlichkeiten, in denen der Bildungsprozess stattfindet), ihrer Lage, baulichen Merkmale, technischen Anlagen, der Bequemlichkeit und Zugänglichkeit der Zugänge sowie der Möglichkeiten für alternative Zugangswege. Vorhandensein von grundlegenden und zusätzlichen technischen (und anderen Arten von) Mitteln zur Vorbeugung und Beseitigung sowohl potenzieller als auch bereits eingetretener Notfälle verschiedener Art, deren Möglichkeiten und Benutzerfreundlichkeit in verschiedenen Szenarien.
3. Was könnte zur Erfüllung der gestellten Aufgabe beitragen, nämlich die schnelle Bewältigung der Notfallsituation, die Evakuierung der Betroffenen, die Erste-Hilfe-Leistung und den raschen Transport in medizinische Einrichtungen?
4. Was könnte die Erfüllung der gestellten Aufgabe – die operative Bewältigung der Notfallsituation, die Evakuierung der Betroffenen, die Erste-Hilfe-Leistung und den raschen Transport in medizinische Einrichtungen – behindern oder maximal erschweren?
Leitender (Chef-)Experte für die Sicherheit von Bildungseinrichtungen, Leiter der Expertengruppe
Es handelt sich um den erfahrensten Fachmann, der über eine entsprechende Grundausbildung sowie eine ergänzende Fachausbildung und ausreichende, vielseitige Berufserfahrung in den Strafverfolgungsbehörden verfügt.
Ihm wird die wichtigste und schwierigste Aufgabe übertragen, auf der Grundlage der Gutachten der übrigen Fachsachverständigen die Suche nach einem vernünftigen Kompromiss zwischen dem Schutz des Objekts vor kriminellen (terroristischen) Angriffen und seiner Zugänglichkeit für die Einsatzkräfte der Strafverfolgungsbehörden und Rettungsdienste, für den Fall, dass es den Angreifern dennoch gelingt, in das geschützte Objekt einzudringen.
Die eigenen Schlussfolgerungen werden zusammen mit den Argumenten der Fachspezialisten in das abschließende Gutachten aufgenommen, das eine detaillierte Auflistung der konkreten Maßnahmen enthält, die erforderlich sind, um die Bildungseinrichtung auf das erforderliche Sicherheitsniveau zu bringen.
Ebenso wichtig und in gewisser Weise die Arbeit der Experten erschwerend ist die Tatsache, dass die Schule (Kindergarten, Hochschule, Universität usw.) dabei eine Schule bleiben muss und nicht zu einer Art Gefängnis oder einem Militärposten in feindlichem Gebiet werden darf. Dies ist zweifellos eine komplexe, aber machbare Aufgabe.
Nach der Erstellung wird das Gutachten* zur praktischen Umsetzung an die zuständige staatliche Behörde weitergeleitet.
* Das abschließende Gutachten sowie alle dazugehörigen Anhänge werden nach ihrer endgültigen Erstellung und Genehmigung als «geheim» eingestuft. Zugang dazu hat nur ein begrenzter Personenkreis; es wird in einem speziellen Archiv aufbewahrt, das den Zugriff Unbefugter auf seinen Inhalt ausschließt. An die Exekutive wird lediglich ein Auszug aus diesem Gutachten weitergeleitet, der ausschließlich die zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen enthält. Ohne Angabe der Gründe, die ihnen zugrunde liegen, und ohne Schlussfolgerungen darüber, worauf sie sich auswirken sollen.
Wie ich bereits erwähnt habe, werden die Experten- und Analysegruppen in der ersten Phase (die etwa drei bis fünf Jahre dauern wird) intensiv vor Ort tätig sein, wobei das Hauptziel darin besteht, alle Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen im Land zu überprüfen und zu bewerten. Warum dauert das so lange? Weil die Expertengruppe für eine umfassende und objektive Bewertung einer Einrichtung mindestens 1–2 Tage aufwenden muss, bei manchen sogar mehr. Hier darf man nichts überstürzen, denn die Priorität liegt auf der Qualität der Bewertung und nicht auf ihrer Geschwindigkeit. Genau aus diesem Grund erfordert dieser Arbeitsbereich die Schaffung einer eigenständigen Organisation und nicht die Einrichtung einer Fachabteilung innerhalb einer der bestehenden Strafverfolgungsbehörden.*.
* Persönliche Meinung des Autors: Nimmt man die Polizeibehörde als Beispiel, so treten administrative Probleme fast sofort auf. Dies hängt mit den internen organisatorischen Problemen einer solchen Struktur zusammen. Bereits nach wenigen Monaten (oder schon früher) werden die Mitarbeiter einer solchen Abteilung unter dem Vorwand des Personalmangels dazu herangezogen, parallel dazu andere polizeiliche Aufgaben zu übernehmen. Systemanalytiker werden mit Berichterstattung, Statistik und anderen Aufgaben überlastet, die nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehören.
In Polizeibehörden wurden Analytiker stets als Faulenzer abgestempelt und entsprechend behandelt. Infolgedessen wurde die gesamte angewandte analytische Arbeit in Bürokratie verwandelt und faktisch zunichte gemacht. Dies ist einer der Hauptgründe, warum die Strafverfolgungssysteme der meisten Länder der Welt die Kontrolle über die Kriminalitätslage verlieren. Neue Arten und Methoden der Begehung von Straftaten kommen für die Polizeidienste völlig unerwartet. Die Folge: eine enorme Zahl von Opfern und kolossaler Sachschaden, bevor die Strafverfolgungsbehörden beginnen, hastig zumindest irgendwelche Gegenmaßnahmen zu ergreifen (die bei weitem nicht immer erfolgreich sind). Dabei waren die meisten dieser Ereignisse durchaus vorhersehbar – natürlich, wenn sich überhaupt jemand damit beschäftigt hätte.
Bei einer korrekten Organisation der Arbeit zur Situationsanalyse, zur Bewertung bestehender und zur Prognose potenzieller Bedrohungen hätten rechtzeitig wirksame Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen entwickelt und ergriffen werden können – sowohl in Bezug auf einzelne Delikte als auch auf ganze Bereiche krimineller Aktivitäten. Dies hätte das Leben, die Gesundheit und das Eigentum vieler Menschen retten können.
Dienstreisen, die einen der wichtigsten und unverzichtbaren Bestandteile der Arbeit von Analytikern darstellen, werden zunächst stark eingeschränkt – unter dem Vorwand hoher Kosten und Haushaltseinsparungen. Die Datenerhebung vor Ort wird den örtlichen Polizeibeamten übertragen. Diese, die weder über die nötige Zeit noch über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen, werden formelle Berichte einreichen – von denen viele geschrieben werden, ohne dass sie ihr Büro verlassen.
Infolgedessen werden bereits in ein oder zwei Jahren die Fachkräfte mit den erforderlichen Kompetenzen abwandern. An ihre Stelle treten einfache Ausführende, die von den vor dem Dienst stehenden Aufgaben kaum etwas verstehen werden. Die meisten konkreten und wirksamen Maßnahmen werden durch Pläne, Bescheinigungen, Berichte, Übersichten, Leitfäden und sonstige nutzlose Bürokratie ersetzt. Dann werden solche Abteilungen einfach innerhalb der Strafverfolgungsbehörden verschwinden, und sie werden keinen praktischen Nutzen mehr haben – außer einem: Ihre Leiter lassen sich nach der nächsten Tragödie leicht als Schuldige benennen. Und neue Tragödien werden bei einem solchen Szenario nicht lange auf sich warten lassen.
Es muss sich um eine eigenständige, unabhängige, staatliche (oder halbstaatliche) Organisation handeln. Weder das Innenministerium (oder andere Strafverfolgungsbehörden) noch das Bildungsministerium oder die lokalen Behörden der Regionen dürfen Einfluss auf sie nehmen können. Nur so lassen sich – wenn auch nicht schnell, so doch – konkrete und wirksame Ergebnisse erzielen.
Die zweite Phase umfasst in erster Linie die Überwachung des Zustands, die Aktualisierung zuvor erteilter Gutachten im Zusammenhang mit wesentlichen Änderungen am Objekt (Sanierung, Änderung des Geländes usw.) die Bewertung neuer, fertiggestellter und in Betrieb genommener Objekte sowie die Anpassung zuvor erarbeiteter «Sicherheitsprotokolle» im Zusammenhang mit dem Auftreten neuer Formen und Arten von Bedrohungen.
Nach der Erfüllung der Hauptaufgaben der ersten Phase wird die Agentur somit ihre Arbeit fortsetzen, allerdings mit einer um etwa 40–50 % reduzierten Personalstärke. Die Anzahl und Dauer der Dienstreisen wird zurückgehen, doch der reisende Charakter der Arbeit bleibt bestehen; dies ist zu berücksichtigen. Die Arbeit der Agentur soll künftig zu einem der Hauptelemente des vom Staat aufgebauten Sicherheitssystems für Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen werden.
3. Prävention und Abwehr unmittelbarer Sicherheitsbedrohungen.
Leider lässt sich nicht jede Bedrohung im Vorfeld vorhersagen, aufdecken und abwehren. Daher müssen Einsatzkräfte, die Bedrohungen unmittelbar beseitigen, zu einem ebenso wichtigen Bestandteil des Sicherheitssystems von Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen werden.
Derzeit wird diese Funktion durch den physischen Schutz solcher Einrichtungen wahrgenommen, genauer gesagt durch private Sicherheitsdienste, die solche Dienstleistungen erbringen.
Wie ich bereits zuvor in Punkt 1.4. von Abschnitt 1. (Verwaltungsrechtliche Maßnahmen) erwähnt habe, liegt die Wirksamkeit des privaten Sicherheitsdienstes bei der Erfüllung dieser Aufgabe im Bereich der Null-Fehler-Toleranz. Ich wiederhole: Das zu schaffende Sicherheitssystem für Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen muss alle Arten von Bedrohungen, sowohl bestehende als auch potenzielle, wirksam vorhersehen, verhindern und unterbinden. Der private Sicherheitsdienst ist dazu nicht in der Lage, nicht einmal theoretisch; sein rechtlicher Status lässt dies nicht zu.
Anmerkung: In meinem ersten Artikel zum Thema Sicherheit in Bildungseinrichtungen, der im Mai 2019 veröffentlicht wurde, hatte ich vorgeschlagen, einen eigenen, hochspezialisierten Sicherheitsdienst mit weitreichenden Befugnissen und rechtlichen Instrumenten einzurichten. Heute habe ich jedoch meine Meinung geändert: Die Schaffung eines weiteren «Ersatzes» in Form eines privaten Sicherheitsdienstes, der mit polizeilichen Funktionen ausgestattet ist, wird zu nichts Gutem führen.
Ich bin der Ansicht, dass hier eine andere Lösung erforderlich ist, nämlich die Schaffung eines eigenständigen, unabhängigen Polizeidienstes, der für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in Bildungseinrichtungen zuständig ist. Genau diese Organisationsform ist notwendig, da, wie bereits oben erwähnt, zur Erreichung des angestrebten Ziels eine Vielzahl von Aufgaben aus verschiedenen Bereichen bewältigt werden muss, von denen die meisten gerade in den Bereich der Strafverfolgung fallen. Der Aufgabenbereich dieses Dienstes umfasst nicht nur den Schutz von Bildungseinrichtungen, sondern die umfassende Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in diesen Einrichtungen und den angrenzenden Gebieten.
Als Grundlage habe ich die positiven Erfahrungen der USA in dieser Frage herangezogen, genauer gesagt die von zwei großen Metropolen: New York und Los Angeles. In diesen Städten sind bereits seit langem und (statistisch gesehen) recht erfolgreich vollwertige Polizeieinheiten tätig, deren Hauptaufgabe darin besteht, die öffentliche Ordnung und Sicherheit in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zu gewährleisten. Es handelt sich dabei um die School Safety Division (NYPD SSD) in New York und das Los Angeles School Police Department (LASPD) in Los Angeles. Ich werde mich nicht wiederholen und über die Grundsätze, die Organisation und die Tätigkeit schreiben; dem habe ich in einem früheren Artikel aus dem Jahr 2019 einen eigenen Abschnitt gewidmet.
Als ich damals diese beiden Dienste hinsichtlich ihrer Aufgaben und Möglichkeiten verglich, kam ich zu dem Schluss, dass gerade die New Yorker School Safety Division (SSD) effektiver sei und dass auf dieser Grundlage ein heimisches Pendant entwickelt werden müsse; doch Jahre später, nachdem ich mich eingehender informiert und die Meinungen von Experten eingesehen hatte, revidierte ich meine früheren Schlussfolgerungen. Heute ist das optimale Format eines Polizeidienstes zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in Bildungseinrichtungen im Grunde eine Art Hybrid aus der NYPD SSD und der LASPD, mit bestimmten administrativen Änderungen und funktionalen Ergänzungen, die seine Möglichkeiten und Effizienz erheblich steigern können. Betrachten wir das vorgeschlagene Modell genauer. 1. Rechtliche Grundlagen:
Kommunalpolizei*.
* Derzeit gibt es in Russland keine solche Strafverfolgungsbehörde, obwohl ein Bedarf für deren Einrichtung besteht.
2. Finanzierung:
Aus Mitteln des lokalen Haushalts, die derzeit für die Gewährleistung der Sicherheit in Bildungseinrichtungen bereitgestellt werden, aus Bundeszuschüssen und -subventionen für diesen Zweck sowie aus Mitteln, die für die Bekämpfung von Jugendkriminalität, Drogenmissbrauch und der Verbreitung von Extremismus in Jugendkreisen vorgesehen sind. Indirekt können Mittel aus Fonds zur Förderung der Beschäftigung der Bevölkerung in Anspruch genommen werden, da neue Arbeitsplätze geschaffen werden. 3. Aufbau und Zusammensetzung:
3.1. Sicherheitsabteilung
erfüllt seine Aufgaben direkt in den Bildungseinrichtungen und gewährleistet:
- den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Schüler (Zöglinge) und der Mitarbeiter der Einrichtung vor kriminellen und terroristischen Bedrohungen;
- den Schutz des Eigentums der Schüler (Zöglinge), der Mitarbeiter und der Einrichtung vor rechtswidrigen Übergriffen;
- die Einhaltung der Zugangs- und Sicherheitsvorschriften sowie der internen Ordnung;
- die Einhaltung von Recht und Ordnung sowohl in Bezug auf die Schüler (Zöglinge) als auch durch die Schüler selbst;
- die Einhaltung der in der Einrichtung festgelegten Verhaltensregeln und Sicherheitsanforderungen;
- die Verhinderung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch Schüler, Mitarbeiter oder Besucher der Einrichtung.
Werden die Mitarbeiter der Sicherheitsabteilung, die direkt vor Ort im Einsatz sind, mit Waffen ausgestattet sein?
Das Thema ist natürlich sehr umstritten und wurde bereits mehrfach diskutiert. Es gibt mehr als genug Argumente «dafür» und «dagegen», doch bis heute herrscht in Fachkreisen keine Einigkeit. Ich bin der Meinung, dass Waffen vorhanden sein sollten. Es sollte sich jedoch um Waffen mit begrenzter Durchschlagskraft (Trauma-Waffen) handeln.
Meine Meinung ist ein vernünftiger Kompromiss zwischen dem Einsatz von Kampfwaffen mit regulärer Munition und deren vollständigem Fehlen. Ein Mitarbeiter einer Sicherheitsabteilung muss in der Lage sein, eine Bedrohung nicht nur einzudämmen, sondern sie auch zu neutralisieren, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind.
In vielen Fällen führen Passivität und Untätigkeit zu deutlich höheren Opfern als Maßnahmen, die ein Risiko für die Umgebung mit sich bringen. In den Händen eines erfahrenen Schützen ist eine Waffe mit begrenzter Durchschlagskraft ein wirksames und zugleich humanes Mittel. Eine aus ihr abgefeuerte Kugel stellt selbst bei einem versehentlichen Treffer eine deutlich geringere Gefahr für Leben und Gesundheit dar als eine Kugel aus einer regulären Kampfpatrone. Dadurch wird das Risiko von Kollateralschäden auf ein Minimum reduziert.
Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme werden die Waffen für die Sicherheitskräfte entweder nach individuellen Vorgaben mit bestimmten Konstruktionsmerkmalen gefertigt oder einer speziellen Modernisierung (Nachrüstung) unterzogen, die verhindert, dass Unbefugte sie im Falle eines Diebstahls benutzen können.
Der Einsatz von Waffen ist ein letztes Mittel. Daher verfügen die Mitarbeiter darüber hinaus über eine vollständige Ausrüstung an Spezialmitteln zur Abwehr von Bedrohungen mit geringerem Gefahrenpotenzial für die Öffentlichkeit.
3.2. Einsatz- und Streifendienst
erfüllt seine Aufgaben sowohl außerhalb der Bildungseinrichtung als auch auf Patrouillenrouten, die sich sowohl in der Nähe der Einrichtungen als auch direkt auf dem Gelände der Bildungseinrichtungen befinden, und gewährleistet:
- eine schnelle Reaktion auf Meldungen über Vorfälle an den zu bewachenden Objekten, einschließlich Signale von technischen Sicherheitsvorrichtungen;
- die Unterstützung der Mitarbeiter der Sicherheitsabteilung (Punkt 3.1.) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben;
- den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Schüler (Zöglinge) und der Mitarbeiter der Einrichtung vor kriminellen und terroristischen Bedrohungen;
- den Schutz des Eigentums der Schüler (Zöglinge), der Mitarbeiter und der Einrichtung vor rechtswidrigen Übergriffen;
- die Einhaltung von Recht und Ordnung sowohl in Bezug auf die Schüler (Zöglinge) als auch durch die Schüler selbst;
- die Verhinderung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch Schüler, Mitarbeiter oder Besucher der Einrichtung;
- die Prävention und Verhinderung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sowohl in Bezug auf die Schüler (Zöglinge) als auch durch die Schüler selbst. 3.3. Abteilung für Kontrolle und Prävention
erfüllt seine Aufgaben sowohl außerhalb der Bildungseinrichtung auf Patrouillenrouten in der Nähe der Einrichtungen als auch direkt auf dem Gelände der Bildungseinrichtungen und sorgt für:
- die Einhaltung von Recht und Ordnung sowohl in Bezug auf die Schüler (Zöglinge) als auch durch die Schüler selbst;
- die Kontrolle der Einhaltung der für bestimmte Schüler (Gruppen, Kategorien usw.) festgelegten Beschränkungen;
- die Unterbindung offensichtlicher Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch Schüler, Mitarbeiter oder Besucher der Einrichtungen;
- die Durchführung von Maßnahmen (einschließlich verdeckter Maßnahmen) zur Prävention, Aufdeckung und Unterbindung rechtswidriger Handlungen einzelner Schüler sowie zur Verhinderung der Bildung und Tätigkeit von Gemeinschaften mit antisozialer, krimineller oder extremistischer Ausrichtung;
- Durchführung von Maßnahmen (einschließlich verdeckter Maßnahmen) zur Prävention, Aufdeckung und Unterbindung von Handlungen einzelner Schüler (Gruppen, Gemeinschaften), die systematischen, vorsätzlichen, moralisch-psychologischen Druck auf Schüler ausüben (Mobbing);
- Zusammenarbeit und Koordinierung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Einrichtungen sowie zur Bekämpfung von Straftaten, Terrorismus und anderen rechtswidrigen Handlungen mit anderen Strafverfolgungsbehörden (Innenministerium, FSB, Nationalgarde, Staatsanwaltschaft usw.). 3.4. Abteilung für technische Kontrolle, Überwachung und Steuerung
erfüllt Aufgaben aus der Ferne, die in ihrer Art der Dienststelle der Polizeidienste entsprechen, und gewährleistet:
- die Überwachung (rund um die Uhr) von Sicherheitsbedrohungen für die zu schützenden Objekte mithilfe von Mitteln der ferngesteuerten technischen Kontrolle und Überwachung;
- die Überwachung (im 24/7-Betrieb) von Sicherheitsbedrohungen in den an die geschützten Objekte angrenzenden Gebieten mithilfe von Mitteln der technischen Fernüberwachung und -beobachtung;
- die operative Leitung der Mitarbeiter der Sicherheits- und Einsatzpatrouillenabteilungen;
- die Erstprüfung und Reaktion auf Meldungen über Bedrohungen, die von Dritten eingehen;
- Zusammenarbeit und Koordinierung der Maßnahmen mit der Polizei und anderen Strafverfolgungsbehörden. 3.5. Abteilung für Informationssicherheit
erfüllt seine Aufgaben aus der Ferne (kann mehrere Gemeinden oder Regionen betreuen) und gewährleistet:
- die Erkennung und Abwehr von Bedrohungen durch äußere Einflüsse auf die Sicherheits- und Kontrollsysteme der geschützten Objekte;
- die Erkennung von Bedrohungen (über Informationsquellen) in Bezug auf geschützte Objekte, einzelne Schüler oder deren Mitarbeiter sowie das Sicherheitspersonal dieser Objekte;
- die informative Begleitung von Maßnahmen zur Überprüfung und Abwehr der (über Informationsquellen) erkannten Bedrohungen;
- Sammlung und vorläufige Bewertung von Informationen über direkte und wahrscheinliche Bedrohungen sowie über die Quellen ihrer Veröffentlichung und Verbreitung. 3.6. Abteilung für die Bereitstellung und Wartung von technischen Mitteln und Sicherheitssystemen
(eine unterstützende Abteilung) übernimmt Aufgaben im Zusammenhang mit der Installation, Inbetriebnahme, Modernisierung, Sicherstellung und Überwachung der Betriebsbereitschaft sowie der laufenden und operativen Instandhaltung der technischen Kontroll- und Sicherheitssysteme an den bewachten Objekten. 4. Organisation der Tätigkeiten.
4.1. In der ersten Phase wird jede Bildungseinrichtung einer umfassenden Prüfung durch die in Abschnitt II genannten Experten und Fachleute der Agentur unterzogen.
4.2. Auf der Grundlage des Gutachtens wird ein technisches Lastenheft erstellt, um die Gebäude, Anlagen und das angrenzende Gelände an die Sicherheitsanforderungen anzupassen.
4.3. Die Bauarbeiten sowie die damit verbundenen Arbeiten (Austausch von Türen, Fenstern, Schlössern, Einbau zusätzlicher Beleuchtung usw.) werden von einem ausgewählten und geprüften Auftragnehmer durchgeführt.
4.4. Nach Abschluss der Bauarbeiten nehmen die technischen Fachkräfte (3.6.) ihre Aufgaben wahr. Diese führen auf der Grundlage ihres eigenen technischen Auftrags, der ebenfalls auf der Grundlage des Gutachtens der Experten der Agentur erstellt wurde, den gesamten Arbeitsumfang hinsichtlich Montage, Installation, Inbetriebnahme und Einstellung der technischen Sicherheitsvorrichtungen durch.
4.5. Die Einsatzzentrale (3.4.) bindet die Bildungseinrichtung in ihr einheitliches System der technischen Überwachung und Sicherheitskontrolle ein.
4.6. Die Abteilung für Kontrolle und Prävention (Abteilung 3.3.) entsendet einen Mitarbeiter an die betreffende Bildungseinrichtung; dieser übernimmt die Angelegenheiten und nimmt seine Arbeit auf.
4.7. Die Streifendienstabteilung (3.2.) nimmt die Bildungseinrichtung in den Dienstplan und die Streifengänge auf; die Mitarbeiter der mobilen Streifenteams führen vor Ort praktische Übungen und Schulungen durch, um sich mit den Besonderheiten des neuen Objekts vertraut zu machen.
4.8. Die Sicherheitsabteilung (3.1.) weist dem Objekt Sicherheitsmitarbeiter der Haupt- und der Reserveschicht zu, führt eigenständig sowie gemeinsam mit den Mitarbeitern der Abteilungen 3.3. und 3.2. eine Einweisung in das Objekt, Schulungen, praktische Übungen und Trainings zu verschiedenen Einführungsaufgaben durch.
Anschließend nimmt jede Abteilung ihre täglichen Aufgaben im regulären Dienstbetrieb auf.
IV. Allgemeine Merkmale der Änderungen.
Ich schlage vor, die vorgeschlagenen Änderungen zu prüfen, indem wir sie miteinander vergleichen und ihre Auswirkungen auf die Sicherheit bewerten.
1. Außerhalb des Schutzgebiets.
Aktuelle Situation: Derzeit werden die Bereiche im Umfeld von Schulen, Kindergärten sowie Hochschulen und berufsbildenden Mittelschulen von den regulären Einsatzkräften (im Rahmen ihrer Verfügbarkeit und Kapazitäten) der Polizeipatrouillen patrouilliert, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Stadtgebiet zuständig sind. Es gibt keine spezialisierten Streifen- und Einsatzkräfte der Polizei, deren Aufgabe es wäre, die öffentliche Ordnung speziell in der Nähe von Bildungseinrichtungen zu gewährleisten und auf Vorfälle in diesen zu reagieren. Hinzu kommt, dass aufgrund des massiven Personalabbaus und des hohen Personalmangels in den Streifeneinheiten der Polizei und der nicht-dienstlichen Sicherheitskräfte der Nationalgarde die Patrouillendichte (die ohnehin schon recht gering war) auf ein Minimum gesunken ist, was dazu führt, dass die Arbeit der mobilen Gruppen im Rahmen von aktiver Präsenz, Streifendienst und freier Suche praktisch nicht mehr stattfindet. Die Mitarbeiter haben dazu schlichtweg keine Möglichkeit, da sie den Großteil ihrer Schicht damit verbringen, die von der Leitstelle eingehenden Meldungen über Vorfälle zu bearbeiten und zu überprüfen. Vorgeschlagene Lösung: Die an das Gelände von Bildungseinrichtungen angrenzenden Gebiete werden von spezialisierten Polizeieinheiten patrouilliert, die über eine eigene Befehls- und Verwaltungsstruktur verfügen (3.2. und 3.4.). Zu ihren vorrangigen Aufgaben gehören insbesondere die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in der Nähe von Bildungseinrichtungen, die Prävention, Aufdeckung und Unterbindung von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstigen rechtswidrigen Handlungen gegenüber Schülern und Mitarbeitern sowie die operative Reaktion auf Alarmmeldungen und sonstige Meldungen über Vorfälle an den zu schützenden Objekten. Erwartetes Ergebnis: Die Umsetzung solcher Maßnahmen wird ein höheres Maß an Sicherheit für Schüler und Mitarbeiter außerhalb des Schulgeländes gewährleisten. Die meisten Straftaten und sonstigen Verstöße werden gerade auf dem Schulweg begangen. Diese Wege werden von spezialisierten mobilen Polizeieinheiten sowohl mit Streifenwagen als auch zu Fuß überwacht. Eine schnellere, qualitativ hochwertigere und effektivere Reaktion auf Alarmmeldungen und andere Meldungen über Vorfälle. Dies wird gerade durch die enge Spezialisierung dieser Einheiten und die gute Abstimmung ihrer Maßnahmen gewährleistet, da sie Bestandteile ein und desselben Dienstes sind. Sie kennen ihre Routen gut, da sie diesen zugewiesen sind, und orientieren sich gut innerhalb der Bildungseinrichtungen und auf dem angrenzenden Gelände, da sie neben systematischen Übungen und Trainings wiederholt im Rahmen von planmäßigen Kontrollen, der Einübung von Meldungen über Vorfälle sowie als Reserve für die Sicherheitsabteilung (3.1.) regelmäßig an den Wachposten direkt in den Einrichtungen selbst Dienst leisteten.
2. Außenbereich des zu schützenden Geländes.
Die Hauptaufgabe einer Außenumzäunung besteht darin, die Handlungen von Eindringlingen zu erschweren und zu verzögern sowie das Sicherheitspersonal rechtzeitig über das Eindringen von Unbefugten auf das Gelände zu informieren. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen diese Personen spezielle Mittel zur Überwindung von Hindernissen oder Fahrzeuge als Rammböcke einsetzen. Aktuelle Lage: Derzeit sind die Elemente der äußeren Umzäunung von Bildungseinrichtungen eher pro forma ausgeführt und stellen für Angreifer kein ernsthaftes Hindernis dar, insbesondere wenn es sich um Gruppen- oder Terroranschläge unter Einsatz von Fahrzeugen handelt.
Die Konstruktion solcher Umzäunungen ist nicht in der Lage, nicht nur einen Lkw, sondern auch ein leichteres Fahrzeug wie einen Geländewagen oder einen Pick-up mit einem Rammelement an der Front aufzuhalten. Ein solches Fahrzeug kann ohne besondere Schwierigkeiten einen Zaunabschnitt durchbrechen oder ein Tor niederreißen und so ein schnelles Eindringen von Kriminellen auf das Gelände des geschützten Objekts ermöglichen. Selbst in Fällen, in denen der Täter allein handelt und kein Fahrzeug benutzt, stellen die Höhe und die konstruktiven Merkmale der Zaunelemente für ihn kein ernsthaftes Hindernis dar. Häufig beträgt die Höhe einer solchen Konstruktion weniger als 2 Meter, und die verwendeten dekorativen Elemente können als Stufen einer Treppe genutzt werden. Für eine Person mit durchschnittlicher körperlicher Fitness ist es kein Problem, ein solches Hindernis zu überwinden, und es dauert nur wenige Sekunden.
Das System zur Überwachung und Kontrolle des Zustands der Außenumzäunung des Geländes beschränkt sich in der Regel auf die Installation von Beleuchtungsvorrichtungen und Videoüberwachungskameras an Durchgangs- und Durchfahrtsstellen (Pforten, Tore), und in einigen Bildungseinrichtungen fehlt sogar dies. Die Umzäunung ist nicht beleuchtet, verfügt über kein Einbruchmeldesystem, wird nicht per Videoüberwachung kontrolliert oder wird zwar kontrolliert, jedoch nicht durch Personen, sondern durch Überblickskameras, die auf dem Dach oder in den oberen Stockwerken des Gebäudes angebracht sind.
Infolgedessen erfährt der Sicherheitsdienst im Inneren des Gebäudes erst dann von dem Eindringen eines Angreifers (oder einer Gruppe) durch die Außenumzäunung, wenn diese sich direkt am Eingang des Gebäudes befinden oder, was noch schlimmer ist, bereits in das Gebäude eingedrungen sind. Vorgeschlagene Lösung: das Konstruktionsprinzip des Außenzaunsystems grundlegend zu ändern und es mit technischen Einrichtungen für aktive und passive Sicherheit sowie für Alarmierung und Überwachung auszustatten. Umzäunung:
- muss auf einem stabilen Fundament errichtet werden und über einen verstärkten Sockel verfügen, der mindestens 0,5 Meter über dem Boden liegt;
- Die Konstruktion des Zauns darf keine dekorativen oder zusammengesetzten Elemente enthalten, die als Stützen (Stufen) genutzt werden könnten; die zusammengesetzten Elemente der Konstruktion müssen so montiert sein, dass es einem Eindringling möglichst schwer fällt, den Zaun zu überwinden, und der Zeitaufwand dafür erhöht wird;
- Die Zaunabschnitte müssen mit verdeckten Alarmsensoren ausgestattet sein. Hierfür reicht ein einfacher, kostengünstiger, aber gleichzeitig zuverlässiger (aufgrund seiner einfachen Konstruktion) Drucksensor aus, der bei einer Gewichtsbelastung des Abschnitts von 40 kg oder mehr anspricht;
- Der gesamte Umfang der Umzäunung muss über eine eigene Beleuchtungsanlage verfügen, die bei Dunkelheit und bei starkem Niederschlag eine zuverlässige Sichtkontrolle in einem Abstand von mindestens 2 Metern auf jeder Seite gewährleistet. Durchgänge für Personen und Fahrzeuge (Pforten, Tore):
müssen ausgestattet sein mit:
- mit elektromagnetischen Hauptschlössern und zusätzlichen mechanischen Verriegelungsvorrichtungen, die über eine Fernsteuerungsfunktion vom Wachposten aus verfügen;
- einem Zugangskontrollsystem unter Verwendung eines persönlichen elektronischen Schlüssels für jeden Schüler und Mitarbeiter der Einrichtung, mit einer zusätzlichen technischen Funktion (Einsatz spezieller Sensoren + Überwachungskamera mit KI) zur Gewährleistung der Zugangskontrolle nach dem Prinzip «1 Ausweis – 1 Person»;
- einem Videokommunikationssystem mit dem Wachposten;
- Einfahrtsstellen für Kraftfahrzeuge, die nicht nur den Fahrzeugverkehr, sondern auch den Fußgängerverkehr einschränken, d. h. keine Schranken, sondern Tore;
- Einfahrtsstellen für Kraftfahrzeuge, die mit Rammschutzvorrichtungen ausgestattet sind, die beim Schließen der Tore automatisch aktiviert werden und über eine Fernsteuerungsfunktion vom Wachposten aus verfügen; Zusätzlich:
- Vorhandensein eines technischen Systems (einschließlich KI) zur Erkennung der Kennzeichen einfahrender Fahrzeuge mit automatisierter Überprüfung der Übereinstimmung anhand des folgenden Algorithmus: Kennzeichen + Fahrzeugmarke + Fahrzeugzugehörigkeit + Identität des Fahrers, abgeglichen mit den Fahrzeugdaten der Vertragspartner und den ausgestellten Passierscheinen.
Die Effizienz dieses Systems lässt sich erheblich steigern, wenn es mit den Informationsressourcen der Polizei verknüpft wird, wodurch eine automatisierte Überprüfung der Echtheit der Daten ermöglicht wird: amtliches Kennzeichen, Fahrzeugpapiere, Ausweisdokument des Fahrers. Die genannte Überprüfung erfolgt ohne menschliches Zutun, gewährt keinen Zugriff auf Datenbanken und liefert keine weiteren Informationen außer einer positiven oder negativen Antwort auf die vom System generierte elektronische Anfrage, Beispiel:
Anfrage: Stimmt dieses amtliche Kennzeichen mit einem Fahrzeug dieser Marke und Farbe überein?
Antwort: Ja, es stimmt überein, oder nein, es stimmt nicht überein.
Falls die Angaben nicht übereinstimmen, löst das System automatisch eine Fahrsperre aus und benachrichtigt das Sicherheitspersonal sowie die Polizei. Natürlich wird es auch zu technischen Störungen im System und zu Fehlalarmen kommen – davor ist niemand gefeit –, aber es ist besser, einmal zu viel zu überprüfen, als ein Signal auf eine mögliche Gefahr zu ignorieren. Technische Mittel zur Überwachung und Perimeterkontrolle sowie deren Möglichkeiten:
- die Möglichkeit der Fernsteuerung von Außenbeleuchtungsanlagen, einschließlich ihrer Nutzung als Lichtsignalanlagen und zur Orientierung bei einer Evakuierung;
- ein Videoüberwachungssystem entlang des gesamten Außenperimeters mit hochauflösenden Kameras und der Möglichkeit der Fernsteuerung;
- Vorhandensein eines technischen Systems zur Interaktion und Steuerung zwischen den Sensoren der Umzäunungsalarmanlage, den Beleuchtungssystemen und der Videoüberwachung, das bei Auslösung des Alarms automatisch die nächstgelegenen Videoüberwachungskameras und Beleuchtungselemente auf den Ort des Signalempfangs ausrichtet.
Die Effizienz dieser Maßnahmen lässt sich durch den Einsatz eines hochtechnologischen (auch KI-gestützten) Systems erheblich steigern, das in der Lage ist, ein Eindringen zu erkennen und anschließend mithilfe anderer Elemente des Videoüberwachungs- und Zugangskontrollsystems das Objekt «zu verfolgen». Erwartetes Ergebnis: Die Umsetzung solcher Maßnahmen wird es Kriminellen erheblich erschweren, sich heimlich auf das Gelände der Bildungseinrichtung zu begeben. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit auf ein Minimum reduziert, dass Kriminelle schnell auf das Gelände vordringen, indem sie Fahrzeuge als Rammbock zum Durchbrechen von Zäunen und als Transportmittel für die Kriminellen auf das Gelände der Bildungseinrichtung nutzen, sowie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge als Waffe einzusetzen.
3. Verwaltungsgebäude, Anlagen und Räumlichkeiten, in denen sich viele Menschen aufhalten.
Das Hauptziel besteht darin, einen sicheren Raum für Schüler und Mitarbeiter vor externen und internen Bedrohungen unterschiedlicher Art zu gewährleisten. Aktuelle Lage:
Derzeit entsprechen die meisten Gebäude von Bildungseinrichtungen hinsichtlich ihrer baulichen Stabilität und technischen Sicherheit nicht den modernen Sicherheitsanforderungen. Sie bieten keinen ausreichenden Schutz vor unbefugtem Eindringen, externen und internen Bedrohungen sowie gefährlichen Einflüssen. Sie bieten keine Möglichkeiten, sie als Schutzraum zu nutzen oder eine schnelle und sichere Evakuierung auf verschiedene Weise durchzuführen.
Kriminelle dringen ungehindert in die Gebäude ein, bringen Waffen und andere gefährliche Gegenstände (Spreng- und Brandvorrichtungen, Giftstoffe) mit, bewegen sich darin, dringen in die Innenräume vor und setzen ihre kriminellen Absichten um.
Schüler und Mitarbeiter erleiden Verletzungen sowohl durch direkte Handlungen der Kriminellen als auch durch Unfälle bei dem Versuch, die Gebäude und Gefahrenbereiche über Wege zu verlassen, die nicht dafür vorgesehen sind (mangels anderer Möglichkeiten). Nicht selten führt eine solche «Evakuierung» zu einer höheren Zahl von Opfern als durch die direkten Handlungen der Angreifer.
Die derzeitige technische Ausstattung von Gebäuden von Bildungseinrichtungen verfügt über äußerst begrenzte Funktionen hinsichtlich der Erkennung von Bedrohungen, deren Beseitigung sowie der Kontrolle und Steuerung in Notfällen. Vorgeschlagene Lösung:
Zunächst einmal muss der Ansatz für die Planung, Ausstattung und den Betrieb des Schutz- und Sicherheitssystems von Gebäuden in Bildungseinrichtungen grundlegend geändert werden. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Funktion dieses Systems nicht darauf ausgerichtet ist, einen massiven Angriff von außen abzuwehren oder einer langwierigen Belagerung standzuhalten. Die Hauptaufgaben bestehen darin, eine Bedrohung in einem Stadium zu erkennen, in dem der Täter (oder die Tätergruppe) noch nicht zu aktiven Handlungen übergegangen ist, die Rettungsdienste umgehend zu alarmieren und die Möglichkeiten der Angreifer, ihre Pläne umzusetzen, innerhalb von 5 Minuten einzuschränken.
Die Zeitangabe ist großzügig bemessen und berücksichtigt mögliche unvorhergesehene Umstände; tatsächlich dürfte sie kürzer sein. Sollte es nicht möglich sein, die Bedrohung in einem frühen Stadium zu erkennen, besteht die Hauptaufgabe darin, den verursachten Schaden auf ein absolutes Minimum zu beschränken, vor allem was das Leben und die Gesundheit von Menschen betrifft.
Ebenso wichtig ist ein vernünftiges Gleichgewicht: Mittel zur Eindämmung der Bedrohung dürfen nur für Kriminelle ein Hindernis darstellen, nicht jedoch für die Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden. Allgemeine Merkmale der Gebäude:
Optimalerweise sollten Schulgebäude nicht höher als vier Stockwerke sein, da dies zusätzliche, sichere Fluchtwege für Schüler und Mitarbeiter der Bildungseinrichtungen durch die Fenster schafft und die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und Rettungsdienste erleichtert. Keller- und Dachgeschossräume dürfen nicht als Unterrichtsräume oder für andere Zwecke genutzt werden, die mit dem Aufenthalt von Personengruppen verbunden sind. Wände:
- Die Festigkeit der Außenwände muss einen zuverlässigen Schutz vor Geschossen des Kalibers 7,62×54 und darüber gewährleisten;
- Die Außenfläche muss mit einer Beschichtung versehen sein, die das Risiko eines Geschossabpralls ausschließt oder auf ein Minimum reduziert; dabei muss diese Beschichtung Eigenschaften aufweisen, die ein Verbrennen oder Glimmen mit aktiver Freisetzung von Rauch oder anderen giftigen Gasen (Stoffen) ausschließen, die das Atmen und/oder die Sicht beeinträchtigen. Fenster:
- im Erdgeschoss müssen mit einer elektrischen Steuerungsanlage (zum Schließen) und zusätzlichen elektromagnetischen Schlössern mit Fernsteuerung sowie mit Sensoren zur Erkennung von Öffnungsvorgängen ausgestattet sein;
- im Erdgeschoss müssen mit reflektierenden (einseitig nach außen gerichteten) Scheiben ausgestattet sein;
- Die (mindestens) Innenseite der Fensterscheiben in Unterrichtsräumen und anderen Räumen mit hohem Personenaufkommen muss über eine zusätzliche Splitterschutzbeschichtung verfügen;
- In Unterrichtsräumen und anderen Orten mit hohem Personenaufkommen muss die Flügelbreite mindestens 1 Meter betragen, mit Arretierung in geöffneter Position;
- Sicherheitsräume (sofern vorhanden) müssen mit kugelsicheren, reflektierenden Scheiben mit Splitterschutzbeschichtung ausgestattet sein.
- Keller- und Dachbodenräume müssen über einen verstärkten und durch eine Gitterkonstruktion geschützten Rahmen verfügen und mit elektromagnetischen Schlössern mit Fernsteuerung sowie Sensoren zur Meldung einer Öffnung ausgestattet sein;
- In Unterrichtsräumen und anderen Orten mit hohem Personenaufkommen, die sich ab dem zweiten Stockwerk befinden, muss ein speziell ausgestattetes Fenster vorhanden sein, das für die Evakuierung unter Einsatz spezieller Rettungsmittel vorgesehen ist. Es muss einflügelig sein, die Flügelbreite muss die gesamte Öffnung abdecken, es muss sich nach innen öffnen lassen und über zusätzliche Arretierungsvorrichtungen (mit der Möglichkeit zur Einstellung des Öffnungswinkels) in geöffneter Position verfügen. Es muss über eine bruchsichere Verglasung sowie einen zusätzlichen Vorhang verfügen, der sich im Notfall separat öffnen lässt und aus einem Schutzmaterial (wie Kevlar) besteht. Ein- und Ausgänge des Gebäudes:
- Der Außeneingang (erster Eingang) der Haupteingangsgruppe muss über eine breite Öffnung (mindestens 2 Meter breit) mit einer Flügeltür verfügen, die aus nicht brennbarem Material gefertigt sein muss, über einen Durchschuss- und Splitterschutz verfügt und mit elektromagnetischen Schlössern mit Fernsteuerung sowie mit Sensoren zur Signalisierung bei Öffnung sowie der Möglichkeit, die Tür in geöffneter Position zu arretieren;
- Der Inneneingang des Hauptzugangsbereichs muss über eine breite Öffnung (mindestens 2 Meter breit) mit einer Flügeltür verfügen, die mit elektromagnetischen Schlössern mit Fernsteuerung, Sensoren zur Signalisierung bei Öffnung sowie der Möglichkeit der Arretierung in geöffneter Position verfügen und Einsätze aus reflektierendem Glas mit Splitterschutzbeschichtung aufweisen;
- bei Vorhandensein eines Außenvorraums des Haupteingangsbereichs, der Fenster aufweist oder aus einer Metall-Kunststoff-Konstruktion besteht, muss das darin verwendete Glas aus reflektierendem Glas mit Splitterschutzbeschichtung bestehen;
- Zusätzliche (Ersatz-, Flucht- und Wirtschafts-) Eingangsbereiche müssen über eine breite Öffnung (mindestens 1,4 Meter breit) mit einer einflügeligen Tür verfügen, die aus nicht brennbarem Material gefertigt sein muss, über einen Durchschuss- und Splitterschutz verfügt und mit elektromagnetischen Schlössern mit Fernsteuerung ausgestattet ist, Sensoren zur Meldung einer Türöffnung sowie der Möglichkeit, die Tür in geöffneter Position zu arretieren;
- Die Anzahl der zusätzlichen (Not-, Flucht- und Wirtschafts-)Ausgänge muss in Gebäuden mit einer gleichzeitigen Anwesenheit von bis zu 500 Schülern (Zöglingen) und Personal mindestens drei betragen, bei einer gleichzeitigen Anwesenheit von 500 bis 1000 Schülern (Zöglingen) und Personal mindestens vier. Im Inneren des Gebäudes, in offenen Bereichen (Hallen, Treppenhäuser, Flure usw.):
Die Eingangshalle muss so geräumig wie möglich sein; der Abstand zwischen der Innentür und dem Wachposten muss in gerader Linie mindestens 12 Meter betragen, wobei der gesamte Bewegungsweg gut einsehbar sein muss;
- Wände, Böden und Decken müssen mit einer Beschichtung versehen sein, die das Risiko eines Kugelabpralls ausschließt oder auf ein Minimum reduziert; dabei muss diese Beschichtung Eigenschaften aufweisen, die ein Verbrennen oder Schwelen mit aktiver Freisetzung von Rauch oder anderen giftigen Gasen (Stoffen) ausschließen, die das Atmen und/oder die Sicht beeinträchtigen;
- Es dürfen keine Türen oder andere Konstruktionen vorhanden sein, die einzelne Abschnitte und andere Gebäudeteile voneinander trennen und gemeinsame Flure oder andere Fluchtwege versperren;
- Es dürfen keine oder nur eine minimale Anzahl von Schwellen, Vorsprüngen und anderen künstlichen Hindernissen vorhanden sein;
- das Fehlen oder eine minimale Anzahl von Einrichtungsgegenständen und visuellen Werbemitteln (Vitrinen, Stände, Bilder usw.) mit Glaselementen. Die Verwendung transparenter Materialien mit bruchsicheren und nicht brennbaren Eigenschaften ist zulässig; Im Inneren des Gebäudes befinden sich Unterrichtsräume:
- Vorhandensein einer «Sicherheitszone», die sich rechts von der Eingangstür befindet, in einem Abstand von mindestens 2 Metern vom Rand der Türöffnung bis zur Ecke des Raumes. Dieser Wandabschnitt muss über eine zusätzliche Wandverkleidung verfügen, die einen zuverlässigen Schutz vor Kugeln aus Handfeuerwaffen, Splitter und Explosionen gewährleistet;
- Das Fehlen oder eine minimale Anzahl von Einrichtungsgegenständen und visuellen Werbemitteln (Vitrinen, Stände, Bilder usw.) mit Glaselementen. Die Verwendung transparenter Materialien mit splitterfesten und nicht brennbaren Eigenschaften ist zulässig;
- Die Eingangstür muss aus Standardmaterial (Holz, Spanplatte, Faserplatte, MDF) oder aus Materialien bestehen, die gegen hohe Temperaturen geschützt sind, jedoch keinen Schutz vor Kugeln, Splitter oder anderen aktiven physikalischen Einwirkungen bieten. Sie muss sich nach innen öffnen lassen und mit einem einzigen Schloss versehen sein, das ein Verriegeln von innen mit einem Schlüssel ausschließt; die Konstruktion der Tür und des Türrahmens muss über eine gute Abdichtung verfügen, die beim Schließen das Eindringen von Luft erheblich verringert, und darf keine Spalten oder andere Öffnungen aufweisen;
- Vorhandensein einer zusätzlichen, verschiebbaren Gittertür mit einem speziellen Befestigungs- und Verriegelungssystem;
- Fehlen von Fenstern, Sichtöffnungen und anderen Öffnungen mit einem Durchmesser von mehr als 2 cm in Wänden und Türen. Innerhalb des Gebäudes, in Räumen, in denen sich viele Menschen aufhalten (Sporthallen, Veranstaltungsräume, Kantinen, Bibliotheken):
- Vorhandensein einer «Sicherheitszone», die so angeordnet ist, dass sie von den Haupt- und Notausgängen (Eingängen) aus nicht einsehbar ist;
- das Fehlen oder eine minimale Anzahl von Einrichtungsgegenständen und visuellen Werbemitteln (Vitrinen, Stände, Bilder usw.) aus Glas. Die Verwendung transparenter Materialien mit bruchsicheren und nicht brennbaren Eigenschaften ist zulässig; - Vorhandensein von mindestens einem zusätzlichen Eingang (Ausgang) mit einer Türöffnung von mindestens 1,4 Metern Breite, wobei die Tür mit elektromagnetischen Schlössern mit Fernsteuerung, Sensoren zur Erkennung von Türöffnungen sowie der Möglichkeit zur Arretierung in geöffneter Position ausgestattet sein muss;
- Die Türen der Haupt- und Notausgänge müssen aus Standardmaterial (Holz, Spanplatte, Faserplatte, MDF) oder aus Materialien mit Hitzeschutz bestehen, ohne kugelsicheren, bruchsicheren oder sonstigen Schutz vor aktiver physischer Einwirkung, sich nach innen öffnen lassen und mit einem einzigen Schloss versehen sein, das ein Verriegeln von innen mit einem Schlüssel ausschließt;
- Die Haupt- und Notausgänge müssen mit einer zusätzlichen, verschiebbaren Gittertür mit einem speziellen Befestigungs- und Verriegelungssystem ausgestattet sein;
- In den Wänden und Türen dürfen keine Fenster, Sichtöffnungen oder andere Öffnungen mit einem Durchmesser von mehr als 2 cm vorhanden sein. Technische Einrichtungen für Sicherheit, Überwachung und Kontrolle in Verwaltungsgebäuden, Anlagen und Räumlichkeiten mit hohem Personenaufkommen sowie deren Möglichkeiten:
- Vorhandensein eines Beleuchtungssystems entlang des gesamten Außenumfangs des Gebäudes und der Zugangswege mit einem Radius von mindestens 50 Metern und der Möglichkeit zur Fernsteuerung;;
- Vorhandensein eines Videoüberwachungssystems entlang des gesamten Außenumfangs des Gebäudes und der Zugangswege mit einem Radius von mindestens 50 Metern (optimalerweise sollten sich die Grenzen der «Überwachungszone» der Außen- und Innenkameras überschneiden, um «tote Winkel» zu vermeiden), unter Verwendung hochauflösender Kameras und mit der Möglichkeit der Fernsteuerung;;
- Vorhandensein eines technischen Systems zur Interaktion und Steuerung zwischen den Alarmsensoren an Fenstern und Türen, den Beleuchtungssystemen und der Videoüberwachung, das bei Auslösung des Alarms automatisch die nächstgelegenen Videoüberwachungskameras und Beleuchtungselemente auf den Ort des Signalempfangs ausrichtet. Eine deutliche Steigerung der Effizienz ermöglicht der Einsatz eines hochtechnologischen (auch KI-gestützten) Systems, das in der Lage ist, einen Einbruch zu erkennen und anschließend mithilfe anderer Elemente des Videoüberwachungs- und Zugangskontrollsystems das Objekt «zu verfolgen»;
- Vorhandensein eines Systems zur Überwachung der Raumluftqualität, das gefährliche Verunreinigungen oder andere Gefahren (einschließlich bakteriologischer) in der Luft erkennt und bei deren Feststellung unverzüglich Alarm auslöst. Eine deutliche Steigerung der Effizienz wird durch den Einsatz eines hochtechnologischen (auch KI-gestützten) Systems ermöglicht, das im Automatikmodus die Zwangsbelüftung des Raums und die Luftreinigung aktiviert, darüber hinaus die Art (zumindest allgemein) des gefährlichen Stoffes bestimmt, eine Meldung an die Einsatzdienste erstellt und übermittelt sowie gleichzeitig das Sicherheitsprotokoll aktiviert;
- Vorhandensein eines modernen und effektiven Systems zur Erkennung und Beseitigung von Brandherden ohne den Einsatz von giftigen Substanzen und Gasgemischen, die eine Gefahr für den Menschen darstellen;
- Vorhandensein einer internen, fest installierten, gesicherten, bidirektionalen Telefonverbindung zu jedem Raum mit hohem Personenaufkommen, mit der Möglichkeit der visuellen Kontrolle des Anrufers;
- Die Türschlösser aller Räume ohne Ausnahme müssen an ein Fernüberwachungs- und -steuerungssystem angeschlossen sein;
- Vorhandensein eines internen Videoüberwachungssystems, das Unterrichtsräume und andere Räume mit hohem Personenaufkommen abdeckt und mit hochauflösenden Videokameras ausgestattet ist, die eine Fernsteuerung sowie eine visuelle Überwachung bei Dunkelheit, Rauchentwicklung und hohen Temperaturen ermöglichen;
- Vorhandensein eines internen, zusätzlichen Systems zur verdeckten Videoüberwachung und Audioüberwachung, das Unterrichtsräume und andere Räume mit hohem Personenaufkommen abdeckt und mit hochauflösenden Videokameras ausgestattet ist, die eine Fernsteuerung sowie eine visuelle Überwachung bei Dunkelheit, Rauchentwicklung und hohen Temperaturen ermöglichen. Dieses System dient als Redundanz für das öffentliche Videoüberwachungssystem und ist für den Fall erforderlich, dass ein Angreifer gezielt versucht, die Überwachungskameras außer Betrieb zu setzen. Es befindet sich normalerweise im ausgeschalteten Zustand und wird bei einem «Alarm»-Signal gleichzeitig mit der Aktivierung des Sicherheitsprotokolls eingeschaltet;
- Vorhandensein (auf dem Dach des Gebäudes) eines UAV-Erkennungsdetektors mit einer Reichweite von mindestens 500 Metern. Die Effizienz dieses technischen Sicherheitsmittels lässt sich durch den Einsatz eines hochtechnologischen (auch KI-gestützten) Systems erheblich steigern, das im Automatikmodus den Typ des erkannten UAV und die wahrscheinliche Bedrohungsstufe ermittelt, eine Meldung an die Einsatzkräfte erstellt und übermittelt und gleichzeitig das Sicherheitsprotokoll aktiviert. Wachposten (allgemeine Anforderungen an die Räumlichkeiten):
Ein abgetrennter Raum im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes, der mindestens 12 Meter von den Türen des Haupteingangs entfernt liegt und über Fenster verfügt, die in mindestens zwei Richtungen zeigen: zum Eingang und zur Sicherheitszone*.
- Eingangstür mit Durchschuss- und Splitterschutz;
- Fenster aus reflektierendem Glas mit Durchschuss- und Splitterschutz;
- Vorhandensein eines Luftüberwachungssystems zur Erkennung gefährlicher Verunreinigungen oder anderer Gefahren (einschließlich bakteriologischer) in der Luft, mit der Möglichkeit der Zwangsbelüftung des Raums und der Luftreinigung;
* Bezeichnung der virtuellen Grenze an der Zugangskontrollstelle am Eingang des Gebäudes, an der sich die technischen Sicherheitsvorrichtungen und der Wachposten befinden.
Erwartetes Ergebnis:
Die Umsetzung solcher Maßnahmen ermöglicht es:
1. die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass eine Bedrohung in einem frühen Stadium erkannt wird, bevor sie in eine aktive Phase übergeht;
2. die Handlungen von Angreifern zu verlangsamen und ihre Möglichkeiten erheblich einzuschränken, wodurch es für sie schwieriger wird, ihre Ziele und Aufgaben zu erreichen;
3. die Zahl potenzieller Opfer deutlich zu verringern sowie die Schwere und Art der Verletzungen zu mindern;
4. das Risiko von Kollateralschäden und Begleitverlusten zu verringern;
5. die Geschwindigkeit und Effizienz der Maßnahmen der Einsatzkräfte erheblich zu steigern.
Anmerkung des Autors: Sicherlich werden sich viele fragen: Wie genau führen die aufgeführten Maßnahmen zu einem solchen Ergebnis? Ich gehe bewusst nicht auf alle Details ein. Welche Elemente des Sicherheitssystems schränken die Möglichkeiten eines Straftäters auf welche Weise und warum ein und unterstützen die operativen Dienste – dies bleibt teilweise außerhalb des Rahmens dieses Artikels. Warum? Weil der Artikel öffentlich zugänglich ist. Er wird nicht nur von denen gelesen, die sich für die Sicherheit von Kindern interessieren, sondern auch von denen, die genau gegenteilige Absichten haben. Fachleute für Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge werden das auch ohne Hinweise verstehen. Und ich habe nicht die Absicht, diese den Kriminellen zu geben.
4. Technische Sicherheitsvorkehrungen.
Die Hauptaufgabe besteht darin, direkte und potenzielle Bedrohungen frühzeitig zu erkennen, dem Angreifer Hindernisse in den Weg zu legen, seine aktiven Handlungen und Möglichkeiten zu erschweren, zu verlangsamen, einzuschränken und zu unterbinden sowie die Geschwindigkeit und Effizienz der Maßnahmen der Einsatzkräfte zu steigern. Aktuelle Lage:
Derzeit bestehen die technischen Sicherheits- und Überwachungssysteme in den meisten Bildungseinrichtungen aus einer zusammengewürfelten Sammlung von Geräten, die oft von sehr zweifelhafter Qualität und mit eingeschränkter Funktionalität sind und deren Einsatz eher den Anschein von Sicherheit erweckt, als dass sie tatsächlich für echte Sicherheit auf dem Gelände sorgen. Die Statistiken zeichnen ein ganz klares Bild: Es werden weiterhin Straftaten begangen, deren Zahl stetig steigt; Straftäter dringen ungehindert in die Objekte ein, schmuggeln Waffen ein und schaffen es nicht selten, nach einem Überfall noch vor Eintreffen der Polizei zu fliehen.
Kontrollgeräte werden vom Sicherheitspersonal äußerst selten und in vielen Fällen nur pro forma eingesetzt. Ein großer Personenstrom, eine langsame Kontrollgeschwindigkeit und häufige (darunter auch falsche) Auslösungen des Detektors bei metallhaltigen Gegenständen. All dies führt zu ständigen Konflikten zwischen der Schulleitung, den Eltern der Schüler und den Sicherheitsorganisationen, was dazu führt, dass man die häufigen Auslösungen der Metalldetektoren einfach nicht mehr beachtet. Auch die Durchsuchung des Handgepäcks erfolgt oft nur oberflächlich.
Die meisten in Schulen eingesetzten Videoüberwachungskameras sind die einfachsten Modelle mit geringer Auflösung, meist ohne die Möglichkeit der Fernsteuerung und der Interaktion mit anderen Sicherheitsvorrichtungen. Auch die technischen Kontroll- und Zugangskontrollsysteme befinden sich größtenteils auf einem sehr primitiven Niveau oder fehlen gänzlich.
Technische Geräte zur Aufdeckung versteckter Gefahren (Luft- und Wasserqualitätsmessgeräte, Drohnenortungsgeräte usw.) fehlen an den meisten Bildungseinrichtungen schlichtweg.
Infolgedessen ist die Situation heute wie folgt:
- Kriminelle gelangen ungehindert und oft unbemerkt auf das Gelände von Bildungseinrichtungen;
- Waffen und Gegenstände, die als Waffen verwendet werden können, ohne größere Probleme auf das Gelände gebracht werden;
- bei Erhalt einer Meldung über einen Vorfall auf dem Gelände ein Sicherheitsmitarbeiter viel Zeit mit der Informationssuche und der visuellen Einschätzung der Situation verbringt (bis er den entsprechenden Bereich auf dem Monitor findet, bis er erkennt und versteht, was dort vor sich geht);
- Wenn der Angreifer giftige Substanzen, gefährliche bakteriologische Objekte oder unbemannte Fluggeräte einsetzt, wird dies entweder erst im Moment ihres direkten Einsatzes oder erst bei Eintreten der negativen Folgen eines solchen Einsatzes bekannt;
- Bei Nutzung des Notrufs zur Polizei ist die Einsatzgruppe der operativen Dienste gezwungen, blind zum Einsatzort zu fahren, da sie praktisch keine Informationen über die Einzelheiten des Geschehens hat. Vorgeschlagene Lösung:
In diesem Zusammenhang ist es ebenfalls erforderlich, den Ansatz für den Aufbau, die Ausstattung und den Betrieb des technischen Sicherheitssystems in Bildungseinrichtungen grundlegend zu ändern. Die wichtigste und vorrangige Voraussetzung für dessen Einrichtung und einen effektiven Betrieb ist, dass es einheitlich sein muss, wobei jedes Element ein wichtiger Bestandteil eines einzigen Mechanismus ist.
Die meisten Prozesse müssen in hohem Maße automatisiert sein, wobei jedoch die menschliche Kontrolle vollständig sein und auf allen Ebenen erhalten bleiben muss.
Das System muss:
- aus modernen und zuverlässigen Elementen bestehen, die ein breites Spektrum an Möglichkeiten und ein hohes Modernisierungspotenzial bieten;
- eine hohe Wartungsfreundlichkeit (modularer Aufbau) aufweisen, die einen schnellen Austausch eines defekten Elements durch ein gleichwertiges ermöglicht;
- die Möglichkeit der parallelen Nutzung und, falls erforderlich, der Steuerung durch die Einsatzzentrale des Notfalldienstes bieten;
- über einen zuverlässigen Schutz vor unbefugtem Zugriff verfügen;
- hinsichtlich bestimmter Funktionen (Videoüberwachung, Audioüberwachung) über verdeckte, redundante Komponenten verfügen;
- bei Feststellung eindeutiger Anzeichen einer Bedrohung selbstständig und automatisch eine Meldung an die Einsatzdienste erstellen und übermitteln sowie das entsprechende Sicherheitsprotokoll aktivieren;
- die Möglichkeit haben (auch unter Einsatz von KI), bestimmte Prozesse auf Anweisung des Bedieners zu automatisieren, zum Beispiel: die visuelle Überwachung und Begleitung einer Person oder einer Personengruppe, wobei eine visuelle Routenkarte in Bezug auf das Gelände, das Gebäude oder den Raum ausgegeben wird.
Die meisten erforderlichen technischen Sicherheitsvorrichtungen und Anforderungen an deren Leistungsfähigkeit wurden bereits in den vorangegangenen Abschnitten aufgeführt; hinzu kommt lediglich die technische Ausstattung des physischen Wachpostens:
- ein Durchlauf-Röntgengerät, das mit einem System (unter anderem unter Einsatz von KI) ausgestattet ist, das gefährliche und zum Mitführen verbotene Gegenstände sowohl als Ganzes als auch in Form einzelner Fragmente (Bestandteile) erkennen sowie nicht nur die Konturen des Gegenstands selbst bewerten, sondern auch dessen inneren Inhalt erkennen kann;
- ein berührungsloses Kontroll- und Durchleuchtungsgerät vom Typ «Rahmen», ausgestattet mit einem hochtechnologischen System (einschließlich KI) zur Erkennung von metallischen und nichtmetallischen Gegenständen, deren Mitnahme verboten ist, das in der Lage ist, einzelne oder ganze Gegenstände aus verschiedenen Metallarten, sowie aus Kohlefaser oder anderen modernen Verbundwerkstoffen, die bei der Herstellung von Waffen verwendet werden;
- ein System zur Notruf-Polizei-Alarmierung (stationär und tragbar in Form eines Schlüsselanhängers);
- Zugangskontrollsystem mit einem persönlichen elektronischen Schlüssel für jeden Schüler und Mitarbeiter der Einrichtung, ergänzt durch eine technische Funktion (Einsatz spezieller Sensoren + Überwachungskamera mit KI) zur Gewährleistung der Zugangskontrolle nach dem Prinzip «1 Ausweis – 1 Person»; *
- eine gesicherte interne und externe Kommunikationsleitung (fest installiert und mobil in Form eines Headsets, mit einer Reichweite, die das gesamte Gelände der Einrichtung abdeckt); **
- mindestens ein großer hochauflösender Bildschirm und mehrere Standardmonitore, auf denen Bilder aus dem Videoüberwachungssystem angezeigt werden;
- System zur Fernüberwachung und -steuerung der elektrischen Türschlösser (stationär und mobil in Form einer Tablet-App);
- System zur Fernüberwachung und -steuerung der Außenbeleuchtung des Geländes und des Perimeters (stationär und mobil in Form einer Tablet-App);
- System zur Fernüberwachung und -steuerung von Alarmanlagen und Zugangskontrollvorrichtungen (stationär und mobil in Form einer Tablet-App);
- System zur Fernüberwachung und -steuerung von Feuerlöschvorrichtungen (stationär und mobil in Form einer Tablet-App);
* Wenn zwei oder mehr dieser Elemente im System vorhanden sind (abhängig von der Anzahl der Zugangspunkte im Außenperimeter), befindet sich das erste am Tor des Außenperimeters und das zweite am Eingang zum Gebäude. Die Elemente interagieren miteinander: Wenn ein Ausweis den Lesegerät am Außenperimeter passiert hat, aber nach einer (vom Betreiber festgelegten Zeitspanne, z. B. 5 oder 10 Minuten) nicht am Lesegerät am Gebäudeeingang gescannt wurde, meldet das System dies an den Wachposten. ** Je mehr Arten solcher Verbindungen vorhanden sind, desto besser; optimal sind vier Arten:
- Mobilfunk;
- Festnetz;
- IP-Telefonie;
- Funkverbindung.
Multifunktionales Hard- und Software-System (MHS)
Das zentrale und wichtigste Element des technischen Teils des Sicherheitssystems. Es verbindet alle Geräte zur Überwachung, Erkennung, Kontrolle und Abwehr von Bedrohungen zu einem einheitlichen Mechanismus, der (ganz oder teilweise) sowohl unter menschlicher Steuerung als auch autonom agieren kann.
Um die Funktionsprinzipien und Algorithmen des MHS zu veranschaulichen, möchte ich einige simulierte Situationen anführen: 1. Unbefugtes Eindringen über den Außenbereich (mögliche Bedrohung)
Eindringling: dringt über die Außenumzäunung in das Gelände des gesicherten Objekts ein; beim Überwinden der Umzäunung wird in einem Abschnitt der Umzäunung ein Drucksensor ausgelöst.
MHS: empfängt das Signal vom Sensor der Außenumzäunung und führt anschließend folgende Schritte durch:
- richtet alle Überwachungskameras, die den Ort des Eindringens und das angrenzende Gelände erfassen können, auf den Ort der Sensorauslösung aus;
- (bei Dunkelheit) richtet alle Beleuchtungsvorrichtungen, die den Ort des Eindringens und das angrenzende Gelände erfassen können, auf den Ort der Sensorauslösung aus;
- identifiziert die Person (oder mehrere Personen), die eingedrungen ist, erfasst sie und nimmt sie unter Beobachtung, wobei alle verfügbaren Überwachungskameras genutzt werden;
- sendet einen Alarm «Eindringen – Außenbereich» an den Wachposten und zeigt den Ort des Eindringens sowie die Person auf dem zentralen Monitor an;
- schließt alle Außentüren zu den Verwaltungsgebäuden und blockiert deren Schlösser;
- löst die «gelbe» (potenzielle Bedrohung) Stufe des «Sicherheitsprotokolls» der Anlage aus und benachrichtigt die zuständigen Beamten persönlich darüber;
- sendet einen Alarm mit dem Text «Objekt Nr., Richtung, Sektor Nr., Eindringen – Außenperimeter» an die Leitstelle (3.4. Abschnitt III.) und zeigt den Ort des Eindringens sowie die Person auf dem zentralen Monitor an;
- sendet einen Alarm «Objekt Nr., Richtung, Sektor Nr., Eindringen – Außenperimeter» an das Tablet der dem Objekt am nächsten gelegenen Streifenpatrouille (3.2. Abschnitt III.) und zeigt auf dem Bildschirm die Bewegungen der Person und des Streifenwagens auf dem Lageplan des bewachten Objekts und des angrenzenden Geländes an.
Alle oben genannten Aktionen führt das System innerhalb weniger Sekunden aus; tatsächlich haben der Eindringling (oder die Eindringlinge) noch nicht einmal die Außenumzäunung überwunden, da sind alle ihre Handlungen und Bewegungen bereits unter Kontrolle, der Sicherheitsdienst ist in Alarmbereitschaft versetzt, die Zugänge zu Ansammlungen potenzieller Opfer sind abgesperrt, das Verwaltungs- und Lehrpersonal wurde alarmiert, und die nächste Streife wurde zum Ort des Geschehens entsandt. 2. Bewaffneter Mann im Gebäude (offensichtliche Bedrohung).
Eindringling: Befindet sich direkt auf dem Gelände des gesicherten Objekts, im Verwaltungsgebäude, ist bewaffnet und trägt die Waffe offen, zeigt jedoch bislang keine direkten Anzeichen von Aggression. Wurde von einem Augenzeugen oder durch das Videoüberwachungssystem entdeckt.
MHS: Erhält ein Signal vom Sicherheitsmitarbeiter, der die Person auf dem Bild der nächstgelegenen Überwachungskamera markiert hat, woraufhin:
- alle Überwachungskameras, die die Person erfassen können, auf ihren Standort ausgerichtet werden;
- (bei Dunkelheit) richtet alle Beleuchtungsvorrichtungen, die den Aufenthaltsort und das angrenzende Gelände ausleuchten können, auf den Aufenthaltsort der Person aus;
- erfasst die Person (oder mehrere Personen) und nimmt sie unter «Begleitung», wobei alle verfügbaren Überwachungskameras genutzt werden;
- löst die «orangefarbene» (offensichtliche Bedrohung) Stufe des «Sicherheitsprotokolls» des Objekts aus und benachrichtigt die zuständigen Beamten persönlich darüber;
- verschließt alle Außentüren der Verwaltungsgebäude und blockiert deren Schlösser;
- verschließt alle Innentüren im Verwaltungsgebäude und blockiert deren Schlösser;
- sendet den Alarm «Objekt Nr., Richtung, Sektor Nr., bewaffnete Person» an die Leitstelle (3.4. Abschnitt III.) und zeigt den Standort der Person (mit Verweis auf den Ort im Gebäudeplan) auf dem zentralen Monitor an;
- sendet den Alarm «Objekt Nr., Richtung, Sektor Nr., bewaffnete Person» an das Tablet der dem Objekt am nächsten gelegenen Streifenpatrouille (3.2. Abschnitt III.) und zeigt auf dem Bildschirm die Bewegungen der Person und des Streifenwagens auf dem Lageplan des bewachten Objekts und des angrenzenden Geländes an;
- überträgt die Steuerung aller Kommunikations- und Sicherheitssysteme des Objekts an die Leitstelle (3.4. Abschnitt III.);
- überträgt den Modus «Personenbegleitung» in Echtzeit auf den zentralen Monitor des Wachpostens und die Diensttablets der Mitarbeiter.
Alle oben genannten Aktionen führt das System innerhalb weniger Sekunden aus. Der Verdächtige wird umgehend unter visuelle Kontrolle gebracht, die Leitstelle übernimmt alle Prozesse zur Überwachung und Bewältigung der Situation. Zugänge zu Ansammlungen potenzieller Opfer werden abgesperrt, das Verwaltungs- und Lehrpersonal wird alarmiert, die nächstgelegene Streife wird zum Tatort entsandt.
Der Sicherheitsdienst wird in Alarmbereitschaft versetzt und dazu angehalten, die Bedrohung zu neutralisieren oder (in bestimmten Szenarien) die Aufmerksamkeit des Täters auf sich zu lenken, bis Verstärkung eintrifft.
Wie bereits oben erwähnt, verfügen alle Überwachungs- und Zugangskontrollsysteme über eine Fernsteuerung, die von der Dienststelle übernommen wird. Der Operator übermittelt der Patrouille bereits während der Anfahrt alle notwendigen Informationen, öffnet ihnen die Tore für die Einfahrt auf das Gelände, ermittelt anhand des Gebäudeplans den besten Einstiegspunkt und entriegelt die Schlösser der erforderlichen Türen*, legt die Route innerhalb des Gebäudes fest und koordiniert ihre Maßnahmen mit dem Sicherheitsdienst.
* Als Zusatzausstattung können Sicherheitspersonal und Patrouillen spezielle «Hauptschlüssel» erhalten, mit denen sich alle elektronischen Schlösser auf dem Gelände öffnen lassen. Für den Fall, dass es zu technischen Störungen im Fernsteuerungssystem kommt.
3. Chemische Schadstoffe in der Luft (eine versteckte Gefahr).
Täter: Hat heimlich (auch aus der Ferne) direkt auf dem Gelände des bewachten Objekts, im Verwaltungsgebäude, chemische Substanzen versprüht. Wurde vom Luftüberwachungssensor entdeckt.
MHS: Empfängt ein Signal vom Sensor und führt anschließend folgende Schritte durch:
- richtet alle Überwachungskameras, die den Ort der Verschmutzungsquelle (sofern vorhanden) erfassen können, auf diesen Ort aus;
- löst die «blaue» Stufe (offensichtliche Bedrohung besonderer Art) des «Sicherheitsprotokolls» des Objekts aus und benachrichtigt die zuständigen Beamten persönlich darüber, wobei die Art der Bedrohung genau angegeben wird;
- alle Innentüren im Verwaltungsgebäude verschließt und deren Schlösser blockiert;
- einen Alarm mit dem Signal «Objekt Nr., Sektor Nr., Luftverschmutzung durch giftige Stoffe» (sofern technisch möglich, unter Angabe der Art der Verschmutzung und der verwendeten Stoffe) sendet: an die Leitstelle der Bereitschaftsstelle (3.4. Abschnitt III.), des städtischen Katastrophenschutzes, der Stadtpolizei und der spezialisierten staatlichen Dienste, wobei der Epizentrum (mit Verweis auf den Ort im Gebäudeplan) auf dem zentralen Monitor angezeigt und die Daten zur Luftzusammensetzung kontinuierlich in Echtzeit übertragen werden;
- sendet einen Alarm mit dem Hinweis «Objekt Nr., Sektor Nr., Luftverschmutzung durch giftige Stoffe» an das Tablet der dem Objekt am nächsten gelegenen Streifenpatrouille (3.2. Abschnitt III.) und zeigt auf dem Bildschirm Informationen über das Vorhandensein oder Fehlen von Luftverschmutzungen in der Nähe des bewachten Objekts und des angrenzenden Geländes an;
- analysiert die Luftzusammensetzung von außen (auf der Straßenseite); bei Nichtvorliegen von Abweichungen von der Norm leitet es die Zwangsbelüftung der Räume ein, in denen eine Verschmutzung festgestellt wurde; bei Vorhandensein von Schadstoffen in der Außenluft schaltet es die Belüftung auf einen geschlossenen Kreislauf unter Einsatz eines Luftreinigungssystems um;
- analysiert unter Verwendung von Luftqualitätssensoren, die in anderen Gebäudeteilen sowie im Außenbereich angebracht sind, die Luftzusammensetzung und ermittelt die Möglichkeit sowie die Route für sichere Fluchtwege zur vollständigen oder teilweisen Evakuierung von Personen aus dem geschützten Objekt;
- übergibt die Steuerung aller Kommunikations- und Sicherheitssysteme des Objekts an die Leitstelle (3.4. Abschnitt III.).
Alle oben genannten Maßnahmen führt das System innerhalb weniger Sekunden aus. Die Situation wird umgehend visuell überwacht, die Leitstelle übernimmt alle Überwachungs- und Steuerungsprozesse. Der Zugang giftiger Stoffe zu den Ansammlungen potenzieller Opfer wird durch die Dichtheit von Türen und Fenstern, Zwangsbelüftungs - und Luftreinigungssysteme sowie durch das Vorhandensein und die Nutzung von in den meisten Räumen vorhandenen Notfallvorräten mit Atemschutzgeräten erschwert.
Das Verwaltungs- und Lehrpersonal wurde alarmiert, spezialisierte Rettungsdienste und die nächstgelegenen Streifenwagen wurden zum Unfallort entsandt.
Das Sicherheitspersonal wurde in Alarmbereitschaft versetzt, ist mit professioneller persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet und führt die Evakuierung der Menschen über sichere Wege (sofern vorhanden) durch.
Die Einsatzzentrale empfängt kontinuierlich in Echtzeit Daten zur Luftzusammensetzung, leitet diese an die Rettungsdienste weiter, stellt Absperrgruppen am Unfallort auf und leitet die Evakuierungsmaßnahmen. 4. Verwendung von Brandmischungen, vorsätzliche Brandstiftung (versteckte Gefahr).
Der Täter: Er hat direkt auf dem Gelände des gesicherten Objekts, im Verwaltungsgebäude, Brandmischungen verwendet, beispielsweise selbstgebaute «Molotowcocktails», von denen er einen direkt in einen Unterrichtsraum und mehrere weitere in den gemeinsamen Flur geworfen hat. Das Feuer wurde von Temperatur- und Rauchmeldern entdeckt.
MHS: empfängt das Signal der Sensoren und führt anschließend folgende Maßnahmen durch:
- schaltet lokal die Stromversorgung ab und aktiviert das aktive Feuerlöschsystem*;
- die «rote» (Feueralarm-)Stufe des «Sicherheitsprotokolls» der Anlage auslöst und die zuständigen Personen persönlich darüber informiert, wobei die Art der Bedrohung genau angegeben wird;
- alle Überwachungskameras, die den Brandherd und das angrenzende Gelände erfassen können, auf den Ort der Sensorauslösung ausrichtet;
- sendet einen Alarm mit dem Signal «Objekt Nr., Sektor Nr., vorsätzliche Brandstiftung» (sofern technisch möglich, identifiziert es die Art und Zusammensetzung des Brandgemischs): an die Leitstelle (3.4. Abschnitt III.), an die Feuerwehr, die Katastrophenschutzbehörde, die Polizeibehörde, spezialisierte staatliche Dienste und den Rettungsdienst, wobei der Brandherd (mit Verweis auf den Ort im Gebäudeplan) auf dem zentralen Monitor angezeigt und die Daten zur Lage kontinuierlich in Echtzeit übertragen werden;
- verschließt alle Innentüren im Verwaltungsgebäude und verriegelt deren Schlösser;
- sendet einen Alarm mit dem Text «Objekt Nr., Richtung, Sektor Nr., vorsätzliche Brandstiftung» an das Tablet der dem Objekt am nächsten gelegenen Streifenpatrouille (Einheit 3.2.) und zeigt auf dem Bildschirm (bei dessen Erkennung und «Begleitung») die Bewegung des Objekts und des Streifenwagens auf dem Plan des bewachten Objekts und des angrenzenden Geländes an;
- überträgt den Modus «Begleitung der Person» in Echtzeit auf den zentralen Monitor des Wachpostens und die Diensttablets der Mitarbeiter;
- analysiert unter anderem mithilfe von Luftqualitätssensoren**, die in anderen Gebäudeteilen sowie im Außenbereich angebracht sind, die Luftzusammensetzung und ermittelt die Möglichkeit sowie die Routen für eine vollständige oder teilweise Evakuierung von Personen aus dem bewachten Objekt;
- überträgt die Steuerung aller Kommunikations- und Sicherheitssysteme des Objekts an die Leitstelle (3.4. Abschnitt III.).
Alle oben genannten Maßnahmen führt das System innerhalb weniger Sekunden aus. Die Situation wird umgehend visuell überwacht, die Leitstelle übernimmt alle Überwachungs- und Steuerungsprozesse.
Der Zugang giftiger Stoffe (Verbrennungsprodukte) zu den Ansammlungen potenzieller Opfer wird durch die Dichtheit von Türen und Fenstern, durch Zwangsbelüftungs- und Luftreinigungssysteme sowie durch das Vorhandensein und die Nutzung der in den meisten Räumen vorhandenen Notfallausrüstungen mit Atemschutzgeräten und Feuerlöschmitteln erschwert.
Das Verwaltungs- und Lehrpersonal wurde alarmiert, spezialisierte Rettungsdienste und die nächstgelegenen Streifen wurden zum Einsatzort entsandt.
Das Sicherheitspersonal wurde in Alarmbereitschaft versetzt, ist mit professioneller persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet und führt die Evakuierung der Personen über sichere Fluchtwege (sofern vorhanden) sowie die Brandbekämpfung mit den vorhandenen Mitteln durch. Die Einsatzzentrale nimmt kontinuierlich und in Echtzeit Lageinformationen entgegen, leitet diese an die Rettungsdienste weiter, stellt Absperrgruppen am Einsatzort auf und leitet die Evakuierungsmaßnahmen.
Die am Einsatzort eintreffenden Streifenabteilungen, deren Mitarbeiter mit professioneller persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet sind, unterstützen die Evakuierung von Personen aus dem Gebäude und ergreifen, sofern möglich und aufgrund der vorliegenden Informationen, Maßnahmen zur Festnahme des Brandstifters.
* Das System muss über Funktionen zur schnellen Brandbekämpfung verfügen, wobei spezielle Mittel zum Einsatz kommen müssen, deren Verwendung in Räumen mit Personen zulässig ist. ** Entzündliche Gemische können vom Täter in bestimmten Bereichen des Gebäudes verteilt, aber noch nicht entzündet worden sein; angesichts der Flüchtigkeit solcher Stoffe sind Luftüberwachungssensoren in der Lage, diese zu erkennen.
Fazit zur Einführung von MHS:
Anhand dieser Beispiele werden die Einsatzmöglichkeiten des MHS in Notfallsituationen anschaulich dargestellt. Bislang handelt es sich jedoch nur um eine auf Annahmen basierende Theorie, die bislang nur bestimmte Situationen und deren Besonderheiten berücksichtigt. Im Laufe der Implementierung werden die Möglichkeiten des Systems erweitert (unter anderem durch den Einsatz von KI), die Algorithmen weiterentwickelt und verfeinert sowie neue Softwarelösungen eingeführt. Fachleute werden reale Fälle aus der Vergangenheit heranziehen, wahrscheinliche Situationen modellieren und unter Berücksichtigung aktueller Ereignisse Änderungen und Ergänzungen vornehmen. Dies ist ein natürlicher Prozess bei der Einführung jedes automatisierten Systems; die Weiterentwicklung wird drei bis fünf Jahre in Anspruch nehmen, aber wenn die Arbeit abgeschlossen ist, wird dies eines der effektivsten technischen Instrumente zur Gewährleistung der Sicherheit von Bildungseinrichtungen sein. Durch dessen sachgemäßen Einsatz lassen sich Angriffe auf Schulen und andere Bildungseinrichtungen verhindern oder deren Wirksamkeit auf ein Minimum reduzieren und so das Leben und die Gesundheit zahlreicher Kinder, Lehrer und Verwaltungsmitarbeiter retten. Erwartetes Ergebnis:
Die Ausstattung der zu schützenden Objekte mit den genannten technischen Überwachungs- und Sicherheitsvorrichtungen sowie die Einführung des integrierten Sicherheitssystems (MHS) wird es Angreifern erheblich erschweren, sich unbemerkt auf das Gelände der Bildungseinrichtung zu begeben oder Waffen, Munition, chemische Kampfstoffe, Spreng- oder Brandvorrichtungen auf das Gelände zu schmuggeln, und im Falle eines Eindringens die Möglichkeiten für deren effektiven Einsatz auf ein Minimum zu reduzieren.
Es gewährleistet eine schnelle Alarmierung:
- des Sicherheitspersonals über eine mögliche oder unmittelbare Bedrohung, mit der Übermittlung möglichst vieler Informationen über den Eindringling, sein Aussehen, seinen Aufenthaltsort und seine Bewegungsroute;
- der Mitarbeiter der Patrouillenabteilungen über eine mögliche oder unmittelbare Bedrohung, mit Übermittlung möglichst vieler Informationen über den Eindringling, sein Aussehen, seinen Aufenthaltsort und seine Bewegungsroute;
- der Dienststelle, mit Übermittlung möglichst vieler Informationen über den Notfall am bewachten Objekt und der Möglichkeit zur Kontrolle und Steuerung der operativen Lage sowie der Kräfte und Mittel zur Beseitigung der Bedrohung;
- spezialisierte staatliche (regionale, kommunale) Notfalldienste, unter Übermittlung möglichst vieler Informationen über den Notfall am bewachten Objekt;
- das Verwaltungs- und Lehrpersonal über eine mögliche oder unmittelbare Bedrohung sowie über die Einführung bestimmter Sicherheitsmaßnahmen.
Es sperrt alle möglichen Eintrittsstellen für Kriminelle in das Gebäude ab und erschwert ihnen, sofern sie sich im Gebäude befinden, den Zugang zu den Innenräumen, in denen sich Personen aufhalten.
Es berechnet optimale und sichere Fluchtwege für die im Gebäude befindlichen Personen im Falle einer Evakuierung sowie für das Sicherheitspersonal und die Patrouillen bei der Beseitigung der Bedrohung.
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen:
Ein weiterer, nicht minder wichtiger Bereich ist der Spezialverkehr für den Transport von Schülern (Schulbusse) an den Bildungseinrichtungen, an denen dieser angeboten wird.
Die meisten Busmodelle, die für den Transport von Kindern bestimmt sind, werden bereits während der Herstellung mit zusätzlichen Sicherheitsvorrichtungen ausgestattet. Diese sind jedoch größtenteils darauf ausgelegt, den Schutz des Fahrers und der Fahrgäste vor Unfallsituationen zu erhöhen, wobei es sich meist um die Folgen von Verkehrsunfällen und anderen unbeabsichtigten Gefahren handelt. Leider stellen die Realitäten der heutigen Welt neue Anforderungen an die Sicherheit solcher Spezialfahrzeuge; heute benötigen sie auch Schutz vor vorsätzlichen Bedrohungen. Zu diesem Zweck müssen Fahrzeuge, die für den Gruppentransport von Schülern und Personal von Bildungseinrichtungen bestimmt sind, mit zusätzlichen Sicherheitsvorrichtungen und -funktionen ausgestattet sein. 1. Alarm- und Notfallsignalsystem sowie Fernsteuerungs- und Überwachungssystem
Es handelt sich um einen Komplex technischer Mittel, bestehend aus Signal-, Überwachungs- und Steuerungselementen, die zu einem einheitlichen System zusammengefasst sind (eine vereinfachte Variante des MHS), das über mehrere Aktivierungsmöglichkeiten verfügt:
- direkte Betätigung (Drücken einer Taste);
- programmierbare Auslösung (Auslösen bestimmter Sensoren, ähnlich wie bei einem «Airbag» im Auto);
- Fernsteuerung über den Computer der Leitstelle (3.4. Abschnitt III.).
Der Komplex umfasst:
- ein Navigationssystem, einen Ortungssensor (Tracker), vorzugsweise mehrere, die in unterschiedlichen Systemen arbeiten, z. B. einen GPS-Tracker und einen GLONASS-Tracker;
- ein System zur Außen- und Innenvideoüberwachung mit der Möglichkeit der Fernsteuerung;
- ein System zur Außen- und Innenaudioüberwachung;
- ein internes Kommunikationssystem;
- ein System zur Fernsteuerung zusätzlicher Licht- und Tonvorrichtungen;
- ein System zur Fernsteuerung der Rettungsausrüstung des Fahrzeugs;
- ein System zur Fernsteuerung der Tür-, Fenster-, Luken- und sonstigen Verriegelungen des Fahrzeugs. 2. System zur Erkennung und zum aktiven Schutz vor externen Bedrohungen
Dies sind zusätzliche Elemente:
- Brandmelder;
- Feuerlöschsystem mit sicheren Löschmitteln; *
- Videoüberwachungssystem für den Außen- und Innenbereich;
- System zur verdeckten Videoüberwachung und Audioüberwachung im Außen- und Innenbereich; **
- Detektor für chemische Gefahren in der Luft;
- Detektor für bakteriologische Gefahren in der Luft;
- automatisches Luftreinigungssystem bei Erkennung von Gefahren;
- hochtechnologisches (u. a. KI-gestütztes) Lüftungssteuerungssystem, das es ermöglicht, bei Erkennung einer Gefahr die Außenluftansaugstellen automatisch abzuschalten und zu sperren, dort, wo sie festgestellt wurden, und einen Bericht über die Art der Kontamination erstellt, der unverzüglich automatisch an die zuständigen Behörden für die Bewältigung von Notfällen übermittelt wird;
- ein Warnsystem für das Auftauchen von unbemannten Luftfahrzeugen innerhalb der Grenzen der «Sicherheitszone», das über die technische Möglichkeit einer externen Videoüberwachung zur visuellen Verfolgung und Kontrolle von UAVs verfügt und Informationen in Echtzeit an die zuständigen staatlichen Behörden übermittelt.
* Die Effizienz des Systems lässt sich durch eine Funktion zur Bekämpfung von externen Bränden steigern, beispielsweise wenn ein «Molotowcocktail» in den Bus geworfen wird. ** Das System ist redundant und wird nur bei Aktivierung des Sicherheitsprotokolls in Betrieb genommen.
3. System zum passiven Schutz vor externen Bedrohungen
Unter den heutigen Bedingungen muss ein Fahrzeug für den Transport von Kindern unter anderem auch die Funktion eines zusätzlichen, mobilen Schutzraums erfüllen. Dazu ist es nicht notwendig, den Schulbus in eine Art militärischen Panzertransporter zu verwandeln; eine kleine Modernisierung unter Verwendung moderner, hochtechnologischer Schutzmaterialien reicht völlig aus. Die zusätzlichen Schutzelemente werden verdeckt zwischen der Außenwand der Karosserie und der Innenverkleidung des Fahrgastraums montiert, sodass sich das äußere Erscheinungsbild und das Interieur des Busses optisch nicht verändern. Das Hauptziel besteht darin, die Karosserie des Busses so zu gestalten, dass sie die im Inneren befindlichen Personen vor Treffern durch handelsübliche 9-mm-Pistolenkugeln, Schrot und Kartätschen aus Glattlaufwaffen sowie vor Granatsplittern und selbstgebauten Sprengkörpern schützt (bzw. deren Durchschlagskraft maximal verringert). Ja, dies garantiert keinen vollständigen Schutz vor bewaffneten Bedrohungen; Kriminelle können großkalibrige und gezogene Waffen sowie leistungsstarke Sprengkörper für ihre Zwecke einsetzen, doch der Anteil solcher Fälle ist minimal. Der Fahrerplatz muss über zusätzliche Schutzelemente auf höherem Niveau verfügen; dies ist notwendig, um seine Überlebenschancen bei einem vorsätzlichen Angriff zu erhöhen *. Dabei müssen alle baulichen Änderungen unter Berücksichtigung des Grundsatzes eines angemessenen Gleichgewichts vorgenommen werden; die Schutzvorrichtungen dürfen weder die Fahrgäste bei der schnellen Evakuierung im Falle eines Notfalls noch die Mitarbeiter der Strafverfolgungs- und Rettungsdienste bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in Ausnahmesituationen behind
* Das Leben und die Gesundheit der Fahrgäste hängen unmittelbar von den entschlossenen und richtigen Handlungen des Fahrers ab. Eine potenzielle oder tatsächliche Gefahr erkennen und einschätzen, den Bus schnell aus der Gefahrenzone bringen, die Route umgehend ändern, die Rettungsdienste alarmieren, eine Evakuierung organisieren, den Verletzten Erste Hilfe leisten – das und vieles mehr gehören zu den Aufgaben eines Busfahrers, der Kinder befördert, und um diese Aufgaben erfüllen zu können, muss er am Leben bleiben.
4. Ausbildung von Schulbusfahrern
Für die Sicherheit von Kindern und Mitarbeitern von Bildungseinrichtungen bei Transporten sind nicht nur die Fahrzeuge und ihre Leistungsfähigkeit entscheidend, sondern auch die persönlichen Eigenschaften sowie die beruflichen Fähigkeiten derjenigen, denen diese Fahrzeuge anvertraut werden.
Die sinnvollste Lösung in dieser Situation ist, die Stelle des Fahrers für solche Spezialfahrzeuge zumindest als eigenständigen Berufszweig auszugliedern.
Für diesen Berufszweig müssen bestimmte persönliche und berufliche Anforderungen festgelegt werden, wie zum Beispiel:
- Besitz eines Führerscheins der entsprechenden Klasse;
- mindestens 5 Jahre unfallfreie Berufserfahrung als Fahrer eines Personenbusses;
- keine Verwaltungsstrafen in Form eines Entzugs der Fahrerlaubnis;
- keine Vorstrafen;
- keine medizinischen Kontraindikationen;
- keine psychologischen Kontraindikationen.
Bei Erfüllung der genannten Kriterien muss der Fahrer einen zusätzlichen Berufsbildungskurs absolvieren, in dem er die erforderlichen Fähigkeiten erwerben und festigen soll:
1. Umgang mit dem Fahrzeug.
Wie bereits erwähnt, verfügt das Fahrzeug einer Bildungseinrichtung, mit dem Schüler in Gruppen befördert werden, über eine Reihe technischer Besonderheiten, zusätzlicher Vorrichtungen und Ausstattungsmerkmale. Der Fahrer muss nicht nur über deren Vorhandensein und Funktionsweise Bescheid wissen, sondern auch in der Lage sein, sie richtig einzusetzen, insbesondere in kritischen Situationen.
2. Taktik und Technik des sicheren Fahrens:
- in der Stadt und außerhalb der Stadt;
- Einfahrt in ein gesichertes Gelände;
- Wahl einer sicheren Route und einer angemessenen Geschwindigkeit;
- Zusammenarbeit mit der Leitstelle;
- erzwungene Durchfahrt durch eine Zone (ein Gebiet) mit erhöhter Gefahr;
- im Falle einer Evakuierung;
- unter schwierigen Bedingungen, die durch natürliche oder vom Menschen verursachte Ursachen bedingt sind;
- im Konvoi, mit Begleiteinsatz.
Persönliche Meinung des Autors: Ich bin der Ansicht, dass eine vielversprechendere Lösung darin besteht, den gesamten Spezialtransport sowie die damit verbundenen Aufgaben als eigenständige Abteilung an den Spezialpolizeidienst zu übertragen, der für die Sicherheit von Bildungseinrichtungen zuständig ist (Abschnitt III. Punkt 3). In diesem Fall handelt es sich nicht mehr nur um Fahrer, sondern um Fachkräfte, die nicht nur für die pünktliche Beförderung der Kinder von zu Hause zur Schule und zurück (sowie für andere Beförderungen: Ausflüge, Fach- und Sportwettkämpfe, kulturelle Veranstaltungen usw.) verantwortlich sind, sondern auch für deren Sicherheit vor Gefahren unterschiedlicher Art während der Beförderung.
Einige Fragen zur Personalausstattung der Einheiten des Spezialpolizeidienstes (Abschnitt 3, Teil III).
Jede Einheit erfüllt ihre spezifischen Aufgaben; daher müssen sie mit Personen besetzt werden, die über unterschiedliche berufliche Fähigkeiten, Erfahrungen, körperliche und altersbezogene Merkmale sowie moralische und berufliche Qualitäten verfügen. In jedem Fall sollte dieser Dienst jedoch in den ersten zehn Jahren seines Bestehens ausschließlich mit ehemaligen Mitarbeitern bestimmter Abteilungen des Innenministeriums und der Nationalgarde besetzt werden. Sicherheitsabteilung (3.1. Abschnitt III.)
- Altersgruppe von 30 bis 60 Jahren;
- allgemeine gesundheitliche Eignung;
- mittlere berufliche Ausbildung;
- mindestens 7–10 Jahre Berufserfahrung in Streifendienst-Einheiten der Polizei oder der Rosgvardia, mit tatsächlicher Wahrnehmung von Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Rahmen von Posten und Streifen, keine Führungsposition.
Warum diese Anforderungen? Hier muss man die Bedingungen, die Besonderheiten und die vor den Mitarbeitern stehenden Aufgaben verstehen. Sie werden im gewohnten 2/2-Schichtdienst mit jeweils 12 Stunden arbeiten, innerhalb eines begrenzten Gebiets, überwiegend in Innenräumen. Die Aufgaben sind zudem weitgehend mit denen vergleichbar, die sie bei der Polizei zu bewältigen hatten; eine hohe Belastung ist hier nicht zu erwarten. Daher sind die Anforderungen an körperliche Verfassung und Alter nicht hoch. Warum gerade ehemalige Streifenpolizisten? Jahrelange Arbeit auf der Straße, umfangreiche Erfahrung im Umgang und in der Interaktion mit Menschen unterschiedlichen Alters, sozialer Herkunft, intellektueller und psychischer Entwicklung sowie nationaler, religiöser oder politischer Zugehörigkeit – darunter auch mit den weniger vorbildlichen Vertretern der Gesellschaft – entwickeln drei notwendige Schlüsselkompetenzen:
1) Die Fähigkeit, mit Menschen, darunter auch Kindern und Jugendlichen, unter verschiedenen Umständen und in unterschiedlichen Situationen zu kommunizieren; im Laufe der Dienstjahre werden praktische Verhaltensweisen entwickelt, die es ermöglichen, Aggressionen von Gegnern ohne Gewaltanwendung zu unterbinden und Konflikte vor Ort zu schlichten;
2) schnelle Reaktion auf plötzliche Situationsänderungen; im Laufe der Dienstjahre auf der Straße unter sich rasch verändernden Bedingungen und unvorhersehbaren Entwicklungen bei jedem Einsatz. All dies entwickelt sich zu einer praktischen Fertigkeit, die es dem Beamten ermöglicht, in praktisch jeder Situation Ruhe und Gelassenheit zu bewahren und schnelle sowie richtige Entscheidungen zu treffen;
3) professionelle Intuition, obwohl ich dies als Fähigkeit zur unbewussten Verhaltensanalyse bezeichnen würde, wenn ein Polizist in einer Menschenmenge plötzlich eine Person bemerkt, «mit der etwas nicht stimmt». Meistens kann er selbst nicht erklären, was genau an ihrem Aussehen oder Verhalten seinen Verdacht geweckt hat, doch in den meisten Fällen bestätigen sich diese Vermutungen bei der Überprüfung.
Wenn man zu diesen Fähigkeiten noch eine zusätzliche berufliche Weiterbildung hinzufügt, die es ermöglicht, das vorhandene Wissen und die Erfahrung zu vertiefen und weiterzuentwickeln, erhalten wir am Ende einen Spezialisten auf sehr hohem Niveau, dem man die Sicherheit von Kindern anvertrauen kann. Einsatz- und Streifendienst (3.2. Abschnitt III.)
- Altersgruppe von 20 bis 45 Jahren;
- Gesundheitsklasse 1 (ohne Einschränkungen);
- mittlere berufliche Ausbildung;
- für bestimmte Mitarbeitergruppen: mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Streifendiensten der Polizei oder der Rosgvardia, mit tatsächlicher Wahrnehmung von Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Rahmen von Posten und Streifen, keine Führungsposition.
Hier ist der Aufgabenbereich etwas anders: Es handelt sich um Einsatzkräfte, die auf Meldungen über Vorfälle reagieren; sie müssen schnell und kompetent handeln und daher im geeigneten Alter und in guter körperlicher Verfassung sein. In der übrigen Zeit besteht ihre Aufgabe darin, das angrenzende Gebiet im Rahmen von Streifengängen zu überwachen, die öffentliche Ordnung zu gewährleisten sowie Straftaten und andere Rechtsverstöße zu verhindern, aufzudecken und zu unterbinden. Die Patrouillengruppe besteht aus drei Mitarbeitern; der Patrouillenleiter muss ein erfahrener Mitarbeiter sein, der über mindestens fünf Jahre Diensterfahrung im Außendienst verfügt. Er muss die Besonderheiten des Patrouillendienstes in der Praxis kennen, über Führungsqualitäten für die Patrouillengruppe sowie über Kommunikationsfähigkeiten verfügen und in der Lage sein, in sich verändernden Situationen schnell die richtigen Entscheidungen zu treffen. Für die beiden anderen Mitglieder der Patrouilleneinheit ist Erfahrung in Patrouilleneinheiten der Polizei oder der Nationalgarde wünschenswert und stellt bei der Einstellung einen Vorteil dar, ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Eine berufliche Ausbildung und ein kompetenter Mentor reichen aus. Die operative Patrouilleneinheit dient als Reserve für die Sicherheitsabteilung. Von Zeit zu Zeit müssen ihre Mitarbeiter erkrankte oder aus anderen Gründen abwesende Mitarbeiter ersetzen, die Bildungseinrichtungen bewachen. Dies vermittelt ihnen zusätzliche praktische Kenntnisse über die Raumaufteilung und andere Besonderheiten der zu bewachenden Objekte sowie über die aktuelle operative Lage in deren Inneren. Abteilung für Kontrolle und Prävention (3.3. Abschnitt III.)
- Altersgruppe von 30 bis 60 Jahren;
- allgemeine gesundheitliche Eignung;
- Hochschulabschluss oder Fachhochschulabschluss (an spezialisierten Hochschulen des Innenministeriums);
- mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in Abteilungen der Kriminalpolizei, vorzugsweise mit Spezialisierung auf die Bekämpfung von Straftaten durch Minderjährige während der Dienstzeit.
Die Anforderungen an körperliche Verfassung und Alter sind nicht hoch. Hier muss man nicht hinter Straftätern herlaufen, sie festnehmen oder in Hinterhalten sitzen. Die Aufgaben dieser Stelle umfassen eher verdeckte Maßnahmen sowie die Arbeit mit Dokumenten, Datenbanken und anderen Informationsquellen. Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter dieser Abteilung viel kommunizieren – mit Schülern, deren Eltern, Lehrern, Verwaltungsangestellten sowie Vertretern anderer Strafverfolgungsbehörden, staatlicher und kommunaler Organisationen. Abteilung für technische Kontrolle, Überwachung und Steuerung (3.4. Abschnitt III.)
- Altersgruppe von 30 bis 60 Jahren;
- allgemeine gesundheitliche Eignung;
- Hochschulabschluss;
- mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in den Einsatzzentralen der Strafverfolgungsbehörden, mit der tatsächlichen Wahrnehmung von Aufgaben zur Einsatzleitung der Außendienste bei der Bearbeitung von Meldungen über Vorfälle, der Aufklärung von Straftaten „auf frischer Spur“ sowie der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
Für die Mitarbeiter dieses Dienstes sind berufliche Fähigkeiten und praktische Erfahrung in deren Anwendung die wichtigsten Kriterien. Die kompetente und effektive Führung der Kräfte und Mittel anderer Einheiten bei der Erfüllung ihrer täglichen Aufgaben, insbesondere in Notfallsituationen, ist der Schlüssel zum Erreichen eines positiven Ergebnisses.
Die übrigen Einheiten haben unterstützenden Charakter und gehören nicht zu den Einsatzkräften. Die Mitarbeiter für diese Einheiten werden von den Führungskräften ausgewählt, basierend auf der Erfüllung formaler Anforderungen, der Bewertung ihrer Ausbildung, ihrer beruflichen Fähigkeiten sowie ihrer moralischen und beruflichen Qualitäten, und auf der Grundlage der Ergebnisse persönlicher Vorstellungsgespräche mit den Bewerbern.
IV. Ein hypothetisches Experiment zur Anwendung des vorgeschlagenen Sicherheitssystems am Beispiel eines realen Angriffs auf eine Bildungseinrichtung.
Um die Funktionsweise und das Zusammenspiel der Systemkomponenten besser zu verstehen, möchte ich die Möglichkeiten des Systems am Beispiel einer bereits begangenen Straftat erläutern.
17. Oktober 2018, Angriff auf das Polytechnische College in der Stadt Kertsch: Ein 18-jähriger Verdächtiger, Student dieses Colleges, verübte unter Einsatz von Schusswaffen (eine glattläufige Pumpgun) sowie selbstgebauten Sprengkörpern einen offenen Angriff auf die Bildungseinrichtung, 87 Opfer (20 Tote, 67 Verletzte), der Verdächtige beging am Tatort Selbstmord, Informationen über ein Manifest (oder andere Formen öffentlicher Erklärungen) des Täters liegen nicht vor. So war es:
Ausgehend von den in öffentlich zugänglichen Quellen verfügbaren Informationen sah der Ablauf der Ereignisse wie folgt aus (ich möchte die Identität der Täter nicht publik machen und werde sie daher anonym als «Täter» bezeichnen):
09:30 Uhr – Der Täter kam mit dem Bus am College an. Er hatte einen schwarzen Rucksack mit einem Sprengsatz und eine große Sporttasche bei sich, in der sich eine Pumpgun und etwa 150 Patronen befanden;
09:35 Uhr – Der Täter begibt sich auf ein Brachgelände, auf dem sich ein verlassenes Gebäude in der Nähe des College-Geländes befindet; er wartet gezielt darauf, dass der Angriff mit der großen Pause zusammenfällt, wenn sich in den Fluren und in der Mensa die maximale Anzahl an Menschen versammelt. Er hält sich dort fast zwei Stunden auf, in denen er damit beschäftigt ist, Spuren zu vernichten: Er verbrennt elektronische Geräte und andere Datenträger, Bücher, Hefte und Fotos;
11:40 Uhr – Der Täter dringt über den Zaun auf das College-Gelände ein und gelangt später durch einen Nebeneingang ins Gebäude, wobei er den Wachposten und den am Haupteingang installierten Metalldetektor umgeht. In diesem Moment endete die zweite Unterrichtsstunde und die große Pause begann;
11:41 Uhr – Der Täter begab sich in den zweiten Stock, ließ die Tasche mit der Waffe in einem der leerstehenden Räume zurück und ging dann wieder ins Erdgeschoss hinunter. In der Mensa der Hochschule ließ er einen Rucksack mit einer selbstgebauten Splitterbombe zurück, die mit Schrauben und Muttern gefüllt war;
11:43 Uhr – Nach seiner Rückkehr in den zweiten Stock zog der Täter ein weißes T-Shirt mit der Aufschrift «Hass» an und holte ein Gewehr hervor. Er eröffnete gezielten Beschuss auf Studenten und Dozenten, die durch die Flure gingen;
11:44 Uhr – In der Mensa im Erdgeschoss donnerte eine gewaltige Explosion. Die Druckwelle zerstörte Wände, zerschmetterte Fenster und Türen. Die meisten Toten und Schwerverletzten sind gerade durch diese Explosion zu beklagen;
11:45 Uhr – Der Täter bewegte sich durch die Stockwerke des Colleges, tötete die Verletzten und schoss auf Menschen, die versuchten zu fliehen. Er schoss auch auf Feuerlöscher und die Türen verschlossener Räume. Im Gebäude brach Panik aus, Studenten sprangen aus den Fenstern und rannten in den Innenhof;
11:50 Uhr – Der Täter begab sich in die Bibliothek im zweiten Stock. Dort erschoss er sich mit seinem Gewehr;
11:52 Uhr – Die ersten Einsatzkräfte, die Polizei, die Nationalgarde und Krankenwagen trafen am Gebäude der Hochschule ein. Vor Ort begann die Evakuierung der Verletzten. Aufgrund des Mangels an Krankentransporten wurden die Verletzten unter anderem in vorbeifahrenden Autos und Kleinbussen abtransportiert.
Die Gesamtdauer der Tat betrug etwa 2 Stunden und 30 Minuten, die aktive Phase des Angriffs weniger als 10 Minuten. So könnte es sein:
Lassen Sie uns ein mögliches Szenario für den Ablauf der Ereignisse bei der Anwendung des vorgeschlagenen Modells für das Sicherheitssystem einer Bildungseinrichtung durchspielen. Phase 1, außerhalb des Geländes:
09:30 Uhr – Der Täter kommt mit dem Bus am College an. Er hat einen Rucksack mit einem Sprengsatz und eine große Sporttasche mit Waffen und Munition dabei; von der Haltestelle aus begibt er sich zu einem verlassenen Gebäude auf einem Brachgelände unweit des Colleges;
09:35 Uhr – Der Täter erreicht das Brachgelände, auf dem sich das verlassene Gebäude in der Nähe des College-Geländes befindet. Er wartet gezielt darauf, dass der Angriff mit der großen Pause zusammenfällt, wenn sich in den Fluren und in der Mensa möglichst viele Menschen versammeln. Er hält sich dort fast zwei Stunden auf und vernichtet in dieser Zeit Spuren;
11:35 Uhr – Der Täter begibt sich vom Brachgelände zum Zaun des College-Geländes; Reaktion:
Auf dieser Etappe, entlang der Route von der Haltestelle zum verlassenen Gebäude und von dort zum Zaun des Colleges, wäre die Person mit hoher Wahrscheinlichkeit ins Blickfeld der Beamten der Einsatz- und Streifendienstabteilung (3.2. Abschnitt III.) geraten, da deren Patrouillenrouten genau in den an Bildungseinrichtungen angrenzenden Gebieten verlaufen. Eine Person mit großen Taschen und in taktischem Schuhwerk, die sich in Richtung des verlassenen Gebäudes oder von dort in Richtung der Bildungseinrichtung bewegt, hätte ihre Aufmerksamkeit zweifellos auf sich gezogen. Er wäre entweder angehalten und seine Sachen wären durchsucht worden, oder er wäre unter Sichtbeobachtung gestellt worden, und sobald er sich dem Außenzaun des Geländes genähert und versucht hätte, darüber zu klettern (genau so ist er in der Realität auf das Gelände gelangt), wäre sofort das Sicherheitsprotokoll aktiviert und es wären Maßnahmen zu seiner Festnahme ergriffen worden.
Wäre der Verdächtige der Streife auf dem Weg von der Haltestelle zum verlassenen Gebäude oder von dort in Richtung Hochschule nicht aufgefallen, wäre er ihr während seines Aufenthalts in diesem Gebäude, wo er sich fast zwei Stunden lang aufhielt und Beweismittel vernichtete, zweifellos aufgefallen. Bei der Planung von Patrouillenrouten werden Objekte wie verlassene Gebäude immer gesondert vermerkt, und die Patrouillengruppe erhält den Auftrag, diese regelmäßig auf das Vorhandensein von Fremden oder gefährlichen Gegenständen zu überprüfen. Mindestens einmal pro Stunde hätten die Mitarbeiter der Einsatz- und Patrouillenabteilung eine planmäßige Kontrolle durchgeführt und beim Anblick von Rauch, der aus dem Gelände aufstieg (in der realen Situation vernichtete der Täter Beweismittel durch Verbrennen), unverzüglich reagiert.
Darüber hinaus hätten die Mitarbeiter der Behörde (2.2. Abschnitt II.) bereits zu Beginn bei der Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle zur Gefahrenbewertung auf dieses verlassene Gebäude geachtet. Abschließend wäre den lokalen Behörden die Anweisung erteilt worden, das betreffende Objekt abzusperren und den Zugang zum Gelände zu beschränken oder es zumindest durch die Installation mehrerer Überwachungskameras unter Beobachtung zu stellen, deren Bilder zusätzlich zum System „Sichere Stadt“ auch an den Wachposten der nächstgelegenen Bildungseinrichtungen sowie an die Abteilung für technische Kontrolle, (3.4. Abschnitt III.) übertragen. In diesem Fall steigen die Chancen erheblich, dass die Person bereits während ihres Aufenthalts auf dem Gelände des verlassenen Gebäudes entdeckt worden wäre. Phase 2, Eindringen in das Gebiet:
11:40 Uhr – Die Person dringt über den Zaun hinweg auf das College-Gelände ein Reaktion:
In dieser Phase wäre die Person bereits beim Versuch, über die Außenumzäunung zu klettern, entdeckt worden. Die Zaunelemente sind mit verdeckten Drucksensoren ausgestattet, die bei einer Gewichtsbelastung des Elements von 40 kg oder mehr ausgelöst werden (Abschnitt 2, IV.). Weiter: MHS nutzt ein Interaktions- und Steuerungssystem zwischen den Sensoren der Umzäunungsalarmanlage, den Beleuchtungssystemen und der Videoüberwachung, um die nächstgelegenen Videoüberwachungskameras und Beleuchtungselemente auf den Ort des Signaleingangs auszurichten. Mithilfe eines hochtechnologischen (u. a. KI-gestützten) Steuerungssystems identifiziert es den Einbruch, aktiviert die Videoüberwachungskameras und Zugangskontrollgeräte und nimmt die Person «unter Beobachtung». Gleichzeitig werden die Mitarbeiter des Sicherheitspostens im Gebäude (3.1. Abschnitt III.), die nächstgelegene Streife (3.2. Abschnitt III.) und die Leitstelle (3.4. Abschnitt III.) benachrichtigt und das Sicherheitsprotokoll der Vorstufe «wahrscheinliche Bedrohung» aktiviert.
Dadurch hat die Person noch keine Zeit, das Gelände zu betreten, da dies bereits bekannt ist, der Sicherheitsdienst alarmiert wurde, alle Eingänge zum Gebäude gesperrt sind und die nächste Streife zum Einsatzort geschickt wurde. Phase 3, Eindringen in das Gebäude:
11:40 Uhr – Die Person betritt das Gebäude durch einen Nebeneingang, ohne den Wachposten und den am Haupteingang installierten Metalldetektor zu passieren Reaktion:
Nehmen wir an, es sei dem Eindringling gelungen, die ersten beiden Sicherheitskontrollen zu passieren, und er habe das Gelände des Colleges unbemerkt betreten.
In dieser Phase wäre es dem Eindringling nicht möglich, über einen Nebeneingang in das Gebäude einzudringen, da alle zusätzlichen (Not-, Flucht- und Dienstzugänge) zum Gebäude mit Türen ausgestattet sind, die aus nicht brennbarem Material bestehen, über Durchschuss- und Splitterschutz verfügen und mit elektromagnetischen Schlössern mit Fernsteuerung sowie Sensoren zur Erkennung von Türöffnungen ausgestattet sind. Darüber hinaus wird das Vorhandensein eines Beleuchtungs- und Videoüberwachungssystems mit hochauflösenden Kameras (die so angeordnet sind, dass sich die Grenzen der «Kontrollzone» der Außen- und Innenkameras überschneiden, wodurch «tote Winkel» vermieden werden) entlang des gesamten Außenumfangs des Gebäudes und der Zugänge dazu, mit einem Radius von mindestens 50 Metern und der Möglichkeit der Fernsteuerung, wird es dem Täter unmöglich gemacht, sich auch nur unbemerkt der Tür des Notausgangs zu nähern.
Weiterhin: MHS nutzt ein Interaktions- und Steuerungssystem, das die Alarmsensoren an den Türen, die Beleuchtungssysteme und die Videoüberwachung miteinander verbindet, um die nächstgelegenen Videoüberwachungskameras und Beleuchtungselemente auf den Ort des Signaleingangs auszurichten (falls ein Einbrecher versucht, die Tür aufzubrechen). Mithilfe eines hochmodernen (u. a. KI-gestützten) Steuerungssystems identifiziert es den Einbruchsversuch, aktiviert die Videoüberwachungskameras und Zugangskontrollgeräte und nimmt die Person «unter Beobachtung». Gleichzeitig werden die Mitarbeiter des Sicherheitspostens im Gebäude (3.1. Abschnitt III.), die nächstgelegene Streife (3.2. Abschnitt III.) und die Leitstelle (3.4. Abschnitt III.) benachrichtigt und das Sicherheitsprotokoll der Vorstufe «wahrscheinliche Bedrohung» aktiviert.
Dadurch wird der Unbekannte noch nicht in das Gebäude eindringen können, da dies bereits bekannt ist, der Sicherheitsdienst benachrichtigt wurde, dessen Mitarbeiter mögliche Fluchtwege des Unbekannten abgeschnitten haben und die nächste Streife zum Einsatzort geschickt wurde. Phase 3, Eindringen in das Gebäude (Variante Nr. 2):
11:40 Uhr – Die Person betritt das Gebäude durch den Nebeneingang; so war es in der Realität. Ändern wir die Situation: Die Person beschließt, das Gebäude durch den Haupteingang zu betreten. Reaktion:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre es dem Täter nicht möglich, über den Sicherheits- und Kontrollposten hinaus in das Gebäude vorzudringen, der den Zugang zum Bereich der Unterrichtsräume und Verwaltungsbüros versperrt.
Der Täter müsste die Eingangskontrolle passieren und dabei seinen Rucksack und seine Tasche zur Überprüfung durch ein konveyorartiges Durchleuchtungsgerät vorlegen, das mit einem System (unter anderem unter Einsatz von KI) ausgestattet ist, das gefährliche und verbotene Gegenstände sowohl als Ganzes als auch in Form einzelner Fragmente (Bestandteile) erkennen sowie nicht nur die Umrisse des Gegenstands selbst zu bewerten, sondern auch dessen Inhalt zu erkennen. Und selbst durch ein berührungsloses Kontroll- und Durchleuchtungsgerät vom Typ „Rahmen“ zu gehen, das mit einem hochtechnologischen System (einschließlich KI) zur Erkennung von metallischen und nichtmetallischen Gegenständen ausgestattet ist, deren Mitnahme verboten ist, und das in der Lage ist, einzelne oder ganze Gegenstände aus verschiedenen Metallarten sowie aus Kohlefaser oder anderen modernen Verbundwerkstoffen, die bei der Waffenherstellung verwendet werden, getrennt zu erkennen.
Das System erkennt Waffen und Sprengstoff und sperrt die darin befindlichen Taschen und Rucksäcke. Gleichzeitig werden das Sicherheitspersonal im Gebäude (3.1. Abschnitt III.), die nächste Streife (3.2. Abschnitt III.) und die Leitstelle (3.4. Abschnitt III.) benachrichtigt und das Sicherheitsprotokoll für die Vorstufe «wahrscheinliche Bedrohung» aktiviert.
Dadurch kann die Person das Gebäude nicht mit Waffen und Sprengstoff betreten, selbst wenn sie versucht, diese heimlich, in mehreren Etappen und in Einzelteilen einzuschmuggeln. Sobald das System feststellt, dass die Person Waffen, Sprengkörper oder deren Bestandteile bei sich trägt, wird dies bekannt, der Sicherheitsdienst wird alarmiert, dessen Mitarbeiter sperren mögliche Bewegungswege der Person ab und die nächste Streife wird zum Ort des Geschehens geschickt. 4. Phase, aktiver Schütze im Gebäude:
11:41 Uhr – Der Täter ließ in der Mensa der Hochschule einen Rucksack mit einer selbstgebauten Splitterbombe zurück, die mit Schrauben und Muttern gefüllt war;
11:43 Uhr – Der Täter kehrte in den zweiten Stock zurück, zog sich um, holte ein Gewehr hervor und eröffnete gezielten Beschuss auf Studenten und Dozenten, die durch die Flure gingen;
11:44 Uhr – In der Mensa im Erdgeschoss donnerte eine gewaltige Explosion. Die Druckwelle zerstörte Wände, zerschmetterte Fenster und Türen. Die meisten Toten und Schwerverletzten waren gerade durch diese Explosion zu beklagen;
11:45 Uhr – Der Täter bewegte sich durch die Stockwerke des Colleges, tötete die Verletzten und schoss auf Menschen, die versuchten zu fliehen. Er schoss auch auf Feuerlöscher und die Türen verschlossener Räume. Im Gebäude brach Panik aus, Studenten sprangen aus den Fenstern und rannten in den Innenhof;
11:50 Uhr – Der Täter begab sich in die Bibliothek im zweiten Stock. Dort erschoss er sich mit seinem Gewehr;
11:52 Uhr – Die ersten Einsatzkräfte, darunter Polizei, Nationalgarde und Rettungswagen, trafen am College-Gebäude ein. Vor Ort begann die Evakuierung der Verletzten. Aufgrund des Mangels an Krankentransporten wurden die Verletzten unter anderem in Privatfahrzeugen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln abtransportiert; Reaktion:
Nehmen wir an, es sei dem Täter gelungen, die ersten drei Sicherheitskontrollen unbemerkt zu passieren, und er habe sich mit einem Sprengkörper und einer Schusswaffe in das Gebäude der Hochschule begeben.
In dieser Phase würde der Täter noch vor dem ersten Schuss durch ein mit KI-Funktionen verstärktes Videoüberwachungssystem entdeckt werden, indem ein Gegenstand identifiziert wird, der einer Schusswaffe ähnelt. Oder unmittelbar nach dem Abfeuern des ersten Schusses durch folgende Systeme: Audioüberwachung (auf den Schuss), Luftzustandsdetektor (auf Verbrennungsprodukte von Schießpulver) oder durch einen Dozenten oder Verwaltungsmitarbeiter der Hochschule, der den Schuss gehört und den «Alarm»-Knopf auf seinem tragbaren Alarmschlüsseldrücken hat. Gleichzeitig werden die Sicherheitskräfte im Gebäude (3.1. Abschnitt III.), die nächste Streife (3.2. Abschnitt III.) und die Einsatzzentrale (3.4. Abschnitt III.) alarmiert, und das Sicherheitsprotokoll der Stufe «direkte Bedrohung, aktiver Schütze» wird aktiviert.
Die Explosion hat noch nicht stattgefunden, doch gemäß den Vorgaben des Protokolls begeben sich alle im Speisesaal anwesenden Schüler und Mitarbeiter in die «Sicherheitszone» (Abschnitt 3, Teil IV), d. h. in einen separaten Bereich des Raumes, der sich am stabilsten Teil der Wand befindet, fern von Türen und Fenstern; das Aufbewahren von Gegenständen ist dort untersagt. Darüber hinaus gibt es in solchen Räumen keine Möbelstücke oder Anschlagtafeln (Vitrinen, Stände, Bilder usw.) mit Glaselementen; bei den vorhandenen werden transparente Materialien verwendet, die splitterfrei und nicht brennbar sind. Wände, Böden und Decken sind mit einer Beschichtung versehen, die das Risiko des Abprallens von Kugeln, Splittern und anderen festen Gegenständen ausschließt oder auf ein Minimum reduziert.
Im Falle einer Explosion befinden sich die meisten potenziellen Opfer in großer Entfernung vom Explosionszentrum; die spezielle Beschichtung von Boden und Wänden fängt den Großteil der Splitter auf und verringert deren Abprall erheblich. Das Fehlen von Glas in den Innenkonstruktionen des Raums verhindert, dass Splitter zu zusätzlichen Projektilen werden. Ein Notausgang im Speisesaal gewährleistet die schnelle Evakuierung von Schülern und Mitarbeitern aus dem Gebäude.
Die Aktivierung des Sicherheitsprotokolls für diese Gefahrenstufe und -art schreibt vor, dass sich die Schüler unverzüglich in den nächstgelegenen offenen Räumen in Sicherheit bringen, wobei sie den Anweisungen des Einsatzleiters folgen, der Informationen von den Überwachungskameras in Echtzeit erhält, die Türen verriegeln und sich in der «Sicherheitszone» aufhalten oder den Raum mithilfe der dort vorhandenen Evakuierungsmittel verlassen.
Das Sicherheitspersonal erhält Anweisungen von der Einsatzzentrale, die die Situation in Echtzeit über Videoüberwachungskameras und Audioüberwachungsgeräte kontrolliert, und begibt sich dem Täter entgegen. Unter Einsatz von Waffen, Spezialausrüstung und Schutzausrüstung wird der Täter durch aktive Maßnahmen neutralisiert oder seine Aufmerksamkeit auf sich gelenkt, bis Verstärkung eintrifft.
Die Einsatzzentrale leitet anhand der eingehenden Daten die zum Einsatzort rückenden Einsatzkräfte und -mittel. Mithilfe der Fernsteuerung gewährleistet sie diesen ungehinderten Zugang zum Gelände und zum Gebäude, liefert objektive Informationen zur Lage, legt die optimale Anfahrtsroute fest und koordiniert sowie korrigiert deren Maßnahmen. Parallel dazu leitet sie Maßnahmen zur Evakuierung und in Sicherheitbringung der Schüler und des Personals der Einrichtung ein. Sie legt optimale Routen fest, erteilt den Verantwortlichen Anweisungen, öffnet per Fernzugriff die erforderlichen Türen und korrigiert sowie lenkt die Bewegung der zu evakuierenden Gruppen.
Selbst wenn es einem Angreifer gelänge, mit Waffen und Sprengstoff in das Gebäude einzudringen – was angesichts der vorangegangenen Sicherheitsmaßnahmen äußerst unwahrscheinlich ist –, wäre das Ergebnis ein anderes. Eine minimale Anzahl von Opfern bei der Explosion, vielleicht sogar gar keine (Ohrenschmerzen, leichte Verletzungen, Blutergüsse und Schürfwunden zählen wir nicht mit), eine minimale Anzahl von Verletzten bei der Evakuierung, eine deutlich geringere Zahl von Toten und Verletzten (unter den Schülern und dem Personal) durch Schussverletzungen. Es ist schwierig, konkrete Zahlen zu nennen, aber ich gehe davon aus, dass die Verluste um etwa 90 % geringer ausgefallen wären, denn in der realen Situation bewegte sich der Täter etwa 10 Minuten lang ungehindert durch das Gebäude und schoss auf Menschen; unter den gegebenen Umständen hätte er nicht mehr als eine Minute Zeit gehabt.
V. Schlussfolgerungen.
Lassen Sie uns Bilanz ziehen. Zu Beginn der Arbeit an diesem Projekt habe ich die wichtigste Voraussetzung festgelegt: Das Sicherheitsniveau der Schule muss deutlich erhöht werden, dabei muss sie jedoch eine Schule bleiben und darf sich nicht in eine Art Gefängnis oder Militärstützpunkt verwandeln. Ich bin der Meinung, dass ich diese Aufgabe gemeistert habe.
Die meisten Änderungen und Ergänzungen, die im Zuge der Einführung des vorgeschlagenen Sicherheitssystems vorgenommen wurden, sind nicht sichtbar. Natürlich wird es auch äußerliche, sichtbare Veränderungen geben, zum Beispiel die Umzäunung des Außenbereichs. Bei richtiger Gestaltung und Verwendung moderner Verkleidungsmaterialien wird die neue Konstruktion jedoch sogar attraktiver aussehen als die vorherige. Die in die Zaunelemente eingebauten Sensoren sind vor fremden Blicken verborgen, und nur Fachleute wissen, dass sie dort vorhanden sind. Der Austausch der Flutlichtstrahler gegen modernere, drehbare und ferngesteuerte Modelle wird nur von denjenigen bemerkt, die sich in dieser Materie gut auskennen. Ähnlich verhält es sich mit den Überwachungskameras: Die alten werden durch neue, leistungsfähigere Modelle ersetzt, doch der Großteil ihrer neuen Funktionen bleibt dem Laien verborgen.
Was noch offensichtlich ist:
- eine moderne, automatische Rammschutzvorrichtung am Tor für den Fahrzeugzugang; allerdings nutzen weder die Schüler noch ihre Eltern dieses Tor, da es ausschließlich für Dienstfahrzeuge bestimmt ist;
- mehrere Pforten in der Umzäunung mit Magnetschlössern, einem Zugangskontrollsystem und persönlichen Schlüsseln für Schüler und Mitarbeiter; ein solches System gibt es derzeit in vielen Bildungseinrichtungen, es wird jedoch aufgrund des hohen Schüleraufkommens in den Stunden vor Unterrichtsbeginn nicht genutzt, und meistens bleibt in vielen Fällen die einzige Pforte in der Umzäunung offen. In diesem Fall werden mehrere Durchgänge eingerichtet, deren Anzahl auf die Durchlasskapazität ausgelegt ist;
- In den Innenräumen werden die alten Videoüberwachungskameras durch neuere Modelle mit verbesserten Funktionen ersetzt;
- An einigen Stellen werden neue Sensoren an der Decke angebracht;
- Am Eingang des Gebäudes werden Interoskope installiert; diese ergänzen die Metalldetektorschleusen und ersetzen vollständig die stichprobenartige oder vollständige manuelle Durchsuchung. Die Kontrolle von Taschen und Rucksäcken erfolgt fließend, allgemein und zügig;
- Die Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste in Bildungseinrichtungen werden durch Angehörige einer Spezialeinheit der Stadtpolizei ersetzt, die mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet sind und nicht nur für die Überwachung der Einhaltung der Zugangs- und Sicherheitsvorschriften sowie der internen Ordnung zuständig sind, sondern auch für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Rechtsordnung auf dem Gelände der Einrichtung;
- Das an Bildungseinrichtungen angrenzende Gelände wird verstärkt von Mitarbeitern einer Spezialeinheit der Stadtpolizei patrouilliert, die Aufgaben im Zusammenhang mit der operativen Reaktion auf Vorfälle in Bildungseinrichtungen sowie der Prävention, Aufdeckung und Unterbindung von Straftaten und sonstigen Ordnungswidrigkeiten im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit wahrnehmen werden.
Die übrigen Veränderungen und Abläufe bleiben vor fremden Blicken verborgen und sind nur einem begrenzten Personenkreis bekannt. Es waren keine Gitter vor den Fenstern, keine Schießscharten, keine Eisentüren in den Klassenzimmern, keine Betonmauern mit Stacheldraht und keine Wachtürme mit Maschinengewehren nötig. Äußerlich und innerlich ist die Schule eine Schule geblieben; ja, es sind einige notwendige «Zeichen der Zeit» hinzugekommen, doch all diese sind leider durch die Notwendigkeit bedingt.
VI. Fazit.
Das Modell des vorgeschlagenen Sicherheitssystems wurde von mir auf der Grundlage einer Analyse von mehr als 400 Fällen von Angriffen auf Bildungseinrichtungen (Schulen, Kindergärten, Hochschulen, Universitäten usw.) mit Merkmalen von Massenmorden und Terroranschlägen entwickelt, die in den letzten 26 Jahren weltweit verübt wurden. Ich habe die Schwachstellen im Sicherheitssystem bewertet, die die Täter bei der Planung und Durchführung ihrer Taten ausgenutzt haben. Wie bereits erwähnt, interessierten mich nicht ihre Motive, sondern ihre Methoden. Auf dieser Grundlage wurden wirksame Gegenmaßnahmen entwickelt.
Nach der vollständigen Inbetriebnahme des Systems erhalten Bildungseinrichtungen umfassenden Schutz nicht nur vor Massenmorden oder Terroranschlägen, sondern auch vor Gewalt- und Eigentumsdelikten. Die Bildung und die Aktivitäten organisierter Schülergruppen mit krimineller oder anderer asozialer Ausrichtung (Banden) werden erheblich erschwert. Für Anwerber extremistischer Gemeinschaften, Drogenhändler und andere, die verbotene Gegenstände verbreiten, wird es wesentlich schwieriger werden, tätig zu werden. Dies gilt nicht nur auf dem Gelände der Bildungseinrichtungen selbst, sondern auch außerhalb. Mit der Zeit wird sich daraus ein tiefgreifendes und vor allem wirksames System zur Prävention von Straftaten entwickeln.
Das wichtigste Ergebnis ist, dass Schulen wieder zu einem Ort werden, an den Eltern ihre Kinder ohne Bedenken schicken können und der mit Ordnung und Sicherheit assoziiert wird. Ein Ort, an dem Kinder Wissen und Lebenserfahrung erwerben, Freundschaften schließen und positive Emotionen erleben. Wo sich die Verwaltungs- und Lehrkräfte ausschließlich auf ihre Aufgabe konzentrieren – die Bildung und Erziehung der heranwachsenden Generation –, während für die Sicherheit Fachleute zuständig sind.
Das System wurde noch nicht unter realen Einsatzbedingungen getestet, daher ist seine praktische Wirksamkeit bislang nicht bewiesen. Auf jeden Fall darf es nicht sofort und flächendeckend eingeführt werden; zunächst ist ein Versuch erforderlich, eine praktische Überprüfung der Funktionsfähigkeit unter realen Bedingungen über mehrere Jahre hinweg in einer einzelnen Region oder in mehreren Städten in verschiedenen Regionen. Tests unter realen Bedingungen werden zwangsläufig bestimmte Mängel und Versäumnisse aufdecken; dies ist ein normaler Arbeitsprozess für alles Neue. Bereits in wenigen Jahren wird es sich um ein völlig anderes Modell handeln, unter Berücksichtigung der im Laufe des Experiments festgestellten Fehler und Mängel sowie der vorgenommenen Ergänzungen und Verbesserungen. Die Effizienz und Funktionsfähigkeit jedes einzelnen Elements wird durch die Praxis, wiederholte Tests und Überprüfungen unter verschiedenen Bedingungen und in unterschiedlichen Szenarien geprüft und bewiesen werden. Ein Modell, das weltweit eingesetzt werden kann, mit kleinen Anpassungen an lokale Besonderheiten, aber mit einer einheitlichen Grundlage, die unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen von Jahr zu Jahr immer besser und zuverlässiger werden wird.
Jetzt kommt es nur noch darauf an, das Projekt in die Tat umzusetzen. Unseren Kindern und Enkeln das Recht auf eine sichere Zukunft zurückzugeben. Es liegt ganz in unseren Händen.
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Die Website wurde mit technischen Mitteln ins Deutsche übersetzt. Ich bin sowohl der Autor als auch der Herausgeber dieses Projekts. Ich habe diese Website selbst entwickelt und betreue sie selbst. Deutsch ist nicht meine Muttersprache (obwohl ich sie aktiv studiere), daher entschuldige ich mich im Voraus, wenn in einigen Sätzen und Redewendungen die Bedeutung verzerrt wird. Ich versuche, ständig an der Verbesserung der Qualität der Übersetzung zu arbeiten. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.